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mesut976 Gold-User

Anmeldungsdatum: 15.02.2015 Beiträge: 930
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Verfasst am: 18. Jun 2016 19:54 Titel: |
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| dakini hat Folgendes geschrieben: | Hey Du Lieber
Nee, bei mir läuft das anders. Ich bin offen, direkt und vor allem schreibe ich, wie ich mich fühle. Meine postes diesbezüglich sind wechselhaft, wie das Wetter. Ich weiß, man kann es sich nicht vorstellen, dass "mit mal" alles gut sein soll. Aber in Anbetracht dessen, dass ich hier anfing, zu schreiben, als es mir schlecht ging (und nicht vorher, liegt in der Natur der Plattform) und so der ganze Ausschnitt dieser Zeit nach zu lesen ist, ist es doch "normal", dass ich da jetzt raus komme. 1 Jahr ist lang, Mikel. Für mich unvorstellbar, dass es mir so lange bescheiden ging, aber es war so.
Ich bin eine sonnige Frau. Das ist meine Grundkonstitution - und nicht anders rum. Es ging mir schlecht, jetzt darf es mir wieder gut gehen. Hab richtig was dafür getan. So was ist kein Dauerbrenner in meinem Leben, dafür bin ich zu positiv von meiner Grundhaltung her und arbeite aktiv an meinen Problemen. Hab meine Probs hier durch gehechelt, mich geöffnet, reichlich Kritik angenommen. Mir wurde hier geholfen, während ich auch noch was abzugeben habe. Eine gute Sache!
Ist aber schon merkwürdig, dass es einem nicht gut gehen darf am Stück, um dazu zu gehören. Empfinde das grad ein wenig so...
Vor allem in Bezug auf dimoh. Ich hab mich da sehr zurück gehalten die ganze Zeit, weil ich dachte, kommt eh nicht an. "auf einmal raus platzen", wie sich das hier abgespielt hat, funzt eh nicht, das ist mir klar. Aber ich denke und empfinde nun mal so. Das war auch schon so, als ich noch in den Seilen hing emotional. Hat bei mir nix damit zu tun, wie es mir selbst geht. Ich kann mich für andere freuen, wenn ich unten bin, auch, wenn es mir gut geht. Für Kritik gilt das gleiche. Ist nicht von meinem eigenen Zustand abhängig.
War das nicht ein Weg, der lang genug war? Natürlich weiß ich jetzt, dass sich meine Hirnchemie erholen musste. Was nichts mit Substanzen zu tun hatte, auch 2 mg Tex hatten keine gewünschte Wirkung.
Ich weiß, Du kannst Dir das ohne Medis nicht vorstellen - voll respektiert! Aber bei mir ist das nun mal anders. Ich hab gerne einen klaren Kopf und brauche ihn auch. Drogen jeder Art nutze ich, wenn ich völlig reizüberflutet bin. So kam ich wieder drauf. Ich hab auch verstanden, dass ich mich da von typischen Suchtmustern unterscheide. Da geht es mir eher so, wie surreal. Vllt schreibe ich ihm deshalb auch immer mal wieder, dass er auf sich aufpassen soll.
Lieb, dass Du noch mal nach gehakt hast, bist ein aufmerksamer Mensch!
Ich wünsche Dir einen wunderschönen Samstag und komme jetzt mal in die Gänge, sonst klingelt es und ich bin immer noch nicht fertig - wie so oft.  |
Na endlich kommst du ein bischen aus Dir raus  |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 19. Jun 2016 00:50 Titel: |
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Ging es nicht mal um Zwangseinweisung wegen einer Drogenabhängigkeit in diesem Thread?
Da ist hier einiges kreuz- und quergelaufen, und keiner weiss mehr, worum es dabei geht.
Also: Das eine ist die Unterbringung nach dem "PsychKG" bzw "psychisch-Kranken-Gesetz". Das Psych-KG ist Ordnungrecht und kann sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Allerdings gibt es vom Verfassungsgericht und vom EuGH recht strikte Anforderungen an die Ausgestaltung dieses Rechts.
Das regelt die Unterbringung von Personen, die sich und/oder andere wegen einer psychischen Erkrankung gefährden und eine freiwillige Behandlung ablehnen und nicht einsichtsfähig hinsichtlich der Notwendigkeit der Behadlng sind.
Davon zu unterscheiden ist die richterliche Unterbringung von möglicherweise nicht schuldfähigen Personen anstelle einer sonst notwendigen Untersuchungshaft bzw zur Begutachtung der Schuldfähigkeit.
Dann gibt es noch den "Maßregelvollzug" nach §64, also die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anstelle einer sonst verwirkten Freiheitsstrafe.
Bei Beverly liegt die Sache nochmal anders - die ist minderjährig, und im Jugendrecht spielen noch eine Menge andere Dinge hinein, weil der Erziehungs- und Förderungsgedanke im Vordergrund steht. Da haben noch Jugendämter mitzureden, evt auch noch Erziehungsberechtigte.
Zu bedenken ist noch, dass eine Zwangseinweisung nach PsychKG in der Regel ins nächste psychiatrische Fachkrankenhaus erfolgt, während Vollzugskrankenhäuser zu den Haftanstalten gehören und die Forensik-Einrichtungen des Maßregelvollzugs von Haftanstalten völlig getrennt sein müssen.
Zur ursprünglichen Frage von Dimoh zurückzukommen: Es dürfte ohne Vorliegen von relevanten Straftaten kaum möglich ein, den "Störer" per Zwangseinweisung loszuwerden!
LG
Prax |
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andy1977 Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010 Beiträge: 3286
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Verfasst am: 19. Jun 2016 16:26 Titel: |
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Huhu,
Probiert mal bei YouTube:
Stoney Moe - Radium
lg Andy
PS:Schönen Sonntag! |
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andy1977 Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010 Beiträge: 3286
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Verfasst am: 19. Jun 2016 18:43 Titel: |
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Huhu,
wenn ich Hausbesuch mach und hab dann nen 90 jährigen opa ,der seine 85 jährige ,frau die nen Schlaganfall hatte,selber pflegt. Sie liegt in ihrer eigenen pisse und scheisse ,die ganze bude mega verkeimt, was soll ich da machen ,weg schauen...
lg andy |
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