Mit Amphetam erwischt

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Wu Zi Mu
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.09.2015
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 22. Sep 2015 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Phil78 hat Folgendes geschrieben:
Nicht ganz richtig, Wu Zi Mu. Wenn eine Strafe verhängt, gilt man als vorbestraft. Auch wenn keine Eintragung erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeit gilt man nicht als vorbestraft. Praxx hat mal wieder recht.

sorry, habs verwechselt, in BZR kommt grundsätzlich alles, von daher im juristischen Sinne vorbestraft.

Aber bei einmalig unter 90 Ts darf man sich trotzdem gegenüber Dritten als "nicht vorbestraft" bezeichnen, da es nicht im Führungszeugnis steht (§ 53 Abs. 1 BZrG) darum ging es mir eigentlich nur.
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das stimmt. Da hast du natürlich recht.
Aber ich glaube es gibt auch eine Möglich, falls man nur einen Eintrag hat, diesen nach einer gewissen Zeit löschen zu lassen.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die Löschfristen für Einträge im Bundeszentralregister kannst du auf den Websites des Justizministeriums nachlesen.

LG

Praxx
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spoongeboob
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.09.2015
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich an der ganzen Sache am meißten nervt ist die hohe Wahrscheinlichkeit einer MPU. Das mit der Geldstrafe und so geht in Ordnung. Bin ja selber Schuld.
Aber gleich Führerschein weg + MPU + Drogentest finde ich schon krass.

Drogentest alleine 1 Jahr oder 3 Monate fänd ich nachvollziehbar. Könnte ja sein dass ich abhängig bin. Und auch wenn man 2 mal erwischt wird ist die Chance da ja schon groß. Aber war ja erst das erste mal

Kurze Frage noch kann ich bei MPU wiederspruch einreichen. War schon vor diesem Vorfall in neurologischer behandlung da ich sehr wahrscheinlich adhs habe und mir das zuvor auch schon bestätigt wurde vom neurologen

Wethilphenidat was ich wohl bald bekomme ist ja schon sehr naha am normalen Speed. Und ein guter Anwalt kann so die Strafe vielleicht mindern was den Führerschein betrifft. Oder ist das Blödsinn?
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das schon sicher mit der MPU? Vor kurzen wurden ein Bekannter von mir mit 10 Gramm Heroin erwischt. Der musste nicht zur MPU.
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spoongeboob
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.09.2015
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

ne sicher ist es noch nicht. hab von der führerscheinstelle noch keine info bekommen. aber kann schon gut sein was man im internet so ließt dass es passieren wird. gehe am wochenende zum anwalt und halte euch weiterhin auf dem laufenden was das thema angeht Smile
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mesut976
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Phil78 hat Folgendes geschrieben:
Ist das schon sicher mit der MPU? Vor kurzen wurden ein Bekannter von mir mit 10 Gramm Heroin erwischt. Der musste nicht zur MPU.


In welchem Jahr war das denn, wenn ich mal fragen darf

Mit freundlichen Grüßen es fehlen noch genaus zweiundzuwan
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 25. Sep 2015 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

In §14 der Fahreignungsverordnung ist geregelt, dass die Führerscheinstelle ein verkehrsmedizinisches GUTACHTEN anfordern muss, wenn "Tatsachen die Annahme begründen, dass jemand unerlaubt BtM besessen hat", um feststellen zu lassen, ob diese Person die Substanzen konsumiert oder davon abhängig ist".

So ein Gutachten ist wesentlich billiger als eine MPU, den Verkehrsmediziner darfst du dir selbst aussuchen.

LG

Praxx
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spoongeboob
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.09.2015
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25. Sep 2015 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Praxx, danke für die Info.
und in diesem Fall kann man den Führerschein behalten wenn man das Gutachten besteht?
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 25. Sep 2015 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das war im April diesen Jahres. Er wurde in der Stadt überprüft und da haben sie das H bei ihm gefunden. Er kam vom Verkäufer. Also geplante Kontrolle. Kurz darauf wurde der Dealer hoch genommen.
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spoongeboob
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.09.2015
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28. Sep 2015 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Phil78 du hast geschrieben:

"Hey Du kannst einen Antrag stellen, dass die Geldstrafe in Arbeitsstunden umgewandelt wird. Ich kann dir morgen mal einen Link zu schicken. "

Kannst du mir den mal schicken bitte ?
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Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 28. Sep 2015 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Oh ja. Sorry. Suche ich nachher mal raus. Hatte ich völlig vergessen. Sorry.
Gkjgkkdjdfjölsköfklcgkxejvgk
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spoongeboob
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.09.2015
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28. Sep 2015 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ist eigentlich noch Wohnungsdurchsuchung möglich trotz der tatsache dass ich bereits einen strafbefehl erhalten habe und das strafmaß auch feststeht ?
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Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 28. Sep 2015 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

spoongeboob hat Folgendes geschrieben:
Hey Phil78 du hast geschrieben:

"Hey Du kannst einen Antrag stellen, dass die Geldstrafe in Arbeitsstunden umgewandelt wird. Ich kann dir morgen mal einen Link zu schicken. "

Kannst du mir den mal schicken bitte ?


Hier ist er: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafvollzug-geldstrafen-abarbeiten-ersatzfreiheitsstrafe-gemeinnuetzige-arbeit/

Du musst beim Staatsanwalt einen Antrag stellen. Am besten ist es, wenn du gleich eine " Arbeitsstelle" vorweisen kannst. Da frag am besten mal bei der Caritas.
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spoongeboob
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.09.2015
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28. Sep 2015 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, noch eine zweite frage, was genau nutzt es jetzt einen anwalt anzuschalten der mich locker noch einen tausender kostet? ich hab die betäubungsmittel ausgehändigt freiwillig bei der kontrolle. da gibts ja nicht viel zu klären

wenn von der führerscheinstelle die info kommt ich soll mpu machen kann ich doch immernoch einen anwalt einschalten um dagegen zu klagen damit vielleicht doch ein normales ärztlichen gutachten dabei herausspringt
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