Verfasst am: 15. Feb 2013 18:10 Titel: mpu zulassung 500€?, muss man die wirklich bezahlen?
Hallo ich habe eine frage und zwar
Ich bin vor längerer zeit mit zum glueck nur drei mdma pillen erwischt worden.
Musse dann erstmal zum landratsamt und habe da ein gespreach mit einer frau gemacht und dannach hab ich einen brief bekommen das die anzeige fallen gelassen wird.
Dann bin ich nochmal zur polizei und hab da ein gespreach gehabt wegen meiner aussage.
Hab dummerweise gleich wo die bei mir was gefunden haben eine aussage gemacht.
Wurde aber alles fallen gelassen hab nichtmalnein eintrag in die richtige akte bekommen sondern nur ein kleinen fermerk.
Jetzt bin ich noch zum ordnungsamt gegangen wegen ner fahrerlaubnisberechtigung.
Hab dann da auch erstmal ein gesprreach gehabt musste was ausfuellen zu meinem kpnsum.
Habe aber immer rein geschrieben das ich nix nehmne und so.
Jetzt muss ich zur kleahrung eine aerztliches gutachten machen was 500€ und dann noch ne mpu wo 180€ kostet machen lassen!
Jetzt frag ich mich ob ich das zahlen muss?
Ich mein als ich auf die wache mitbin musste ich auch nen drogenschnelltest machen und das hat ja nix getetstet aber mit gleichem sinn.
Alsl das is ja echt ne fette abzocke irgendwie. Gibts da vill irgendwelche wege das zu endgehen?
Freue mich auf hilfe
Nene also ich habs etwas falsch erklährt entschuldigung,
Also das rechtliche, wie mit der geldstrafe das hat sich ja alles erledigt.
Die anzeige deswegen wurde fallen gelassen und das hat keinerlei konsequensen.
Ich besitz noch kein fuehrerschein, bin grad dabei den zu machen.
Es geht darum, dass ich ne mpu machen muss, ob ich eben drogen nehm oder nivht.
Ob ich fuer den strasenverkerhr zugelassen werde der oder nicht.
Und ne das stimmt schon fuer das aerztliche gutachten muss ich 500 zahlen und wenn der arzt dann feststellt durch irgendwelche test das ich eventuell schonmal was genommen habe dann muss ich die mpu machem fuer 180.. Kommt drauf an was der dann sagt.
Aber das ist halt echt viel geld und ich hab leider auch keine ahnung ob man das eirkli h so dafuerbzahlen muss.
Wie gesagt, um die strafe geht es gar nicht, nur fuer die fahrerlaubnissberechtigung.
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