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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15. Apr 2013 18:05 Titel: Angeklagt: Verstoß gegen BtmG |
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Hiho, da meine Jugendgerichtshilfe mir nur einreden will einfach zu gestehen dachte ich hole mir hier mal hilfe. Folgendes, hab nen Brief bekommen ganz normal zu Polizei dann wurde mir halt vorgeworfen das ich bei ihm Angerufen hab in der Zeit wurde er abgehört und Mariuhana gekauft habe.
So jez Anklageschrift:
Er Angeschuldigte erwarb durch Vermittlung des gesondert verfolgten ***** am Abend des ***** 2012 im Bereich der dahmaligen Wohnung des ebenfall gesondert verfolgten ******* unter im Einzeln bisher nicht geklärten Umständen Rauschgift zum Eigenverbrauch.
Und der zweite punkt ist
Versuchter Kauf, den will ich lieber beiseite lassen da es nicht so wichtig ist.
Nun meine Frage meine Gerichtshilfe meint: Wenn du weiterhin deine Aussage Verweigerst wirds ein neues Verfahren geben bei dem alle zeugen geladen werden. Und ich eine höhere Strafe kassier.
In meinem jetzigen ist angeblich kein Zeuge geladen weil sie davon Ausgehe ich gestehe...
Aber ich hab doch verweigert bei der Polizei?
Nun was sagt ihr soll ich die Kleinigkeit einfach zugeben oder meine Aussage verweigern. Ich belaste ihn doch wenn ich zugebe oder? Das möchte ich nicht machen da es gegen meine eigenen Prinzipen verstößt.
Bitte um hilfe, danke im vorab für Antworten.
Gruß |
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Warrior Platin-User
Anmeldungsdatum: 13.11.2012 Beiträge: 1004
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Verfasst am: 15. Apr 2013 18:38 Titel: |
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Moin,
also um das Prinzip sollte es hier nicht gehen. Nicht DU belastest deinen Dealer, sondern ER handelt ungesetzlich und kriegt dafür die Quittung.
Zu deiner ersten Frage: Kommt darauf an, ob noch andere Leute mit dabei waren, als du was gekauft hast. Wenn du sagst, dass nichts gewesen wäre und 20 Leute sagen was anderes, ist das natürlich blöd.
Aber wenn ihr alleine wart, kann dir wohl keiner was nachweisen oder? Und dein Dealer wär ja schön blöd, wenn er dir da widersprechen würde.
Wie sind die denn genau auf dich gekommen? Nur wegen deiner Anrufe oder haben die auch was bei dir gefunden? |
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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15. Apr 2013 18:57 Titel: |
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Nur durchdadurch das er Abgehört wurde, so kam ich dort hinein. Nun steht in der Anklageschrift durch Vermittlung. Also würdest du sagen ich soll einfach am Donnerstag ins Gericht gehn Lebenslauf angaben machen und Aussage verweigern so wie bei der Polizei und fertig? jez stehen bei Zeugen: Die Name des Dealers und dem der Vermittelte, meine Jugendgerichtshilfe meint sie stehn nur drauf weil sies sowieso schon zugegeben haben, das echt grausam diese Justiz verdammt. |
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downer Bronze-User
Anmeldungsdatum: 23.03.2013 Beiträge: 60
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Verfasst am: 15. Apr 2013 21:01 Titel: |
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Hallo Muchlol,
Wenn man aus dem Inhalt des Telefonats auf ein Geschäft zw dir und dem Dealer schließen kann,braucht man dein Geständnis für eine Verurteilung nicht.Die Jugendgerichtshilfe meint es wohl gut mit dir; ein Geständnis würde dem Gericht (mehr oder weniger) Besonnenheit und Reue signalisieren.Es kommt natürlich auf die Menge und Häufigkeit an,aber im Grunde ist es eine Kleinigkeit,was dir vorgeworfen wird.Ich kenne solche Fälle (ebenfalls Kauf und ebenfalls Telefon) und diese wurden nach §154 StPO eingestellt - also für den Käufer zumindest
Die meisten Urteile wegen Drogendelikten laufen auf einen "Deal" zw Ankläger und Angeklagten hinaus.Das Geständnis würde die oft penibelst durchgeführte Beweisaufnahme überflüssig machen.Also weniger Arbeit für alle.Das wird i.d.R. honoriert,bei einem so kleinen Vergehen kannst du natürlich auch ohne eine Verurteilung davonkommen.
Was deine "Freunde" zu Protokoll gegeben haben könntest du über einen Anwalt herausfinden.Solltest du keinen haben,könntest du bei der Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht bzw um Kopien deiner Akte bitten,das ist neuerding auch ohne einen Verteidiger möglich.
Wie auch immer,den Anruf wirst du nicht ungeschehen machen können.Das ist für das Gericht bzw für eine Verurteilung ausreichend,es ist deshalb irrelevant was und ob die anderen Angeklagten ausgesagt haben.
Aber ich verstehe deine Bedenken ums "Prinzip".Es kommt tatsächllich vor,dass Angeklagte trotz erdrückender Beweislast bei ihrem Schweigen bzw Aussageverweigern bleiben - Sinn macht das nur für die Subkultur einer Haftanstalt,wenn du dort deine Zukunft vermutest,solltest du die "Loyalität" wahren,ich würde den Menschen loyal gegenüber sein,denen ich es als Sohn,Mann oder Bruder schuldig bin.
viele Grüße |
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Berliner2013 Silber-User
Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 113
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Verfasst am: 15. Apr 2013 21:20 Titel: |
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Hallo downer
Einfach Aussage verweigern,was soll denn schon passieren?
Wenn du keine Vorstrafen hast,wird es Eingestellt !
Deine Jugendgerichtshilfe will dir einbisschen Angst einjagen,obwohl ihr Wort im Gericht sehr viel Wert ist,da Sie da ist um Dir zu helfen.
Ausserdem können Sie dir es nichts Nachweisen.Hätten Sie dich dabei beobachtet beim Kauf, hätten Sie sofort zugeschlagen,darum dieser Versuch der Polizei!
Solltest du aussagen,dann nicht das Du schoon seit 1 Jahr da kaufstr,das War nur dieses einemal sagst du,sonst kriegt er mehr drauf auf seine Strafe..
Viel Glück...
Ps. Wenn du nicht erscheinst holen die Bullen dich ab. |
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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15. Apr 2013 21:22 Titel: |
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Vielen dank für die Antworten!.
Ja es ist wohlmöglich das ich in der nächsten Zeit einsitzen werde, es folgen warscheinlich weitere Gerichtsverhandlungen das sind nur peanuts im moment.
Also sollte ich ein Geständniss abgeben steht in meiner Akte Verfahren wegen btm geständig gegen Ankläger? weil in diesem Fall bin ich ja Angeklagter... |
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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15. Apr 2013 21:25 Titel: |
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Berliner2013 hat Folgendes geschrieben: | Hallo downer
Einfach Aussage verweigern,was soll denn schon passieren?
Wenn du keine Vorstrafen hast,wird es Eingestellt !
Deine Jugendgerichtshilfe will dir einbisschen Angst einjagen,obwohl ihr Wort im Gericht sehr viel Wert ist,da Sie da ist um Dir zu helfen.
Ausserdem können Sie dir es nichts Nachweisen.Hätten Sie dich dabei beobachtet beim Kauf, hätten Sie sofort zugeschlagen,darum dieser Versuch der Polizei!
Solltest du aussagen,dann nicht das Du schoon seit 1 Jahr da kaufstr,das War nur dieses einemal sagst du,sonst kriegt er mehr drauf auf seine Strafe..
Viel Glück...
Ps. Wenn du nicht erscheinst holen die Bullen dich ab. |
Was denkst du / ihr was passieren wird wenn ich aussage einfach verweigere vor gericht? Wird dann echt die Verhandlung vertagt und alle Zeugen werden geladen? Wäre euch sehr dankbar. |
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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15. Apr 2013 21:26 Titel: |
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Berliner2013 hat Folgendes geschrieben: | Hallo downer
Einfach Aussage verweigern,was soll denn schon passieren?
Wenn du keine Vorstrafen hast,wird es Eingestellt !
Deine Jugendgerichtshilfe will dir einbisschen Angst einjagen,obwohl ihr Wort im Gericht sehr viel Wert ist,da Sie da ist um Dir zu helfen.
Ausserdem können Sie dir es nichts Nachweisen.Hätten Sie dich dabei beobachtet beim Kauf, hätten Sie sofort zugeschlagen,darum dieser Versuch der Polizei!
Solltest du aussagen,dann nicht das Du schoon seit 1 Jahr da kaufstr,das War nur dieses einemal sagst du,sonst kriegt er mehr drauf auf seine Strafe..
Viel Glück...
Ps. Wenn du nicht erscheinst holen die Bullen dich ab. |
Was denkst du / ihr was passieren wird wenn ich aussage einfach verweigere vor gericht? Wird dann echt die Verhandlung vertagt und alle Zeugen werden geladen? Wäre euch sehr dankbar. |
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mesut76 Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.03.2012 Beiträge: 1238
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Verfasst am: 15. Apr 2013 22:05 Titel: |
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Hallo Muchol,
Hast du keinen Anwalt genommen ? Ich meine der kann doch in die Akte gucken und dann viel besser beurteilen, ob sie dich an den Eiern haben oder eben nicht.
Wenn da steht, dass du zweimal angerufen hast ohne Zeugen ohne Nix, dann würde ich das auf die Schiene machen, "Ich hab damit nix zu tun".
Wenn du aber da wochenlang jeden Tag da warst und die sicher sind, dann rechnen die das Hoch und verurteilen auch danach.
Aber so aus der Ferne ist das schwierig, ein Anwalt speziell für Drogendelikte wäre genau das richtige. |
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Yolande Platin-User
Anmeldungsdatum: 01.06.2011 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 15. Apr 2013 22:08 Titel: |
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Guten Abend Mesut, leider kannst du auch hier deine Schwäche für großgeschriebene Adjektive und kleingeschriebene Substantive nicht verbergen.
LG |
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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15. Apr 2013 22:10 Titel: |
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Unsere gespräche wurden mitgeschnitten.. naja ich werde verweigern jeder sagt was anderes also einfach auf die Harte Tour weil ein verräter bin ich nicht das hab ich der Polizei schon klar gemacht mit ihren behinderten Verhörmethoden guter cop schlechter cop diese voll idioten kriegen von mir nur 2 worte. AUSSAGE VERWEIGERN |
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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15. Apr 2013 22:12 Titel: |
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Muchlol hat Folgendes geschrieben: | Unsere gespräche wurden mitgeschnitten.. naja ich werde verweigern jeder sagt was anderes also einfach auf die Harte Tour weil ein verräter bin ich nicht das hab ich der Polizei schon klar gemacht mit ihren behinderten Verhörmethoden guter cop schlechter cop diese voll idioten kriegen von mir nur 2 worte. AUSSAGE VERWEIGERN |
ichbrauchnocheinpaarzeichensorrysorryaussimpaarzeichensindabersehrlangme
PS: das mit Anwalt is schon gegessen hab am Donnerstag ja schon verhandlung gruß |
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downer Bronze-User
Anmeldungsdatum: 23.03.2013 Beiträge: 60
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Verfasst am: 15. Apr 2013 22:30 Titel: |
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Ich sehe schon,du wirst bei dem Verweigern bleiben.
Ich glaube hier liegt ein kleines Missverständnis vor.Ein observierter Anruf ist viel detaillierter als ein herkömmlicher Verbindungsnachweis einer Telefongesellschaft.Es werden nicht nur Anrufzeiten und Nummern angegeben,sondern der Inhalt des Gesprächs bzw der SMS,Wort für Wort.
Zitat: | Was denkst du / ihr was passieren wird wenn ich aussage einfach verweigere vor gericht? Wird dann echt die Verhandlung vertagt und alle Zeugen werden geladen? Wäre euch sehr dankbar. |
Das könnte den Richter dazu verleiten dir eine spürbare Sanktion zu verpassen - evtl Geldstrafe/Sozialstunden/Wochenendarrest.Wie gesagt,ich kenne den Inhalt euerer Gespräche/SMS nicht,sollte es aber wirklich ohne einer zu weiten Auslegung ersichtlich sein,dass es in dem Gespräch um den Kauf von Substanz X geht,dann bleibt da kein Spielraum für das berüchtigte "im Zweifel für den Angeklagten".Es überrascht viele Leute,dass ein Anruf und / oder eine einzige Aussage für eine Verurteilung (selbst zu einer Freiheitsstrafe) ausreichen.Das ist aber heute eine Tatsache.
Willst du deine Aussage trotz alledem verweigern,würde ich dir raten nicht auf cool zu spielen und nicht andeuten,dass du jemand aus Loyalität decken willst.Eine Aussageverweigerung sollte dann keine nachteiligen Auswirkungen auf die Verurteilung haben,wenn sich der Aussagende mit der Preisgabe der Information in Gefahr bringen würde.Du kannst ja sagen ,dass du für deine Sache einstehst aber deine Familie nicht in Gefahr bringen möchtest.
Bis Donnerstag ist noch gut Zeit einen Verteidiger zu engagieren,zumal du ja von weiteren Prozessen ausgehst.
Alles Gute |
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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15. Apr 2013 23:03 Titel: |
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downer hat Folgendes geschrieben: | Ich sehe schon,du wirst bei dem Verweigern bleiben.
Ich glaube hier liegt ein kleines Missverständnis vor.Ein observierter Anruf ist viel detaillierter als ein herkömmlicher Verbindungsnachweis einer Telefongesellschaft.Es werden nicht nur Anrufzeiten und Nummern angegeben,sondern der Inhalt des Gesprächs bzw der SMS,Wort für Wort.
Zitat: | Was denkst du / ihr was passieren wird wenn ich aussage einfach verweigere vor gericht? Wird dann echt die Verhandlung vertagt und alle Zeugen werden geladen? Wäre euch sehr dankbar. |
Das könnte den Richter dazu verleiten dir eine spürbare Sanktion zu verpassen - evtl Geldstrafe/Sozialstunden/Wochenendarrest.Wie gesagt,ich kenne den Inhalt euerer Gespräche/SMS nicht,sollte es aber wirklich ohne einer zu weiten Auslegung ersichtlich sein,dass es in dem Gespräch um den Kauf von Substanz X geht,dann bleibt da kein Spielraum für das berüchtigte "im Zweifel für den Angeklagten".Es überrascht viele Leute,dass ein Anruf und / oder eine einzige Aussage für eine Verurteilung (selbst zu einer Freiheitsstrafe) ausreichen.Das ist aber heute eine Tatsache.
Willst du deine Aussage trotz alledem verweigern,würde ich dir raten nicht auf cool zu spielen und nicht andeuten,dass du jemand aus Loyalität decken willst.Eine Aussageverweigerung sollte dann keine nachteiligen Auswirkungen auf die Verurteilung haben,wenn sich der Aussagende mit der Preisgabe der Information in Gefahr bringen würde.Du kannst ja sagen ,dass du für deine Sache einstehst aber deine Familie nicht in Gefahr bringen möchtest.
Bis Donnerstag ist noch gut Zeit einen Verteidiger zu engagieren,zumal du ja von weiteren Prozessen ausgehst.
Alles Gute |
Jetzt verstehe ich nicht ganz, erstmal vielen dank für die hilfreiche und umfassende Antwort, doch du schilderst in dem Fall wenn ich die aussage verrweiger wenn ich jemand mit der Information in gefahr bringen würde.
Aber mir geht es drum ob ich auch nur die Aussage verrweigern kann also sagen kann ich sag nichts dazu und mehr muss ich dazu nicht sagen?.
Außerdem wie stehen die Chanchen das der Fall verlegt wird und sie zeugen kommen lassen. Oder denkst du nur nach Aktenlage?. |
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downer Bronze-User
Anmeldungsdatum: 23.03.2013 Beiträge: 60
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Verfasst am: 15. Apr 2013 23:45 Titel: |
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Selbstverständlich "kannst" du die Aussage verweigern.
Wenn du dich mit deiner Aussage selbst belasten würdest (was ja der Fall ist) "darfst" du es gem § § 55 StPO tun ABER:
Die Frage ist , warum "solltest" du das tun ?Die Beweise sind doch schon auf Band/Papier, oder zweifelst du das an ?
Bleibst du ehrlich und sagst dem Richter,dass du kein Verräter sein willst,dann kann es passieren,dass du ein härteres
Urteil bekommst.Dein Schweigen wirkt sich dann nachteilig für dich aus.
Das solte aber dann nicht der Fall sein,wenn du mit deinem Schweigen Racheaktionen ( an dir /deiner Familie) vermeiden möchtest.
Dann könnte man das Verweigern der Aussage noch hinnehmen,
Außerdem wie stehen die Chanchen das der Fall verlegt wird und sie zeugen kommen lassen. Oder denkst du nur nach Aktenlage?.
Das hängt davon ab,ob seitens der Staatsanwaltschaft überhaupt ein Interesse dafür vorliegt.Wenn du dich unvernünftig aufführst und das Gericht (in der Hauptverhandlung des Dealers) nicht ernst nimmst kann es schon passieren,dass man die Sache aufbläht und dann eine Verhandlung ( also eigens für deinen Fall) stattfindet (samt Beweisaufnahme:Zeugen und Beweismittel).Ist doch logisch,selbst wenn es nur um einen Joint geht,wenn das Gericht sieht,dass hier einer gegen alle Vernunft das Unrecht nicht erkennen/einsehen will,dann wird es ein entsprechendes Urteil sprechen.Also ein schärferes als im Falle eines Geständnisses.Normalerweise sollte das Ganze (also dein Fall) wegen Geringfügigkeit eingestellt werden- nicht jedoch,wenn der Angeklagte (du) sich uneinsichtig zeigt.Wie gesagt,das Aussageverweigern kann dir zum Nachteil werden.Außer wenn du ein nachvollziehbares Motiv dafür vorlegst.Eben aus Angst vor Rache z.B.
Ich kann es dir leider nicht genauer sagen,weil ich eben sehr wenig von der Anklage ( Einzelheiten ) weiß.Ich wollte dir eigentlich nur etwas zum Aussageverweigern schreiben.
Alles Gute |
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