Suchtberatung und Schweigepflicht?

Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tumaricon
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 14.01.2013
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 9. Jul 2013 16:12    Titel: Suchtberatung und Schweigepflicht? Antworten mit Zitat

Hallo, ich konsumiere seit ca. 6 Monaten fast täglich Speed und habe mich nun entschieden zur Suchtberatung zu gehen. Morgen ist der Termin.

Nun frage ich mich wie es aussieht mit der Schweigepflicht.
Da ich ja eine Ausbildung im Krankenhaus mache und auch dort kleine mengen intus habe um mich etwas zu motivieren (ich nehme wirklich nur max. 0,3 g) kann der Berater das meinem Arbeitgeber sagen?

Oder sollte ich zunächst nichts von meinem Beruf und meinem Arbeitgeber sagen? Es reicht ja wenn ich sage das ich irgendeine ausbildung mache und dort konsumiere.

Ich möchte nämlich nicht ein Jahr vor meinem Examen die Ausbildung verlieren.
Nach oben
sensendk
Anfänger


Anmeldungsdatum: 24.09.2012
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 9. Jul 2013 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
hab mal etwas gegoogelt hier mal ein Auszug:
"Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs einer Person, die sich unserer Einrichtung anvertraut. Sie ist damit die Grundlage dafür, dass jeder in einer Bera­tung offen über seine Probleme reden kann, ohne dass Behörden, Polizei, Arbeitgeber oder Ange­hö­ri­ge hierüber Auskunft erhalten könnten."
Quelle: http://www.drogenberatung-wolfsburg.de/hilfe/haeufig-gestellte-fragen/206-was-bedeutet-schweigepflicht
Nach oben
Nehell
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 14.06.2013
Beiträge: 868

BeitragVerfasst am: 9. Jul 2013 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Besser ist es immer so wenig wie möglich zu sagen.
Natürlich gibt es in der Theorie eine Schweigepflicht aber eben nur
in der Theorie. Ärzte kennen sich häufig untereinander ( gemeinsame
Fortbildungen, sonstige Gremien in denen sie zusammen hocken).
Und da hält sie niemand von ab, über andere Leute zu plaudern
oder abzulästern.

Was du aber machen könntest das wenn du nicht drum herum kommst
ist dir eidesstattlich noch mal schriftlich versichern zu lassen,
das der Arzt von der Suchtberatung keine Informationen weiter gibt.
Falls du mitbekommst das er die Schweigepflicht verletzt wende
dich am besten sofort an den dafür zuständigen Datenschutzbeauftragten
oder Landesdatenschutzbeauftragten.
Aber dann ist es erfahrungsgemäß etwas schwierig nachzuweisen
wann und wo die Schweigepflicht verletzt wurde, außer
dich würde ein Arzt bei deiner Arbeit gezielt darauf ansprechen
oder Andeutungen in Richtung Speed-Konsum machen.
Dann hättest du wohl was in der Hand so das du den
Arzt von der Suchtberatung vor Gericht belangen kannst.
Aber alles was mündlich abläuft lässt sich eben schwer
nachweisen ausser man hat Zeugen.
Das sich deine Kollegen aber wohl sehr ungerne mit
der Ärzteschaft aus Solidarität mit dir
anlegen werden sollte einem bewusst sein.

Nehell
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1
Gehe zu:  
Impressum & Rechtliches
ForenübersichtIndex   SucheSuche   FAQFAQ   LoginLogin