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Butzemann Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.08.2013 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28. Aug 2013 14:34 Titel: Freund in meinem Auto unter Drogen erwischt. |
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Hey liebe Leser,
Ich habe heute einen Brief von meinem Kreis bekommen in dem mir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Vor circa einem Monat ist ein Freund von mir mit meinem Auto gefahren währenddessen ich dabei war. Als wir von der Polizei angehalten wurden haben sie ihn auf Cannabis positiv getestet.
Nun wird mir vorgeworfen dass ich darüber bescheid wusste.
Was habe ich zu erwarten?
Was soll ich Aussagen?
Soll ich die Tat zugeben oder nicht? |
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Butzemann Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.08.2013 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28. Aug 2013 14:55 Titel: |
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bitte bitte helft mir!
Ich muss die Aussage heute noch abschicken.
Was kann auf mich zukommen und wie kann man es so gering wie möglich halten?
Danke im voraus! |
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Drachenläufer Silber-User


Anmeldungsdatum: 20.09.2012 Beiträge: 187
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Verfasst am: 28. Aug 2013 15:14 Titel: |
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Na, Du schreibst natürlich, dass Du weder wusstest, dass er was konsumiert hatte noch dass er sich in einer Weise auffällig benahm, so dass Du hättest vermuten müssen, dass er nicht fahrtüchtig ist. Das kannst Du ohne Bedenken so schreiben, und der Nachweis, dass es anders war (sollte es anders gewesen sein) ist schwer zu führen. |
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Butzemann Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.08.2013 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28. Aug 2013 15:17 Titel: |
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Vielen Dank für deine Antwort! ...
Aber ich will meinem Kumpel nicht in den Rücken fallen und seine Strafe erhöhen. Könnte dass der Fall sein?
Weil wenn ich das so schreibe heißt das ja dass er das hinter meinem Rücken gemacht hat. |
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sabotage35 Gold-User


Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 28. Aug 2013 15:29 Titel: |
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Der Konsum von Drogen ist in Deutschland NICHT Strafbar.
Das heißt, er kann eigentlich alles konsumieren. Hauptsache er nimmt nicht im Straßenverkehr teil.
Vor allem bei Cannabis sollte da überhaupt nix passieren.
Schreib denen was die überhaubt wollen von dir. Du bist erstens kein Aufpasser für andere Leute und zweitens kannst du nicht bei jedem einen Drogentest machen der bei dir im Auto mitfährt... |
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sabotage35 Gold-User


Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 28. Aug 2013 15:32 Titel: |
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Der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln ist nach den § 29 I Nr. 1 bzw. Nr. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Strafe bewährt (Link). Nicht so der Konsum von Betäubungsmitteln. Dies beruht auf dem Prinzip der straflosen Selbstgefährdung. |
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Butzemann Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.08.2013 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28. Aug 2013 15:33 Titel: |
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aber auf der anderen seite bin ich doch auch verpflichtet niemanden bekifft fahren zu lassen oder nicht? ... also wenn ich schreibe dass ich keine ahnung hatte dass er gekifft hat bin ich fein raus und seine strafe wird ebenfalls nicht erhöht? |
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sabotage35 Gold-User


Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 28. Aug 2013 15:35 Titel: |
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Ach ich hab mich verlesen. Er ist mit deinem Auto gefahren...
Ok das ist was anderes. ich hab ja gemeint er darf alles nur nicht Autofahren.
Ok, dann auf jeden Fall aussagen, dass du das nicht gewußt hast. Immer alles verneinen was nicht zu 100% bewiesen werden kann.
Ansonsten gilt immer keine Aussage zu machen und im Ernstfall Anwalt hinzuziehen. |
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Butzemann Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.08.2013 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28. Aug 2013 19:28 Titel: |
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An dem **.*.2013 war ich, ***, auf der Theatervorstellung von ***. Dort spielte ich draußen mit einigen Leuten Fußball und schlitzte mit den Zeh auf. Da ich aufgrund der Verletzung keine Möglichkeit sah, zu fahren bot Herr *** sich als Fahrer an. Ich konnte keinerlei Drogeneinflüsse bei ihm erkennen und habe ihn auch noch nie in Besitz von Drogen gesehen.
Da er auf mich sehr klar, konzentriert und freundlich wirkte habe ich ihm mein Auto zur Verfügung gestellt.
Selbst auf der Fahrt fiel mir keinerlei Unkonzentriertheit oder Fahrlässigkeit auf. Daher bekenne ich mich keiner Schuld. |
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TomasG Platin-User

Anmeldungsdatum: 03.11.2011 Beiträge: 1301
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Verfasst am: 28. Aug 2013 21:33 Titel: |
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sag einfach das du nicht wusstest das er unter drogeneinfluss stand, oder überhaupt jemals drogen genommen hat.
fertig.
seine strafe erhöt sich dadurch nicht.
und du hast keine zu befürchten.
nur wenn er jetzt extrem auffällig gefahren wäre, kann man dir fahrlässigkeit vorwerfen...
also wenn er extrem zu schnell war, oder schlangenlinien gefahren wäre...
weil das hätte dir dann auffallen müssen. |
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Dude99 Anfänger
Anmeldungsdatum: 20.08.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 29. Aug 2013 03:40 Titel: |
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also ich musste auch schon 2 mal zur Polizei und aussagen wegen Erwerb von Cannabis, ich hab 2 mal nur ne Verwarnung bekommen weil ich auf liebes kleines Mädchen gespielt habe und gesagt habe wie sehr ich es ja bereuen würde. Ich weiß zwar nicht wie das jetzt mit dem Autofahren ist aber ansonsten durfte ich die Erfahrung machen dass die das eigentlich sowieso eher locker sehen  |
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