Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und wollte mich mal über die genaue Rechtslage bei Zauberpilzen
informieren. Dabei geht es mir hauptsächlich darum, inwiefern "Sporenfläschchen"
und Mycelium unter den Verwendungszweck einer Untersuchung fallen können (da
dies soviel wie ich im Netz gefunden habe ja nicht illegal ist) und wie "Geringe
Mengen für den Eigengebrauch" definiert sind und welche Strafen diese
hervorrufen können.
Wäre nett wenn ihr mir da helfen könntet
Gruß, ~Lu
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