Verstoß gegen das Btmg

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corina2601
Anfänger


Anmeldungsdatum: 15.11.2013
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15. Nov 2013 08:32    Titel: Verstoß gegen das Btmg Antworten mit Zitat

Hallo ich hätte da mal eine Frage ! Mein Freund hat im Alter von 17 Jahren Ca.6 Gramm Amphetamin erworben und an eine weitere Person abgegeben. ( erworben für 90 Euro - weiter gegeben für 90 Euro ) Zudem hat er bei der selben Person 2 Gramm Marihuana zu einem Preis von 20 Euro zum Eigenkonsum gekauft. So nun wurde das Handy von seinem "Dealer" beschlagnahmt und die Polizei konnte die whatsapp unterhaltung der beiden Lesen. ( Die beiden haben Preis / Menge / Treffpunkt usw alles in Whatsapp ausgemacht) Daraufhin musste mein Freund zur Polizei zur Vernehmung. Er hat jedoch die Aussage verweigert. Vor einer Woche hat er die Anklageschrift erhalten die lautet : Erwerb von Betäubungsmitten in2 Fällen. Davon in einem Fall mit unerlaubter Abgabe. ich wollte jetzt gerne mal Wissen was so auf ihn zukommen könnte. Zur Tatzeit war er ja noch 17 also wird er nach Jugendstrafrecht bestraft.Das ist sein erstes Vergehen in solch einer Sache und er ist auch nicht Vorbestraft Könnte es sein dass er mit Sozialstunden oder Bewährung aus der Sache kommt oder muss er mit mehr rechnen. Ich würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank
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Billy Bones
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 01.11.2012
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 15. Nov 2013 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bin kein Jurist, daher keine Garantie, aber wenn es wirklich das erste Mal war, rechne ich nicht mit was Schlimmerem als Geldstrafe/Bewährung/Sozialstunden!

Um ihm Handel mit Btmg anzuhängen, sind die Mengen auch zu gering, imho!
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corina2601
Anfänger


Anmeldungsdatum: 15.11.2013
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15. Nov 2013 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Antwort !sollte er sich einen Anwalt nehmen ? oder einfach vor Gericht gestehen reue zeigen und verbrechen das so etwas nicht mehr vorkommt ? weil ich denke das ein Anwalt da auch nicht mehr viel ausrichten kann. und das eine teuere Angelegenheit ist da jetzt auch noch einen Anwalt mit einzubeziehen . oder liege ich da falsch ? steht ihm evtl. ein pflichtverteidiger zu oder bekommt er kostenlose beratungshilfe ? Confused
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Billy Bones
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 01.11.2012
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 15. Nov 2013 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es stimmt, was hier

http://www.drogen-wissen.de/DRUGS/DW_GE/btmg.shtml

und hier

http://www.rechtsanwalt-louis.de/rechtsanwalt_-_amphetamin_-_verstoss_gegen_das_btmg_-_beschuldigtenvernehmung_-_ermittlungsverfahren_-_strafverfahren.htm

fällt das noch unter "geringe Menge", was wichtig ist, weil bei einer "Nicht geringen Menge" der Verdacht auf Handel unterstellt wird.

Grenzwert ist 10g Amphetaminbase; aber das wäre reines Amphetamin!
Speed ist oft dermaßen gestreckt, dass da nicht mehr als 10% drin sind...

Anwalt wäre sicher eine gute Sache...
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