Führerscheinprüfung neu machen?

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marcel86
Anfänger


Anmeldungsdatum: 22.11.2013
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2013 22:31    Titel: Führerscheinprüfung neu machen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe eben einen Beitrag in euren Forum über einen ähnlichen Fall wie meinen gelesen aber würde mich freuen, wenn ihr individuell auf mich eingehen würdet!

Habe meinen Führerschein im Februar 2006 wegen Cannabis-Konsum am Steuer abgeben müssen.
Habe Anfang 2013 einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt und als Antwort kam halt das eine MPU machen soll!
Diese habe ich dann im Juli 2013 gemacht. Als Auflage für ein positives Gutachten habe ich den Besuch einer Rehabilitationsmaßnahme nach §70 FeV "Wiederherstellung der Fahreignung" bekommen.
Diese habe ich heute Abend beendet.
Durch ständigen Austausch bei der Maßnahme habe ich halt auch erzählt, das ich meinen Führerschein nicht DIREKT wiederbekommen werde, weil das Straßenverkehrsamt verlangt das ich nochmals eine theorie sowie auch praktische Prüfung ablege. (Begründung im Schreiben: Führerschein ist länger als 2 Jahre weg)

Heute wurde mir aber von der Leiterin der Maßnahme gesagt, das es nicht mehr erforderlich sei, weil das Gesetz zu dieser 2 Jahres Frist am 30.10.2008 gekippt wurde.

Jetzt stehe ich natürlich mit gemischten Gefühlen vor dem bevorstehenden Gang zum Straßenverkehrsamt. Ich habe mir extra den Montag (25.11.2013) frei genommen, damit ich meine Bescheinigung der Maßnahme persönlich am Straßenverkehrsamt abgeben kann.

Frage: Wie soll ich jetzt am Montag da auftretten? Soll ich darauf bestehen meinen Führerschein jetzt ausgehändigt zu bekommen? Wenn ich diesen nicht bekomme, soll ich mir einen Anwalt nehmen?

Ich bin zur Zeit halt in einer neuen Lehre und das Geld sitzt nicht gerade so locker (MPU und §70) waren schon sehr teuer und jedes Geld was ich mir sparen könnte, wäre Gold Wert!

Würde mich sehr über Antworten übers Wochenende freuen, weil wie gesagt, ich gehe aufjedenfall jetzt am Montag zur Behörde!

PS: Der letzte Beitrag wurde von "anny" super kommentiert, würde mich freuen wenn du dir meinen Fall auch mal durchlesen würdest und was dazu sagen würdest!

Mit freundlichem Gruß Marcel
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anny
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2013 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marcel,

ich kann dich beruhigen. Die 2-Jahresregel wurde abgeschafft, schon vor einigen Jahren.
Die Behörde KANN eine erneute Prüfung verlangen oder auch einige praktische Fahrstunden zur Auffrischung. Das wird aber nur gemacht wenn der Schein wirklich schon sehr, sehr lange weg war.

Du musst dir wirklich gar keine Sorgen machen. Mal abgesehen von allem anderen hätte dir dein Sachbearbeiter das bereits im Vorfeld mitgeteilt und nicht erst wenn alle anderen Auflagen erfüllt sind;).


Also:
Du musst keine erneute Prüfung machen.
Am Montag darfst du wieder fahren Very Happy . Du bekommst dann direkt dein Kärtchen, schlimmstenfalls eine vorläufige Bescheinigung.


Herzlichen Glückwunsch, ich freue mich wirklich für dich!


Eine kurze Warnung möchte ich dir aber noch mitgeben: Die MPU ist jetzt für zehn Jahre in deiner Akte.
Du darfst jetzt wirklich gar nicht mehr auffallen mit irgendwelchen Drogen oder Alkohol. Für dich gilt 0,0 am Steuer.
Ich schätze mal, dass du den FS jetzt sowas von zu schätzen weißt und eh aufpassen wirst. Aber ich wollte es trotzdem erwähnt haben.

Gute Fahrt, bleib sauber:)
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marcel86
Anfänger


Anmeldungsdatum: 22.11.2013
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23. Nov 2013 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo anny ,
Danke für die schnelle Antwort .
Wie soll ich den jetzt am Montag reagieren,wenn die gute Frau mir meinen Führerschein nicht Aushändigung will?

Und ja, ich weiss meinen Führerschein sehr zu schätzen . Die Drogen sind seit 2 Jahren schon komplett aus meinem Leben. Ab und an mal ein Bier beim Fussball ,aber dann halt kein Auto fahren Smile

Mfg Marcel
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