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sabotage35 Gold-User
Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 20. Dez 2013 03:29 Titel: BtM Test bei verkehrskontrolle |
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So jetzt ist es mir auch passiert. Ich kam in ne Kontrolle und meine Pupillen waren klein. Dazu meine Vorstrafen. Das hat ergeben dass ich einen Drogengeschäft machen müssten. Ich dachte die machen einen wischtest und verneinte erstmal.
Dann wurde mir klar gemacht bei Verweigerung komm ich aufs Revier. Also willigte ich ein.
Der war dann positiv auf Opiate und Speed. Also musste ich ins KH.
Jetzt kommt meine eigentliche Frage.
Der Bulle meinte zum Arzt dass die mehr Blut wie sonst brauchen wegen dem Test. Das Problem war die haben 1 Stunde rumgestochert. Raus kamen dann 4 ml Blut. Der Oberarzt meinte dass dies viel zu wenig sei. Aber die Polizei war schon angepisst das es so lang dauert und meinten das wir aufhören.
Also meine Frage. Die haben viel zu wenig Blut. Ist das dann rechtskräftig. ?
Der Oberarzt sagte ja auch dass das nicht langt.
Eingewilligt hab ich auch nicht. Wurde also erzwungen. Aber die haben höchstens 1/5 von den normal Mengen.
Kennt sich jemand aus? |
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sabotage35 Gold-User
Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 20. Dez 2013 04:14 Titel: |
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Im Internet fand ich nix wieviel Blut für eine rechtskräftige Beweislage abgezapft werden muss. Wenn es zu wenig ist dann kann man doch nicht auf den Wert schließen wieviel in der Menge X ist. Weil es gibt ja Grenzwerte.
Kann man da doch Einspruch erheben. Weil ja der Oberarzt selbst gemeint hat das es viel zu wenig ist. Ich dacht die gehen noch in den Hals oder leiste weil ja richterlich genehmigt.
Dann noch was. Der Arzt meinte das Blut gerinnt schon fast in der Spritze. Ist es dann vielleicht auch schon unbrauchbar? Vielleicht ist ja nen Experte da.
Eins weis ich. Ich muss jetzt aufhören und gleich Maßnahmen einleiten.
Viele grüße |
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pusher83 Bronze-User
Anmeldungsdatum: 01.11.2013 Beiträge: 74
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Verfasst am: 20. Dez 2013 09:45 Titel: |
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Bei mir war es damals auch so,musste nen Pisstest machen und war Opiate positiv,musste dann auch mit zur Blutabnahme,diese aber ganz regulär also volle Menge. Dann kam ein paar Wochen später ein Brief das ich einen Monat (Oder länger)Fahrverbot bekomme,war dann erstmal erleichtert(dachte das wär alles) aber als die Frist fast abgelaufen war kam dann wieder ein Brief von der Führerscheinstelle das ich meinen Führeschein laut Paragraph X bis zum ... abgeben soll da ich opiat-positiv war und somit nicht geeignet bin ein kraftfahrzeug zu führen etc... Das ist nun mittlerweile 6 Jahre her aber ich denke so wird es auch heute noch laufen... Auch wenn sie nicht genügend Blut hatten haben sie jetzt ja nen begründeten Verdacht um dann evtl. ne Haarprobe durchzubekommen! Ich bin da jetzt weiss gott kein Experte aber in solchen Angelegenheiten kennen die leider gar kein Spass! Ich befürchte der Schein ist in ein paar Monaten weg,auch wenn ich es dir natürlich nicht wünsche! Aber ich würde mal vom schlimmsten ausgehen,so scheisse es auch ist! Viel Glück! Grüsse |
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pusher83 Bronze-User
Anmeldungsdatum: 01.11.2013 Beiträge: 74
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Verfasst am: 20. Dez 2013 10:05 Titel: |
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Laut deren "Denken" stellt nämlich auch schon einmaliger Konsum eines Opiats die Uneignung zum führen eines Kraftfahrzeugs da,und die wäre bei ner Haarprobe dann bewiesen! Und der Verdacht ist ja durch den positiven Urintest nun gegeben,auch wenn der noch nicht vor Gericht zählt. Aber ich geh davon aus das die sich nicht damit zufrieden geben das sie einfach nicht mehr Blut bekommen haben an dem Tag! Da kommt wohl leider noch etwas nach! Ich kenne das Gefühl und weiss wie Scheisse das ist,hab es bis heut auch nicht mehr geschafft meinen Führerschein zurückzubekommen,hatte genügend andere "Probleme"... Kann natürlich auch sein das ich mich irre und sie es jetzt dabei belassen,was ich aber nicht glaube! |
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sabotage35 Gold-User
Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 20. Dez 2013 12:20 Titel: |
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Ich habe aber auch Codeinsaft getrunken. Somit wird ja bei Opiate auch positiv angezeigt. Das Amphe kann ja auch durch Wick Medinight positiv auffallen.
Mich interessiert ob der Bluttest in Frage gestellt werden kann weil nicht mal ansatzweise die Menge für ne Blutuntersuchung ausreichend ist.
Wenn selbst der Oberarzt meint, dass sei zu wenig, dann wird das auch seinen Grund haben.
Es gibt ja auch Grenzwerte. Dazu muss, so denke ich, eine ausreichende Menge an Blut zur Verfügung stehen, um eine verwertbare Aussage zu bekommen.
Muss wohl meinen Anwalt fragen.
Den FS habe ich auch wieder augehändigt bekommen. Klar, 24 Stunden Fahrverbot aber immerhin meinen Lappen noch! |
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pusher83 Bronze-User
Anmeldungsdatum: 01.11.2013 Beiträge: 74
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Verfasst am: 20. Dez 2013 16:17 Titel: |
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Ja hatte ich auch,24 Std Fahrverbot hatte den Lappen aber auch erstmal noch behalten dürfen! Das mit dem Anwalt wird das beste sein. Naja vielleicht hast du Glück,alles Gute! |
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sabotage35 Gold-User
Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 20. Dez 2013 22:22 Titel: |
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Klar kommt da was noch auf mich zu. Will nur den FS behalten, unter strengen Auflagen wenn es sein muss. Ist die Blutanalyse unbrauchbar da ist immer noch der Urintest. Der ist aber nicht standhaft vor Gericht.
Und es kann echt sein das der Codeinsaft (Hustensaft) dafür verantwortlich ist. Es gilt in der BRD immer noch der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Also ein fester Beweis ist das nicht. Deshalb gibt es ja die Blutabnahme. Die kann man aber verwerfen in meinem Fall, so wie mein Wissenstand momentan ist.Keiner konte ja auch rechnen das es nur für jedes Röhrchen 2ml Blut zu Verfügung stehen anstatt ein ganzes Röhrchen bis oben hin voll. Und der Polizist meinte ja extra das man mehr Blut braucht. Das sie nicht in den Hals gegangen sind wundert mich auch. Aber haben sie nicht gemacht. UND mein Blut hat schon angefangen zu gerinnen, was auch sehr schlecht ist für ne Untersuchung
Mal schauen was rauskommt. Ich werde jedenfalls alles tun um den FS zu behalten. Notfalls mit Gutachter und so nen Scheiss. hab dafür ne Rechtschutz.
Wahrscheinlich wollen sie vielleicht ne MPU aber die ist kein Problem. Hab immer bestanden.
Naja, wenn noch jemand was weiß wie die Userin vom LA dann gerne weitere Info´s . Würde mich freuen noch was zu hören. |
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Domenico Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3089
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Verfasst am: 20. Dez 2013 22:47 Titel: |
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hi sabotage
auch wenn die an dem tag nicht genug blut rausbekommen haben.
wird sich deswegen nichts an deiner lage ändern.
die werden dir post schicken von der füherscheinstelle und deren arzt
wird dich nochmal mustern.
ich denke deinen führerschein wirst du wohl los sein.angenommen die
bekommen bei einem erneuten bluttest genug zusammen werden die genau wissen
ob du gelegenheitskonsument oder dauerkonsument bist.
wenn du dauerkonument bist werden die sicher eine MPU verlangen und bis dahin
bist du den füherschein in der regel los.
die anny arbeitet doch bei der füherscheinstelle vielleicht sieht sie diesen thread
und postet was dazu!ich wünsche dir auf jeden fall viel glück,wer weiss vielleicht
kommst ja irgendwie durch!
Gruss Vittorio |
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sabotage35 Gold-User
Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 20. Dez 2013 23:20 Titel: |
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Zitat: | bei einem erneuten bluttest genug zusammen werden die genau wissen
ob du gelegenheitskonsument oder dauerkonsument bist. |
Nein, im Blut ist alles sehr kurz nachweißbar. In der Regel 12 Stunden. Also nochmal Blutabnehmen wird dann nix bringen. Weil ich höre jetzt die nachsten Tage komplett auf. Und bis ds alles beim LA ist werden wohl min. 6 Wochen vergehen. Beim ersten mal kamen die erst nach 16 Monaten an. Ist also ne gealtige Zeitspanne. Ich will nur von mir aus gleich wenn ich sauber bin freiwillig ne UK machen um zu zeigen das ich kein Dauerkonsument bin und die Werte damals eben durch die Mediamenten kamen. Vorausgesetzt das Blut war wirklich zu wenig und deshalb nicht zulässig.
Das kommt immer gut an Eigeninitiative zu zeigen. Jetzt hab ich endlich den Druck wirklich aufzuhören. Weil ich hab schon lange keine Lust mehr und wollte in den Ferien jetzt eh aufhören. Also unabhängig von dem was passiert ist. |
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sabotage35 Gold-User
Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 20. Dez 2013 23:33 Titel: |
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Wenn das alles nicht passiert wäre dann hätte es vermutlich nicht geklappt mit dem aufhören. Mich kotz das alles aber so an das ich jetzt wirklich nen Grund han das durchzuziehen, weil der FS mir mehr bedeutet wie das andere. ich brauch halt immer Druck um sowas durchzuziehen. Und es hat jedesmal geklappt wenn ich Druck hatte. Also wirklich jedes mal.
ber ist kein Druck da dann denkt mal halt anders. So nach dem Motto...man wieso mach ich das überhaupt und jetzt ist grad so gutes Matt da...Hmmm, komm einmal hol ich was...Teufelskreislauf.
So fallen aber die Gedanken weg. Ich sag ja immer das es viel Kopfsache ist. |
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SAUBERMANN Platin-User
Anmeldungsdatum: 27.03.2012 Beiträge: 1356
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Verfasst am: 25. Dez 2013 23:16 Titel: |
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hi sabotage,
dann werd aber nicht rückfällig, wenn dein FS weg ist... es ist leider ziemlich wahrscheinlich, dass du von denen noch was hörst...
der arzt hätte nicht aufgehört, wenn das blut nicht gereicht hätte... es ist inzwischen möglich, aus absoluten kleinstmengen die DNA zu erschließen.. da würde ich mich drauf einstellen, dass die auch sowas können...
und falls du es noch nicht wusstest: es ist im grunde relativ egal, ob du hustensaft mit codein genommen hast oder H... wer unter einfluss gewisser substanzen auto fährt und erwischt wird, bekommt definitiv ein problem...
ich finde diese regelung selber ziemlich schwachsinnig z.t... generell finde ich es völlih OK, dass man unter btm-einfluss nicht fahren darf. aber jemand, der a, abend vorher codein oder benzos genommen hat, kann am nächsten tag sehr wohl fahrtüchtig sein... |
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SAUBERMANN Platin-User
Anmeldungsdatum: 27.03.2012 Beiträge: 1356
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Verfasst am: 25. Dez 2013 23:24 Titel: |
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an deiner stelle würde ich im übrigen auch den rechtsweg beschreiten, sofern man versucht, dir den FS zu entziehen (gg. ein befristetes fahrverbot o. bußgeld würde ich dagegen wahrscheinlich nix unternehmen, sofern ich den lappen behalten darf).
hier ein kurzer text zum thema, den ich im netz gefunden habe und der exakt das wiedergibt, was ich inzw. von meinem substi-arzt u. der drobs gehört habe: ICH KANN GROSSE PROBLEME BEKOMMEN, WENN ICH EINE KONTROLLE GERATE. ich mußte in meinem substi-vertrag sogar unterschreiben, dass ich darüber aufgeklärt wurde, kein KFZ zu führen während der behandlung.
Der Artikel ist zwar schon etwas älter (aus NOVA 2/2007), aber ich finde ihn trotzdem interessant.
"Welches Risiko gehen Schmerzpatienten ein, wenn sie Opioide einnehmen und Auto fahren?
Ein Streifenwagen der Polizei im Rückspiegel: Fahrzeugkontrolle. Als Fr. H. dem Streifenbeamten ihre Papiere zeigt, rutscht ihr der Opioidausweis aus den Unterlagen. Der Polizist stutzt. "Haben Sie Medikamente eingenommen? Wenn ja, welche? Die an chronischen Rückenschmerzen Leidende erklärt dem Polizeibeamten, dass sie wegen ihrer Erkrankung eine bestimmte Opioidmenge als Dauermedikation einnehme und der Arzt ihr nach der Einstellungsphase das Fahren erlaubt habe. Der Beamte gibt sich mit dieser Begründung zufrieden. Die Patientin kann weiterfahren.
Fr. H. hatte Glück. Denn der Polizist hätte laut § 2 Abs. 12 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) der Fahrerlaubnisbehörde Meldung erstatten müssen, "soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist", wie es im Gesetzestext umständlich heißt. ... "Alles, was für die Verkehrssicherheit wichtig ist, melden wir der Fahrerlaubnisbehörde." Doch was ist für die Verkehrssicherheit wichtig? Laut § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begehen Fahrer eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, wenn sie sich unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss ans Steuer setzen. "Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels (dort sind unter anderem auch Opioide aufgeführt) im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt." Doch ein anderer Satz dieses Paragraphen nimmt Patienten davon aus, wenn "die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt."
Alles klar? Weit gefehlt. Im Dschungel der Verordnungen und Gesetze kämpfen selbst Fachleute mitunter mit den Widersprüchlichkeiten der Justiz. ... Die sogenannte Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche die "Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" regelt, widerspreche zum Teil den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes. Laut Fahrerlaubnisverordnung sind Menschen, die Betäubungsmittel einnehmen, nämlich prinzipiell nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet. Tatsächlich heißt es, diese Norm gelte für den "Regelfall". Die Behörde kann also theoretisch ohne weitere Prüfung einen Führerschein einziehen, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass ein Autofahrer Opioide einnimmt - er gilt nach der FeV automatisch als nicht fahrgeeignet.
Man muss aber genauer lesen: In den Vorbemerkungen zu dieser Anlage steht nämlich auch, dass die aufgelisteten Betäubungsmittel die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können, also nicht müssen. "Kompensationen durch Gewöhnung oder durch besondere Einstellungen sind möglich." Eine solche Kompensation kann bei einem Schmerzpatienten vorliegen, wenn er stabil auf seine Medikation eingestellt ist.
Wahrscheinlicher ist es daher, dass die Behörde zunächst ein Gutachten durch einen Facharzt anordnet, wenn ihr, etwa von einem Polizisten, gemeldet wird, dass ein Schmerzpatient Opioide nimmt und Auto fährt. Dieser Gutachter darf allerdings nicht der behandelnde Arzt sein.
Für den Patienten ... besteht aber kein Grund, sich in einer Form von vorauseilendem Gehorsam selbst anzuzeigen, um ein solches Gutachten zu veranlassen. Im Klartext: Ein Patient kann Auto fahren, wenn er und sein Arzt sich sicher sind, dass er fahrtüchtig ist. Er muss nur wissen, dass Polizei und Behörden seine Fahrtauglichkeit infrage stellen und gegebenenfalls überprüfen können. ´Den Führerschein muss ein Schmerzpatient aber nur dann abgeben, wenn ein von der Behörde veranlasstes Gutachten negativ ausfällt.` "
vgl.: http://www.sudeck-crps.de/smf/index.php?topic=4522.0;wap2 |
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SAUBERMANN Platin-User
Anmeldungsdatum: 27.03.2012 Beiträge: 1356
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Verfasst am: 26. Dez 2013 00:04 Titel: |
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SAUBERMANN hat Folgendes geschrieben: | ich mußte in meinem substi-vertrag sogar unterschreiben, dass ich darüber aufgeklärt wurde, kein KFZ zu führen während der behandlung.
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und auch das ist -wieder einmal!- ein beleg dafür, wie eindimensional substitution gedacht ist.
was meint ihr, was wohl passieren würde, wenn ein schmerztherapeut jedem seiner opiatbehandelten patienten pauschal so einen wisch hinlegen würde, mit dem man quasi aufs fahren verzichtet? KEINER würde unterschreiben!
natürlich ist es OK und auch durchaus angemessen, dass substituierte etwas mißtrauischer beäugt werden als schmerzpatienten. aber auch hier gilt die regel: bitte keine pauschalurteile!
denn genau wie es schmerzpatienten gibt, die verantwortunglos und hochgradig süchtig sind (von arzt A gibts oxycodon; von arzt B fentanyl usw.), so gibt es auch in substi verantwortungsbewusste, stabile patienten.
naja, letztlich ist ohnehin das größte problem an der sache, dass unsere gesetze zu schwammig sind. da gilt die "swingerclub-regel": ALLES KANN - NICHTS MUSS!
heißt im klartext: kommst du in eine kontrolle, KANN es sein, dass der FS weg ist... es MUSS aber nicht passieren...
ich kann nur jedem betroffenen raten, sich in unklaren fällen -so wie der des TS hier- erfahrenen rechtsbeistand zu suchen. ich habe reichlich erfahrung mit der justiz sammeln dürfen und kann da nur aus erfahrung raten,dass man sich nicht IRGENDEINEN anwalt nimmt, sondern immer einen fachlich versierten anwalt! selbst ein uli hoeness macht diesen fehler ja... der hat seine selbstanzeige von einem steuerberater schreiben lassen, obwohl das ein steuerstrafrechtler besser hätte tun sollen...
man sollte sich also nicht den erstbesten juristen aus den gelben seiten nehmen, sondern mal gucken, wo es verkehrsrechtler gibt, die schwerpunktmäßig BTM-delikte im strassenverkehr vertreten..#
ich mache das immer so bei fällen, die uneindeutig sind. klar: wenn man n ladendiebstahl vor 5 zeugen und kameras begangen hat, man schon bei der polizei gestanden hat usw., dann lohnt der aufwand nicht. da wird man eh verknackt und die fakten sind klar.
aber gerade hier @sabotage:
nimm dir n erfahrenen verteidiger. der findet ansatzpunkte, zb. die von dir genannte mindestmenge an blut usw... es kann ja wirklich sein, dass es irgendwo präzedenzfälle gibt, in denen ein gericht entschieden hat, dass blutproben immer mindestens 2x2 ml sein müssen, um beweiskräftig zu sein.. oder sowas in der art halt.
man darf ja auch nie vergessen, dass auch die justiz nicht unfehlbar ist und auch nicht immer alles weiß. 9 von 10 staatsanwälten müssen mit sicherheit selber erst nachschlagen, um zu wissen, wie hoch die menge an heroin ist, die noch als EIGENBEDARF durchgeht... |
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sabotage35 Gold-User
Anmeldungsdatum: 19.06.2012 Beiträge: 573
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Verfasst am: 26. Dez 2013 17:13 Titel: |
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es geht aber auch darum das der polizist 2x betont hat das extra mehr blut für den tsst benötigt wird. ein freund hat erzählt das sie ihm auch 2 grosse volle röhrchen abgezweigt haben.
seklbst der oberarzt meinte das es nicht reicht und es schon gerinnt. die brauchen ja das serum und das muss zentrifugiert werden, und da geht ne menge blut schon verloren. von dem was übrigbleibt werden die test gemacht. da brauch man aber auch schon viel blut.
im internet steht pro test 16 ml.
habe schon einen sehr guten anwalt eingeschalten. der meint aber, erst mal abwarten was dabei rauskommt. |
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