Konsum harter Drogen strafbar ? ll Führerscheinentzug

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Sidarius
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.04.2014
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 1. Apr 2014 21:19    Titel: Konsum harter Drogen strafbar ? ll Führerscheinentzug Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe mal eine Frage ist der alleinige Konsum von harten Drogen, hier als Beispiel Ecstasy, strafbar?

Angenommen Herr B. und Herr A. sind zusammen feiern und haben XTC konsumiert, bei einer Routinekontrolle findet man bei Herr B. 2 Pillen bei Herr A. findet man nichts.

Muss Herr A. mit Konsequenzen rechnen obwohl dieser keine Betäubungsmittel mit sich führt? Kann er für den Konsum von XTC bestraft werden? Droht ihm vielleicht sogar ein Führerscheinentzug? Muss er überhaupt einen Test über sich ergehen lassen?

Vielen Dank
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tusem67
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.12.2013
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 1. Apr 2014 21:44    Titel: Re: Konsum harter Drogen strafbar ? ll Führerscheinentzug Antworten mit Zitat

Sidarius hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

Ich habe mal eine Frage ist der alleinige Konsum von harten Drogen, hier als Beispiel Ecstasy, strafbar?


Bei so geringen Mengen selten, es sei denn man ist schon mehrfach aufgefallen, dann kann es auch bei geringen Mengen Strafen geben.

Zitat:
Muss Herr A. mit Konsequenzen rechnen obwohl dieser keine Betäubungsmittel mit sich führt? Kann er für den Konsum von XTC bestraft werden? Droht ihm vielleicht sogar ein Führerscheinentzug? Muss er überhaupt einen Test über sich ergehen lassen?


Das liegt im Ermessen des Beamten, wenn der meint du könntest evtl was genommen haben z b große Pupillen, auffälliges laufen oder sonst was, dann kann er dir das volle Programm verpassen.

- Blutabnahme
- Anzeige BTM
- Und Benachrichtigung des Strasßenverkehrsamtes


Wenn aber die Begleitperson nichts genommen hat und Person B bestätigt, dass A nichts genommen hat, dann wird da nicht viel passieren.

Aber mit Person A und B und eigentlich, und nehmen wir an, und könnte, und vielleicht, und sollte usw kommt man nicht unbedingt weiter.

Hast du Angst das die Cops dich jetzt wegen 2 Pillen angezapft haben oder fantasierst du ?

Grüßchen
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Sidarius
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.04.2014
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 1. Apr 2014 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nein ich habe keine Angst.
Es hat mich nur interessiert ob man mich dafür belangen kann wenn ich mal feiern gehe und auf dem heimweg kontrolliert werde. (Auch wenn ich nichts einstecken habe.)
Da mir mein Führerschein doch irgendwo am Herzen liegt.

Ich mein auf XTC sieht man schon sehr auffällig aus und da hat es mich interessiert ob ich meinen Lappen losbekomme auch wenn ich nicht im Straßenverkehr teilgenommen habe.

Bzw ob ich überhaupt einen Drogentest machen muss wenn bei mir nichts außer der mögliche Konsum festgestellt wurde.
Schließlich habe ich ja keinen gefährdet im Sinne von High auf der Straße liegen oder drauf Auto zufahren.
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tusem67
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.12.2013
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 1. Apr 2014 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sidarius hat Folgendes geschrieben:
Nein ich habe keine Angst.
Es hat mich nur interessiert ob man mich dafür belangen kann wenn ich mal feiern gehe und auf dem heimweg kontrolliert werde. (Auch wenn ich nichts einstecken habe.)
Da mir mein Führerschein doch irgendwo am Herzen liegt.


Ja können die auf jeden Fall, als Drogenkonsument ist es sehr gefährlich mit dem FS. Bei Alkohol schläfst du dich aus und gut ist, bei Drogen können die auch noch einige Tage oder sogar Wochen später feststellen, ob man was genommen hat oder nicht.

Und wenn die einmal wissen das du was genommen hast, dann geht das schnell und der FS ist. + MPU, Antraege, Kurse, Geld und minimum 6 Monate

Zitat:
Ich mein auf XTC sieht man schon sehr auffällig aus und da hat es mich interessiert ob ich meinen Lappen losbekomme auch wenn ich nicht im Straßenverkehr teilgenommen habe.


Das spielt keine Rolle, ob man gefahren ist oder zu Fuss unterwegs ist. Ist nicht Fair gegenüber den Alkoholtrinkern, ist aber nunmal so.

Zitat:
Bzw ob ich überhaupt einen Drogentest machen muss wenn bei mir nichts außer der mögliche Konsum festgestellt wurde.
Schließlich habe ich ja keinen gefährdet im Sinne von High auf der Straße liegen oder drauf Auto zufahren.


Du musst ein Test machen, sobald der Beamte Verdacht schöpft.

Gruß
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Sidarius
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.04.2014
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 1. Apr 2014 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Du musst ein Test machen, sobald der Beamte Verdacht schöpft.


Speichel und Urinproben sind freiwillig und dürfen abgelehnt werden.
So habe ich das gelesen.

Und zur Blutprobe muss ein Staatsanwalt zustimmen diese darf nur gemacht werden wenn ausreichend Verdacht und eine Straftat vorliegt.
Und laut Gesetz ist der Konsum nicht strafbar sondern nur der Besitz.
Da wäre doch wiederum eine Blutprobe rechtswidrig oder?
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Gregory
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.03.2010
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 1. Apr 2014 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das will ich doch wohl meinen. Eine Blutprobe wäre ein Eingriff in die höchsten Persönlichkeitrechte, quasi eine Körperverletzung. Für sowas bedarf es schon mehr.
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Marla
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 21.10.2010
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 2. Apr 2014 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ob etwas strafbar ist, oder ob zb ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, hat nichts aber auch GAR nichts mit dem Führerschein zu tun.
Bitte vergesst das nicht, im eigenen Interesse.

Wird zB in einer Runde ein Rauschmittel gefunden, das nicht zugeordnet werden kann, so wird das in der Regel folgenlos bleiben (im Bezug auf die Straffälligkeit).
Das bedeutet jedoch nicht das der Beamte das nicht an die Führerscheinstelle weitergeben kann. Diese 2 Institutionen arbeiten in sofern unabhängig voneinander.
Für die Führerscheinstelle zählt nur ob jemand die EIGNUNG besitzt ein Fahrzeug führen zu können.
Dies würde bedeuten das Ihr zB von der Führerscheinstelle (sofern Zweifel an eurer Eignung vorhanden sind) zu einem Termin vorgeladen werdet um am nächsten Tag eine Urinprobe abzugeben.
Wird in dieser Urinprobe etwas gefunden, ist eigentlich eine MPU vorprogrammiert, selbst wenn Eurer Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Umgekehrt kann das natürlich auch gelten. Wenn bei Euch Drogen gefunden wurden, Ihr jedoch über wiederholte Tests nachweisen könnt keinerlei Betäubungsmittel zu konsumieren, könnt Ihr uU davonkommen und Euren Führerschein behalten.
Richtig bescheiden ist es für diejenigen unter Uns die Substituiert werden, oder aus anderen Gründen starke Medikamente nehmen müssen (Benzos, Opiate, Polamidon). Denn wenngleich in der Urinprobe vielleicht kein Hasch, XTC oder speed auftaucht, so ist das Substitut natürlich immer vorhanden, was dann durchaus zu einer MPU führen KANN (nicht muss).

Daher ist wirklich extreme Vorsicht geboten, denn bei der Polizei kann man uU eine Uk verweigern, bei der Führerscheinstelle jedoch, wird eine Weigerung in jedem Fall unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen, da dies wie ein Schuldeingeständnis angesehen wird.
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