Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Sommersonne Silber-User


Anmeldungsdatum: 04.04.2014 Beiträge: 110
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 11:04 Titel: Alle Medikamente in Thailand rezeptfrei? |
|
|
Hallo,
ich fliege heuer das vierte Mal nach Thailand und bin bis jetzt noch nicht ganz dahinter gekommen, ob es wirklich stimmt, dass dort alle Medikamente rezeptfrei erhältlich sind?! Ich hab mir zwar letztes Jahr problemlos Xanax geholt, aber sicher war ich mir nicht, ob ich nicht nur "Glück" mit der Apotheke hatte. Es gibt ja wirklich große Ketten, die nur Originalmedis haben. Vor 2 Jahren hatte ich einen kleinen Kajak-Unfall in Thailand, bei dem ich mir mein Knie böse verletzt hatte. Da habe ich im Krankenhaus super Schmerzmittel bekommen, die ich dann auch immer wieder mal gegen Kopfschmerzen usw genommen habe. Die würde ich mir zBsp gerne mit nach Hause nehmen, weil ich auf Aspirin, Paracetamol und Ibuprofen leider nur sehr schlecht anspreche (schon seit meiner Kindheit).
Also weiß jmd von euch vielleicht Bescheid, wie das mit Medis in Thailand aussieht und worauf man achten sollte?
Dankeschön! |
|
Nach oben |
|
 |
silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 11:18 Titel: Re: Alle Medikamente in Thailand rezeptfrei? |
|
|
Sommersonne hat Folgendes geschrieben: | ...und worauf man achten sollte? |
ACHTUNG ZOLL solltest du mit den eingeführten Medikamenten beim zoll erwischt werden, droht dir eine strafe nach dem Arzneimittel oder betäubungsmittelschutzgesetz und das wird nicht billig (mehrere hundert euro und eine anzeige) Da aus Thailand was kein eu-land ist und somit kein "Schengener abkommen" hat.
Sommersonne viel spass in Thailand!
entspannte grüße die silent! |
|
Nach oben |
|
 |
Seine Merkwürden Platin-User

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 1028
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 11:43 Titel: Re: Alle Medikamente in Thailand rezeptfrei? |
|
|
silenthigh hat Folgendes geschrieben: | solltest du mit den eingeführten Medikamenten beim zoll erwischt werden, droht dir eine strafe nach dem Arzneimittel oder betäubungsmittelschutzgesetz |
Vielleicht irre ich mich, aber ich glaube, dass das der Kauf bzw. Besitz von Nicht-BTM-Medis nicht strafbar ist, sondern nur die Herstellung oder der Verkauf ohne Berechtigung. Dass einem das Zeug beim Zoll weggenommen wird, ist natürlich trotzdem gut möglich. |
|
Nach oben |
|
 |
silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 11:52 Titel: Re: Alle Medikamente in Thailand rezeptfrei? |
|
|
Seine Merkwürden hat Folgendes geschrieben: |
Vielleicht irre ich mich, aber ich glaube, dass das der Kauf bzw. Besitz von Nicht-BTM-Medis nicht strafbar ist, sondern nur die Herstellung oder der Verkauf ohne Berechtigung. Dass einem das Zeug beim Zoll weggenommen wird, ist natürlich trotzdem gut möglich. |
nein du irrst nicht. nicht verschreibungspflichtige Medikamente (wie hier in Deutschland) kannst du einführen. ich habe es so verstanden, das Sommersonne Opiat/opiodhaltige bis btm-medikamente einführen möchte. sollte dies der fall sein, dann kann es beim zoll zu Problemen führen, wegen Missachtung des Arzneimittel und btm-gesetz. man darf auch NUR so viele NICHT VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE Medikamente einführen, wie für den Eigenbedarf gedacht ist  |
|
Nach oben |
|
 |
Seine Merkwürden Platin-User

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 1028
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 12:00 Titel: |
|
|
Ach so, ja klar, in dem Fall würde man natürlich Probleme bekommen, wenn man erwischt würde. Ich dachte nur wegen dem Xanax, das ist ja kein BtM. Und soweit ich informiert bin, kann man eben auch verschreibungspflichtige Medikamente von sonstwem kaufen, ohne sich stafbar zu machen. Nur der Verkäufer macht sich in dem Fall strafbar, wenn er nicht berechtigt ist. So habe ich das jedenfalls verstanden. |
|
Nach oben |
|
 |
silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 12:04 Titel: |
|
|
Seine Merkwürden hat Folgendes geschrieben: | Ich dachte nur wegen dem Xanax, das ist ja kein BtM. |
in diesem fall (xanax = benzo), da VERSCHREIBUNGSPFLICHTIG wird dies beim erwischen beim zoll, mit Missachtung des arzneimittelgesetz geahndet, und mit einer anzeige muss gerechnet werden  |
|
Nach oben |
|
 |
silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 12:08 Titel: |
|
|
Seine Merkwürden hat Folgendes geschrieben: | Und soweit ich informiert bin, kann man eben auch verschreibungspflichtige Medikamente von sonstwem kaufen, ohne sich stafbar zu machen. Nur der Verkäufer macht sich in dem Fall strafbar, wenn er nicht berechtigt ist. |
das ist leider nicht richtig. der einzuführende von dem medikament haftet und nicht der verkäufer  |
|
Nach oben |
|
 |
Seine Merkwürden Platin-User

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 1028
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 12:21 Titel: |
|
|
Dann danke für die Richtigstellung, silent.
Zeichen, Zeichen, Zeichen, Zeichen, Zeichen, Zeichen, Zeichen |
|
Nach oben |
|
 |
Gregory Gold-User

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 13:02 Titel: |
|
|
Btm. Medikamente sind bei Ein und Ausfuhr genehmigungspflichtig. Aber diese gibts auch in Thailand nicht einfach so zu kaufen. Alles andere, ob Benzos, Codein oder Tramadol, kannst du ohne Probleme mitnehmen. Allerdings in verbrauchsüblichen Mengen. Also ne 100er Packung sollte keine Probleme geben. Nicht möglich ist es "für die Verwandten oder Bekannte" was mit mitzubringen. 1. wg. der Menge und 2. wäre die Weitergabe tatsächlich ein Verstoß gegen das AMG. Also ja, kannst ruhig Xanax und bisschen Tramal oder Codein mitbringen. Geschickt wäre es jeweils vorher ein paar Pillen aus den Blistern raus zu nehmen. Das erleichtert das argumentieren, wenn der Zoll fragen stellt und macht es glaubwürdiger das die Medis auch wirklich für dich sind. |
|
Nach oben |
|
 |
Sommersonne Silber-User


Anmeldungsdatum: 04.04.2014 Beiträge: 110
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 13:15 Titel: |
|
|
Danke euch!
Also die Tabletten, die ich gerne mitbringen würde, sind Ultracet - das ist ein Tramadol-Kombipräparat. Tramadol alleine verursacht bei mir total unangenehme innere Unruhe - aber in dieser Kombi ist es echt super gegen Schmerzen. Es ist mir nicht bekannt, ob es das bei uns auch gibt.
Und mehr als 1-2 Pckg würde ich nicht mitnehmen (brauche ich auch nicht, da ich nur selten eine von diesen Pillen nehmen würde). Kann ich nicht einfach ein paar aus dem Blister rausbrechen und die Packung in meine normale Reiseapotheke packen?
Xanax würde ich auch gerne mitnehmen, weil sie dort total billig sind und ich mit 1x100Stk bestimmt über 1 Jahr auskomme. Ich habe die selben Tabletten auch schon mehrfach verschrieben bekommen und hab noch die eine oder andere Originalverpackung. Vielleicht sollte ich die "Thai-Xanax" einfach dort reinpacken?
Wisst ihr zufällig, wie es mit der Pille aussieht? Für die habe ich natürlich ein Rezept- würde in Thailand aber eine Menge Geld sparen, wenn ich ein paar Packungen mitbringen würde. |
|
Nach oben |
|
 |
silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 13:35 Titel: |
|
|
Sommersonne hat Folgendes geschrieben: |
Wisst ihr zufällig, wie es mit der Pille aussieht? Für die habe ich natürlich ein Rezept- würde in Thailand aber eine Menge Geld sparen, wenn ich ein paar Packungen mitbringen würde. |
AUF DIE REGELN ACHTEN
Für das Mitbringen von Arzneimitteln nach Deutschland gibt es aber strenge Regeln: Eigentlich darf man aus dem Ausland nach Angaben des Zolls nur Medikamente für den „üblichen persönlichen Bedarf“ einführen. Je Präparat – egal ob verschreibungspflichtig oder nicht – sind das Rationen für drei Monate. Die Sechs-Monats-Packung der Antibabypille aus Thailand dürfte eigentlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden. Und Männer dürfen sie gar nicht einführen, weil sie die Pille nicht nehmen. Übrigens: Die Mengenbeschränkung gilt nicht nur für Arzneien, die im Ausland gekauft wurden, sondern auch dann, wenn sie aus Deutschland in den Urlaub mitgenommen und mit zurückgebracht werden. |
|
Nach oben |
|
 |
Seine Merkwürden Platin-User

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 1028
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 13:47 Titel: |
|
|
Also, sehe ich das richtig, man darf also doch auch verschreibungspflichtige (Nicht-BtM) Medikamente einführen, solange man glaubhaft machen kann, dass es nur für den Eigenbedarf ist? Man braucht auch keine Bescheinigung oder so, dass man es verschrieben bekommen hat? |
|
Nach oben |
|
 |
silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 13:52 Titel: |
|
|
Seine Merkwürden hat Folgendes geschrieben: | Also, sehe ich das richtig, man darf also doch auch verschreibungspflichtige (Nicht-BtM) Medikamente einführen, solange man glaubhaft machen kann, dass es nur für den Eigenbedarf ist? Man braucht auch keine Bescheinigung oder so, dass man es verschrieben bekommen hat? |
Für das Mitbringen von Arzneimitteln nach Deutschland gibt es aber strenge Regeln: Eigentlich darf man aus dem Ausland nach Angaben des Zolls nur Medikamente für den „üblichen persönlichen Bedarf“ einführen. Je Präparat – egal ob verschreibungspflichtig oder nicht – sind das Rationen für drei Monate Dennoch ist Vorsicht geboten wie Gregory schon schrieb:
Zitat: | Btm. Medikamente sind bei Ein und Ausfuhr genehmigungspflichtig. Aber diese gibts auch in Thailand nicht einfach so zu kaufen. |
Nochmal zur Einfuhr der Antibabypille @Sommersonne...
... sind das Rationen für drei Monate. Die Sechs-Monats-Packung der Antibabypille aus Thailand dürfte eigentlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden. Also mit mehreren Packungen sieht es schlecht aus, da dies die Dreimonatsregel überschreitet. |
|
Nach oben |
|
 |
silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 14:03 Titel: |
|
|
Seine Merkwürden hat Folgendes geschrieben: | Also, sehe ich das richtig, man darf also doch auch verschreibungspflichtige (Nicht-BtM) Medikamente einführen, solange man glaubhaft machen kann, dass es nur für den Eigenbedarf ist? Man braucht auch keine Bescheinigung oder so, dass man es verschrieben bekommen hat? |
Nochmal eine Anmerkung. So einfach ist es nicht, wie Ihr Euch das vorstellt...
Arzneimittel dürfen in Deutschland für Verbraucher grundsätzlich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zuvor nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugelassen oder registriert sind oder wenn sie über eine entsprechende Genehmigung der Europäischen Kommission nach der EG-Verordnung 726/2004 verfügen. In Deutschland nicht zugelassene oder nicht registrierte Arzneimittel unterliegen nach § 73 des Arzneimittelgesetzes (AMG) einem Verbringungsverbot. Das heißt, dass diese Arzneimittel von Privatpersonen grundsätzlich nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Unerheblich hierbei ist, ob es in Deutschland ein entsprechendes oder sogar gleichnamiges Arzneimittel zu kaufen gibt. Die für Deutschland gültige Zulassung, Registrierung oder Genehmigung umfasst stets auch die deutschsprachige Beschriftung und die Angaben in deutscher Sprache im Beipackzettel.
Auch im Wege des erlaubten Versandhandels an Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nur in Deutschland zugelassene oder registrierte Arzneimittel nach Deutschland verbracht werden. Zudem darf dieser Versand nur aus den EU-Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen, in denen für den Versandhandel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. |
|
Nach oben |
|
 |
silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
|
Verfasst am: 29. Mai 2014 14:19 Titel: |
|
|
Gregory hat Folgendes geschrieben: | Btm. Medikamente sind bei Ein und Ausfuhr genehmigungspflichtig. Aber diese gibts auch in Thailand nicht einfach so zu kaufen. Alles andere, ob Benzos, Codein oder Tramadol, kannst du ohne Probleme mitnehmen. Allerdings in verbrauchsüblichen Mengen. Also ne 100er Packung sollte keine Probleme geben. Nicht möglich ist es "für die Verwandten oder Bekannte" was mit mitzubringen. 1. wg. der Menge und 2. wäre die Weitergabe tatsächlich ein Verstoß gegen das AMG. Also ja, kannst ruhig Xanax und bisschen Tramal oder Codein mitbringen. Geschickt wäre es jeweils vorher ein paar Pillen aus den Blistern raus zu nehmen. Das erleichtert das argumentieren, wenn der Zoll fragen stellt und macht es glaubwürdiger das die Medis auch wirklich für dich sind. |
Trotzdem gilt...
Ob die Arzneien, die mitgebracht werden, in Deutschland zugelassen sind, ist unerheblich. Allerdings ist es verboten, gefälschte Medikamente einzuführen. In manchen Mitteln stecken auch pflanzliche oder tierische Stoffe, die wegen des Artenschutzes in Deutschland nicht erlaubt sind. Auch Präparate, die im Ausland nicht als Arzneimittel gelten, wie Vitaminpillen, können bei der Einreise Probleme bringen, wenn sie in Deutschland als Medikamente eingestuft werden. Somit unterliegen sie den Mengenbeschränkungen. Wer gegen diese Regeln verstößt und erwischt wird, muss die Medikamente abgeben, sie werden vernichtet. „ Daneben kann es zur Einleitung von Buß- oder gar Strafverfahren kommen“.
Verbraucherschützer raten trotz der Preisvorteile zur Vorsicht beim Einkauf im Ausland. „Besonders bei verschreibungspflichtigen Mitteln sollte man das vorher mit dem Arzt abklären". Denn die Präparate können sich von den hiesigen unterscheiden. „Man kann nicht generell davon ausgehen, dass ein Arzneimittel mit der gleichen Bezeichnung weltweit die gleiche Zusammensetzung hat.
Ansonsten versuche Dein Glück Sommersonne.  |
|
Nach oben |
|
 |
|