Wie steht es z.Zeit mit dem Gesetz "Cannabis-Konsum?

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kräuterhexe
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.08.2014
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 6. Sep 2014 14:26    Titel: Wie steht es z.Zeit mit dem Gesetz "Cannabis-Konsum? Antworten mit Zitat

Hi Leute Smile

Hab da mal einige Fragen:
Wie sieht es mit der gesetzlichen Regelung aus, wenn man sich
Cannabis zur Selbstmedikation anbaut? Wieviel dürfte man dann
anbauen?
Ist das auf eine bestimmte Menge bezogen?
Muss das ein substituierender Arzt bestehtigen und wie würde
man das vor Gericht durch kriegen?

Vielleicht wisst Ihr ein paar Antworten...

Gruß
eure Kräuterhexe Wink
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Marla
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 21.10.2010
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 6. Sep 2014 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher sieht es da schlecht aus. Soweit ich weiss sind vereinzelte Klagen auf Selbstanbau durchgekommen, aber da würde ich erstmal abwarten.
Zumal die wenigen erfolgreichen, an extrem strenge Reglementierungen gebunden waren, also da ist es sehr sehr schwer so etwas (im Moment) gesetzlich) durchzubringen.
Eine Substitution für Cannabis gibt es nicht, daher auch keinen entsprechenden Mediziner. Es wissen andere besser über die Thematik bescheid, aber das ist so das gröbste was in meinem zermartertem Kopf hängengeblieben ist.
Tut mir leid, es kann sein das sich die Situation mit der Zeit ändert, es deutet auch einiges darauf hin, aber im Moment ein klares Nein.

Zur Zeit ist nur der Konsum straffrei, nicht jedoch der Anbau, Besitz, Handel etc.
Und natürlich bedeutet straffreiheit des Konsums nicht, das Du Deinen Führerschein behalten darfst, das sollte man erwähnen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Aber andere haben da viel mehr Ahnung als ich, und verfolgen die Situation aufmerksamer, da wird sich sicher noch jemand melden.
Alles Gute, und sorry für die soweit schlechten Nachrichten.

Marla
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 6. Sep 2014 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kräuterhexe,
wie bekannt, hat das Gesundheitsministerium gegen die Urteile Revision eingelegt. Voraussetzung des Selbstanbaus war je zunächst der Umstand, dass die Antragsteller eine Indikation zu einer Cannabisbehandlung hatten - also Rezepte für Cannabispräparate bekamen, die aber von der Krankenkasse nicht bezahlt werden und für die Patienten unerschwinglich sind.
Nur dann könnte ein Eigenanbau überhaupt infrage kommen!
Um eine Indikation für ein Cannabisbehandlung zu erhalten, müssen sehr umfangreiche Voraussetzungen erfüllt sein, näheres findet sich in den Veröffentlichungen von Dr Franjo Grothenhemen.

LG

Praxx
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