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Goku Anfänger
Anmeldungsdatum: 11.08.2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11. Aug 2014 21:46 Titel: 2 Joints geraucht und nach ca 10 - 12 stunden angehalten ! |
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Ich habe an einem Abend so 12 - 1:00 Uhr 2 Joints geraucht und was gegessen und ca. 8 stunden geschlafen um 13:00 Uhr hat mich die Polizei unerwartet angehaltet er fragte nach Führerschein und Fahrzeugpapiere, alles
gegeben und war alles okay.
Anschließend fragte er mich ob ich Alkohol genomm habe sagte ich NEIN danach fragte er ob ich mit Drogen was zu tun habe Verneinte ich ebenfalls. Der Polizist war skeptisch und machte mit mir ein paar tests durch.
Ich denke die habe ich ohne Probleme gemeistet aber er wollte trozdem zur sicherheit ein Urin test den habe ich abgelehnt,
und der Polizist sagte mir ich müsste mitkommen und Blutabgeben must ich zum Polizeirevier und Blutprobe abgeben.
Bei der fahrt fragte er mich ob ich wirklich noch nie ein Joint gerauch hätte also er versuchte es auf die "ich bin dein freund" art um es aus mir raus zuquetschen habe aber alles verneint.
Der Artzt nahm mir Blut ab zusätzlich musste ich nocheinmal die gleichen tests nur vom Artzt gestellt worden, alles erledigt dann war auch ende gelende.
Zudem habe ich gerademal 1 Jahr von der Probezeit um habe mir aber nichts zu schulden kommen lasssen.
Eine frage an euch bin ich mein Lappen wirklich los und muss eine MPU machen?
Oder kriege ich nur ein Fahrverbot von 1 Monat und muss 250 - 500€ Zahlen ?
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andy1977 Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010 Beiträge: 3247
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Verfasst am: 11. Aug 2014 22:53 Titel: |
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Das kommt ,glaub ich aufs Bundesland an.In der Regel geht man davon aus ,das du wenn du das Zeug im Blut hast,du auch Abhängig bist.Weiss nicht ,das geht glaub ich dann über die Gemeinde.Da hast du dann 1 jahr drogenfrei nachzuweisen,per Test,die du selber bezahlen musst und nach dem Jahr kannst du dann den MPU versuchen.
Würde aber ehrlich gesagt ,zu nem Anwalt gehn ,der darauf spezialisiert ist.
LG Andy |
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Warrior Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012 Beiträge: 1004
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Verfasst am: 11. Aug 2014 23:20 Titel: |
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Ich glaube nicht, dass du um eine MPU herumkommst.
Normalerweise müsste man erst die Blutwerte abwarten aber die dürften durch die zeitnahe Abnahme hoch genug sein, denke ich.
Mal davon abgesehen bin ich mir ziemlich sicher, dass die von der Führerscheinstelle etwas genauer hinsehen, wenn einer noch in der Probezeit ist.
Andy hats ja schon gesagt: Zur Vorsicht mal ein Erstgespräch mit nem Anwalt suchen. |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 11. Aug 2014 23:47 Titel: |
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Alsö: Du hast nach 8 Stunden kein aktives THC mehr im Blut, bekommst also kein Bußgeld oder so etwas. Aber: Du hast Abbauprodukte im Blut, die Rückschlüsse darauf erlauben, ob du eher selten oder eher häufig konsumierst. Die Polizei wird das ans Strassenverkehrsamt weiterleiten. Das wird dann unangenehm zeitnah eine MPU oder ein verkehrsmedizinische Gutachten veranlassen. Wenn du nicht hingehst, ist dein Lappen weg. Ergeben die Untersuchungen, dass du "nur" gelegentlich konsumierst und Konsum und fahren sicher trennen kannst, kannst du deinen Lappen behalten, ergibt sich ein regelmäßiger Konsum (1-2 Tüten pro Woche sind schon "regelmäßig"), wird dein FS einkassiert und du kannst nach frühestens einem Jahr mit regelmäßigem Abstinenznachweis zur MPU antreten.
LG
Praxx |
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Goku Anfänger
Anmeldungsdatum: 11.08.2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12. Aug 2014 07:47 Titel: |
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Also mein Lappen ist 100% weg ? Kann ich nicht vllt mit einem Anwalt vorgehen und ermich da aus der sache irgendwie rausholen ? |
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Warrior Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012 Beiträge: 1004
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Verfasst am: 12. Aug 2014 10:01 Titel: |
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@Praxx: Ist es nicht ein wenig mutig zu behaupten, dass nach 8 Stunden nichts mehr gefunden wird und der threadsteller von dieser Seite nicht belangt werden kann?
Ist das Abbauverhalten nicht bei jedem Menschen unterschiedlich? Und die bekannten Seiten im Netz sprechen überwiegend von bis zu 12 Stunden, bis es raus ist. |
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Goku Anfänger
Anmeldungsdatum: 11.08.2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12. Aug 2014 11:18 Titel: |
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Mir geht es darum ich bin noch 1 jahr in der Probezeit und mir Wurde ca.10 - 12 stunden Blutabgenommen vllt mit vielglück ist kein Aktiver THC gehalt drinne.
Aber dafür die Abbau Produkte daran können sie sagen ob ich täglicher oder Probierkonsum war, jedoch habe ich zum glück keine angaben gemacht ob ich jemals geraucht hätte.
Es ist mein erstes mal und so viel werden sie nicht im Blut finden ausser die Abbau Produkte. Werden ich jetzt 1 Monat Fahrverbot kriegen und Bußgeld 250€ - 500€ und 4 Punkte, Aufbausäminar oder MPU am schlimmsten wäre natührlich MPU das möchte ich so gut wie vermeiden...
Mit freundlichen Grüßen,
Goku |
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Warrior Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012 Beiträge: 1004
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Verfasst am: 12. Aug 2014 11:44 Titel: |
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Aber genau um diese Abbauprodukte geht es doch. Wenn diese sehr hoch sind, kann man Rückschlüsse ziehen auf die Häufigkeit deines Konsums und das kann durchaus ausreichen für eine MPU. Und da dir nunmal schon Blut abgenommen wurde, ist es auch völlig egal, ob du Angaben zum Konsum gemacht hast oder nicht, dann steht es da schwarz auf weiß.
Den Fehler hast du leider vorher gemacht: Du hast dich auf die ganzen Spielchen der Polizei eingelassen, nen Tanz aufgeführt, bist freiwillig mit auf die Wache, usw. Jetzt ist das Kind erstmal in den Brunnen gefallen.
Wie häufig konsumierst du denn? |
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Goku Anfänger
Anmeldungsdatum: 11.08.2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12. Aug 2014 11:53 Titel: |
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Also wenn ich ehrlich bin Habe ich am Wochende geraucht dann aber erst wieder nächste Woche Samstag und am Sonntag wurde ich dann um 13 Uhr gepackt.
Ich hoffe einfach ich verliere mein Lappen nicht... |
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Warrior Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012 Beiträge: 1004
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Verfasst am: 12. Aug 2014 12:03 Titel: |
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Naja, du musst halt abwarten, was die Blutuntersuchung ergibt, alles Andere ist nur Spekulation und hilft dir nicht weiter.
Wie bereits mehrmals hier gesagt, nimm dir einen Anwalt, der im Falle eines Falles eventuell das Schlimmste verhindern kann.
Wenn aber die Abbauwerte hoch genug sind, sehe ich -gerade auch wegen der noch abzuleistenden Probezeit- eher schwarz für dich und den Führerschein.
Aber, wie gesagt, warte die Auswertung der Blutentnahme ab. Alles Andere ist nur Rumraterei. |
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Goku Anfänger
Anmeldungsdatum: 11.08.2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12. Aug 2014 12:06 Titel: |
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Alles klar ich bedanke mich erstmal an alle hier, ich hoffe einfach da ich erstäter bin und es keine "straftat" sondern nur eine "Ordnungswiedrigkeit" gehandet wird. |
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Warrior Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012 Beiträge: 1004
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Verfasst am: 12. Aug 2014 12:42 Titel: |
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Hm, dann schreibe ich doch noch mal. Der Führerscheinstelle ist es egal, ob es sich um eine Straftat oder um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Die sehen nur, dass du eine berauschte Fahrt hinter dir hast und reagieren dementsprechend.
Was die Polizei bzw. der Staatsanwalt aus dieser Sache macht, interessiert die wenig, das hat nichts miteinander zu tun. |
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Leviathan Gold-User


Anmeldungsdatum: 30.03.2013 Beiträge: 983
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Verfasst am: 12. Aug 2014 13:32 Titel: |
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Der Warrior hat recht. Die Verwaltungsbehörde interessiert nicht, ob Straftat oder OWiG vorliegt.
Auch ich empfehle Dir anwaltlichen Rat einzuholen. Google mal nach Anwalt für Fahrerlaubnisrecht/Btm. Sicher wirst Du einen in der Nähe Deines Wohnortes finden.
Überhaupt lohnt es ich, solche Anwälte - auch Verteidiger in BTM-Sachen - mal zu googeln und auf deren Websites zu lesen. Viele schreiben da interessante Sachen, geben Tipps, wie man sich z.B. Im Fälle einer Verkehrskontrolle zu verhalten hat.
Oder was den Einfuhrschmuggel betrifft. Nicht wenige Leute haben den Irrglauben, wenn sie erwischt werden, dass sie was aus Holland geholt haben, das wäre nicht so schlimm, wenn nur die Menge nicht so hoch wäre.
Dabei erwischt zu werden, kann dramatische Folgen nach sich ziehen. Tipp: Lesen, was Verteidiger auf deren Websites schreiben.
LG, Leviathan |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 12. Aug 2014 13:42 Titel: |
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Ich beziehe mich hierauf:
Zitat: | Wie lange können THC und seine Stoffwechselprodukte im Blut nachgewiesen werden?
Franjo Grotenhermen
Mit den üblichen Tests können 0,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) THC und 0,5 ng/ml seines Stoffwechselproduktes THC-COOH im Blutplasma entdeckt werden. Die Zeit, innerhalb der diese Nachweisgrenze nach dem Konsum unterschritten wird, variiert stark, selbst wenn die gleiche Menge THC aufgenommen wurde.
Nach dem Rauchen einer niedrig dosierten Cannabiszigarette (etwa 16 mg THC) wurde die Nachweisgrenze im Mittel nach 7,2 Stunden erreicht (Spanne: 3 - 12 Stunden), und nach einer hoch dosierten Zigarette (etwa 34 mg THC) wurde eine Plasmakonzentration von 0,5 ng/ml THC innerhalb von 12,5 Stunden (Spanne: 6 - 27 Stunden) erreicht. Das Stoffwechselprodukt THC-COOH war für eine deutlich längere Zeit nachweisbar, für 3,5 Tage (Spanne: 2 - 7 Tage) nach der niedrigen Dosis und für 6,3 Tage (Spanne: 3 - 7 Tage) nach dem Rauchen der hoch dosierten Zigarette.
Die Eliminationshalbwertszeit der THC-Stoffwechselprodukte aus dem Plasma ist größer als die Eliminationshalbwertszeit von THC selbst. THC-COOH kann bei regelmäßigem Konsum einige Wochen im Plasma nachweisbar sein.
Modifiziert nach: Grotenhermen F. Pharmacokinetics and pharmacodynamics of cannabinoids. Clin Pharmacokin 2002, in press. |
Bei <1 ng/ml THC bist du auf der sicheren Seite, was eine Ordnungswidrigkeit angeht. Bei >10 ng/ml (mancherorts auch >5ng/ml) THC-COOH wird regelmäßiger Konsum unterstellt und der FS ist weg.
12 Stunden nach zwei mittleren Joints sollten die 1.0 ng/ml unterschritten sein.
LG
Praxx |
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CrazyMan Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010 Beiträge: 2110
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Verfasst am: 13. Aug 2014 14:29 Titel: |
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Ich empfinde die ganze Vorgehensweise betreffend Drogen, insbesonders Marihuana, als übertrieben bis paradox. Das hilft hier zwar nicht weiter. Auf dem Oktoberfest darf sich jeder fast tod saufen, aber bloss nicht am Joint ziehen. Willkür, wenn, dann bitte nur Substanz A, alles andere wird als illegal deklariert.
Rein theoretisch könnte eine Person an einer z.B. Geburtstagsparty in der Runde gesessen haben, während an ihr ein Joint vorbei geht. Alleine das Einatmen würde für ein positives Testergebnis sorgen. Selbst ein Mohnbrötchen verschafft ggf. Schwierigkeiten. Also müsste ein jeder sogar auf Mohnkuchen verzichten, um bloss keine Gefahr für potentielle Tests entstehen zu lassen. Es ist auch nicht möglich, an einem Freitag Abend einen Joint zu qualmen und Montags zur Arbeit zu fahren. Es wird Dauerkonsum unterstellt, jegliche Entlastung hat die betroffene Person aus eigener Tasche zu zahlen, während der Quartalssäufer ohne Probleme seinem Alkoholproblem nachgehen kann.
Wie erwähnt, das ist Grundlagendiskussion und hilft dem Fragesteller nicht im Geringsten. |
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