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dämlichhochzehn Anfänger
Anmeldungsdatum: 18.09.2014 Beiträge: 2
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Verfasst am: 18. Sep 2014 19:08 Titel: Mit Marihuana erwischt |
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Sehr geehrtes Forum,
angenommen eine Person wird mit weniger als 0,5 Gramm Marihuana und einem Joint in einer Discothek in Niedersachsen erwischt. Diese Person ist zu dem Zeitpunkt betrunken und unter Einfluss von Marihuana. Während die Polizei dessen Personaldaten aufnimmt sagt derjenige "Nehmen Sie bitte zu Protokoll, dass dies nicht mir gehört.". Sollte diese Person zur "Vorladung als Beschuldigter" der Polizei gehen? Wäre es besser die Vorladung abzusagen oder nicht darauf zu reagieren? Die Person wurde schon Auffällig aufgrund von eines "Versuchten Autodiebstahls" im Alter von 17 Jahren sowie einer leichten Sachbeschädigung im Alter von 20 Jahren. Aufgrund der Sachbeschädigung stand die Person vor Gericht und wurde nach Jugendstrafrecht behandelt und um Schadenswiedergutmachung gebeten. Die Person ist beim diesmaligen Vergehen 22 Jahre alt. Was hat die Person zu erwarten?
Freundliche Grüße |
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Marla Gold-User


Anmeldungsdatum: 21.10.2010 Beiträge: 354
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Verfasst am: 18. Sep 2014 19:28 Titel: |
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Wenn solche Fragen so eindeutig zu beantworten wären, dann bräuchten wir keine Richter, Anwälte und Staatsanwälte mehr.
Das ist absolut unmöglich vorherzusagen.
Was aber sicher ist, ist die Auswirkung auf einen potentiellen Führerschein.
Der Rest, kann nicht gewissenhaft beantwortet werden ohne zu raten, und damit wäre Dir wohl kaum bedient.
Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen, ohne zu spekulieren.
Viel Glück, Marla |
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dämlichhochzehn Anfänger
Anmeldungsdatum: 18.09.2014 Beiträge: 2
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Verfasst am: 18. Sep 2014 21:17 Titel: |
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Vielen Dank für die schnelle Antwort Marla.
Ich dachte mir schon das sich dies nicht so einfach verallgemeinern lässt. Jedoch hatte ich gehofft das eventuell schon jemand gleiche Erfahrungen gemacht hat.
Noch einen schönen Abend. |
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tusem67 Gold-User

Anmeldungsdatum: 22.12.2013 Beiträge: 367
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Verfasst am: 19. Sep 2014 00:07 Titel: |
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dämlichhochzehn hat Folgendes geschrieben: | Vielen Dank für die schnelle Antwort Marla.
Ich dachte mir schon das sich dies nicht so einfach verallgemeinern lässt. Jedoch hatte ich gehofft das eventuell schon jemand gleiche Erfahrungen gemacht hat.
Noch einen schönen Abend. |
strafrechtlich passiert da so gut wie nichts, vor allem wenn es das erste mal mit Drogen ist.
Nur wenn es eine FAhrerlaubnis gibt, dann siehts schlecht aus. Weil mittlerweile schreiben die die Führerscheinstelle an und sagen den bescheid, das du am konsumieren bist. Und die lassen dche dann beim Gesundheitsamt checken, ob du Positiv auf Drogen bist, Wenn ja , Fleppe weg und nach 6 Monaten MPU.
Oder die schicken dich sofort zur MPU, hier hat es schon beide Fälle gegeben.
Und googlen kannste das auch, da gibt es einen amtliche Seite zu. Einfach Führerschein und Drogen eingeben. |
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