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tooper Silber-User

Anmeldungsdatum: 04.10.2014 Beiträge: 152
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Verfasst am: 5. Okt 2014 16:38 Titel: Arbeitslosengeld 1 während der Therapie ? |
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hi liebes forum.
ich nehme seit ca. 10 jahren harte drogen ,hauptsächlich opiate.daher bin ich auch schon seit 2 jahren mal wieder im methaprogramm.
da ich vor ein paar monaten leider arbeitslos geworden bin überlege ich manchmal ob ich nicht doch noch mal ne therapie mache oder nicht.da ich aber nicht wieder unbedingt von alg 2 bzw. hartz 4 leben möchte,vor allem auch weil mein normales arbeitslosengeld gar nicht wenig ist würde mich mal interessieren wie das bei einer stationären therapie ist.bekommt man seine bezüge dort weiterbezahlt?
und muss man dabei evtl. irgendetwas besonderes bei beachten bezgl. der rechte und pflichten von arbeitslosen ?
ich hab zwar schon mal eine therapie gemacht war aber zu der zeit damals hartz 4 empfänger von daher weiss ich es auch nicht .
wäre cool wenn da irgendjemand etwas sicheres zu sagen könnte...
viele liebe grüße aus`m sauerland  |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 5. Okt 2014 21:11 Titel: |
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Hi Tooper,
in der Regel wird eine Therapie von der Rentenversicherung bezahlt und du erhältst für die Therapiedauer "Überbrückungsgeld" von der Rentenversicherung.
Während der stationären Entgiftung hast du Anspruch auf "Lohnfortzahlung" durch die Arbeitsagentur.
LG
Praxx |
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tusem67 Gold-User

Anmeldungsdatum: 22.12.2013 Beiträge: 367
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Verfasst am: 5. Okt 2014 23:51 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Hi Tooper,
in der Regel wird eine Therapie von der Rentenversicherung bezahlt und du erhältst für die Therapiedauer "Überbrückungsgeld" von der Rentenversicherung.
Während der stationären Entgiftung hast du Anspruch auf "Lohnfortzahlung" durch die Arbeitsagentur.
LG
Praxx |
Überbrückungsgeld gibt es dann, wenn man in einem aktiven beschäftigungsverhältnis ist.
Bei Alg 1 bist du krank geschrieben und muss lediglich deine AU bei Arbeitsamt einreichen.
Weil die Klinik schreibt dich arbeitsunfähig solange du dort in Behandlung bist.
Gruß |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 6. Okt 2014 13:31 Titel: |
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Auch die Arbeitslosigkeit ist im Sinne der RV "ein Beschäftigungsverhältnis", es werden Beiträge an die RV weiter bezahlt - und damit entsteht ein Anspruch auf das "Übergangsgeld" für die Zeitdauer der Therapie.
Bei Arbeitsunfähigkeit erhältst du Krankengeld in Höhe deiner ALG1-Bezüge ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Zitat: | SGB V§ 47b
Höhe und Berechnung des Krankengeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld
(1) Das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat. Das Krankengeld wird vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an gewährt. |
Wie gesagt, für die Entwöhnung ist die RV zuständig, die Höhe musst du dort abfragen.
LG
Praxx |
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tooper Silber-User

Anmeldungsdatum: 04.10.2014 Beiträge: 152
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Verfasst am: 6. Okt 2014 18:21 Titel: |
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danke an alle für eure antworten.werde morgen dann auch mal bei der arbeitsagentur anrufen und dort mal nach infos fragen.
wenn man das alg 1 echt weiterbekommen wäre das ja echt super.da lebt man ja dann richtig gut.in meinem fall auf jeden fall.
haut rein ! |
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Obelix Gold-User

Anmeldungsdatum: 18.06.2011 Beiträge: 784
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Verfasst am: 6. Okt 2014 19:04 Titel: |
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Wie schon erwähnt wurde, bekommst du dein Geld von der RV. In meinem Fall war das die gleiche Summe wie ich vom Amt bekommen hätte.
Die Zeit, die Du in der stationären bist, wird Dir beim Amt nicht von der Bezugsdauer abgezogen. |
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tooper Silber-User

Anmeldungsdatum: 04.10.2014 Beiträge: 152
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Verfasst am: 23. Okt 2014 20:02 Titel: |
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Vielen Dank für eure antworten
Und der thread kann jetzt geschlossen werden.
LG Tooper
bla bla bla bla bla |
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