Schreiben vom Staatsanwalt

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Anonym22
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.11.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10. Nov 2014 21:35    Titel: Schreiben vom Staatsanwalt Antworten mit Zitat

Guten Abend,

Ich wurde leider Gottes mit drei verschiedenen Drogen in sehr geringen Mengen erwischt (0,1g - 0,4g).
Meine Frage ist nun ob im Brief den ich vom Staatsanwalt bekommen werde eine Auflistung der Drogen steht oder ob da nur zB. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz steht.

Gruß
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JohnDoe46
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 07.10.2014
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 10. Nov 2014 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine genauere Auflistung über die gefundenen Sachen steht erst in der Anklageschrift drin (wenn es überhaupt dazu kommt). In allen anderen Schreiben der Behörden steht da Verstoß gegen BtmG
Was haben sie den alles gefunden?

Lg
JohnDoe
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Anonym22
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.11.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10. Nov 2014 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Danke für Antwort, das erleichtert mich schon ziemlich (bist du dir 100%ig sicher?). Gefunden hat die Bundespolizei folgendes: ca 0,4g Marihuana, ca 0,1g Speed und eine Extasy Pille. Es wurde kein Drogentest gemacht, nur die Personalien wurden aufgenommen. In anderen Foren hab ich gelesen das die FSST gerne mal informiert wird und man dann zu eine, Drogentest gebeten wird.
Kann mir jemand sagen welchen Test die bevorzugen? Urin, Blut oder Haartest?


Gruß
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2014 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast diese Stoffe zumindest illegal besessen - das genügt für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Du wirst also eine Aufforderung erhalten, dich ganz kurzfristig testen zu lassen - Blut, Urin und evt auch Haare.
Die Untersuchungen erfolgen in zertifizierten Laboren mit Gaschromatografie und Massenspektrometer - da werden dir die Moleküle einzeln vorgezählt...
Beim geringsten suspekten Befund wird der FS eingezogen und erst nach einer MPU evt wieder erteilt - wegen "Eignungszweifeln"

LG

Praxx
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xASGARDx
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 10.11.2014
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2014 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Was in Sachen Führerschein auf dich zu kommen könnte, hat Praxx schon gesagt.
Dabei ist die gefundende Menge egal, es wird aber davon ausgegangen, dass diese Substanzen regelmäßig konsumiert werden und somit deine charakterliche Eignung ein KFZ zu führen, in Frage stellen. Es kann gemeldet werden und zu einer ärztlichen Begutachtung kommen, muss aber nicht.

Aus strafrechtlicher Sicht:
In jedem deutschen Bundesland liegst du damit deutlich im Bereich der geringen Menge.
Heißt, es kann ein Verfahren eröffnet werden, muss aber nicht.
Wird sicher eröffnet wenn öffentliches Interesse besteht, du beispielsweise ein Amt ausführst was sich moralisch, oder wie auch immer, nicht mit dem Konsum vereinbaren lässt,
oder wenn Fremdgefährdung besteht (z.b. Straßenverkehr oder Abgabe an Minderjährige).
Verfahren kann eingestellt werden, wenn weder öffentliches Interesse, noch Fremdgefährung besteht und der Nachweis des Eigenkonsums erbracht werden kann.

Gruß
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Anonym22
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.11.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2014 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Okay danke für die Info. Ich lebe in NRW und habe nicht am Straßenverkehr teilgenommen, ich war zu Fuß unterwegs und wollte mich gerade in ein Taxi setzen.
@Praxx: Du schreibst Urin, Blut und Haartest? Ich dachte es wird nur ein Test durchgeführt? Ich hab am selben Tag direkt mit dem Konsum aller Drogen aufgehört.. Ansonsten habe ich "nur" ca. ein mal pro Monat Extasy oder Speed konsumiert, jedoch dafür täglich seit einem Jahr ca. 0,5g Gras geraucht.
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 12. Nov 2014 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anonym,
in NRW ist es Linie der Polizei - die ungern für den Papierkorb des Staatsanwalts arbeitet - in Fällen von BtM-Besitz in geringer Menge grundsätzlich eine Mitteilung an das Strassenverkehrsamt zu schicken.
Nach §14 FeV wird dann eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet, bei Nachweis von auch nur Spuren von BtM folgt grundsätzlich der FS-Entzug bis zur MPU nach 1 Jahr Abstinenznachweis.

LG

Praxx
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Anonym22
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.11.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12. Nov 2014 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Alles klar dann weiß ich bescheid. Wenn das Verfahren eingestellt wird, bekomme ich dann trotzdem einen Eintrag in mein Führungszeugnis?


Gruß
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xASGARDx
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 10.11.2014
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 12. Nov 2014 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Anonym22 hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag,

Alles klar dann weiß ich bescheid. Wenn das Verfahren eingestellt wird, bekomme ich dann trotzdem einen Eintrag in mein Führungszeugnis?


Gruß



Ich hab jetzt keine genauen Zahlen im Kopf, aber wenn du kein Richter, Polizist, Kinderfußballtrainer o.ä. bist, wirst du zu 99% keinen Eintrag erhalten, auch wenn du verurteilt wirst.
Da muss man schon kräftiger aufm´ Putz hauen.

Gruß
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