Gericht und nachweisbarkeit cannabis Joint

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
uffie
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 19:33    Titel: Gericht und nachweisbarkeit cannabis Joint Antworten mit Zitat

hallo also erstmal ich bin ein bisschen verzweifelt und wusste auch gar nicht solrecht an wen ich mich mit meinen fragen wenden sollte, also versuch ichs mal hier und hoffe echt auf hilfreiche antworten..

also ich fang mal ganz vorne an vor über 2 jahren wurde ich mit 30 pillen erwicht, kam dann natürlich auch zur gerichtsverhandlung, raus kamen 20 sozialstunden und 2 drogenscreenings.Hab ich beides erfüllt.so jetzt kam es vor nem halben jahr nochmal zu ner verhandlung weil jemand geplaudert hat und die bullen haben sein handy zu sich genommen und natürliche alle verläufe ausgewertet.unter anderem standen sachen bei mir mit pillen verticken usw hab dann halt mit offenen karten gespielt.allen in allem kam es dann auf 5g die ich verkauft habe,ca 5 pillen und um ein paar dinge ich gekauft habe.Hab mich dann an nen anwalt gewendet und kam auch ziemlich gut raus aus der sache.Ich sollte einen Test wiederholen der zu wässrig war und das wars auch.So aber jetzt bekam ich nen brief vom gesundheitsamt auf dem steht sie müssen 2 negative Screenings vorlegen.

Zählt nun das was vor Gerichtt gesagt wurde also 1 screening oder was im brief nvom gesundheitsamt stehg (2 Screenings)?

einen hab ich jedenfalls schon hinter mir, der auch negativ war.
Hatte tgestern vor fast 4 Monaten das letzte mal etwas geraucht, doch gestern dummerweise hab ich 2-3 mal am Joint gezogen, was ich jetzt auch ziemlich bereue und das wäre jetzt auch die 2. frage wie lange wären diese 2-3 züge im urin nachweisbar? Die abbauprodukte in meinem körper müssten ja nach 4 monaten absistenz eig auf 0 sein , richtig?
kurz zu meiner Person bin 19 Jahre alt, wie ca 42kg und bin 1,60m groß.
hab auch schon oft gehört, dass bei einem geringen körpergewicht das thc besser vom körper abgebaut werden kann, was genau ist da jetzt dran? oder sind das auch nur spekulationen?

Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten Wink
Nach oben
graham
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

thc setzt sich im körperfett ab und je weniger davon vorhanden, desto schneller ist das thc wieder draussen. wie lange das jetzt bei dir drinne bleibt, bei der vorgeschichte, keine ahnung, daß wäre jetzt auch wohl mehr rätsel raten als eine kompetente aussage!

was mich mal interessieren würde=>gehts bei dir um den führerschein oder warum sollst du uk´s abgeben? drogenkonsum an sich ist ja nicht strafbar...

graham
Nach oben
uffie
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

ne also um den führerschein gehts noch nich, sondern um die auflage die ich vom gericht erhalten habe Confused
Nach oben
Domenico
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3089

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

hi uffie!
mach dir da mal nicht zu viele sorgen.folgendes ich bin 1,82 gross und wiege 76kg
ich hatte mal in einer engiftung einen joint mitgeraucht und 3 tage später wurde
eine UK gemacht und es war nichts mehr drin.
und die haben das auch mit labor getestet nicht mit einem schnelltest.
klar das geht nicht immer so schnell raus,aber bei 2-3 zügen wird das wohl
spätestens in einer woche draussen sein!ich kann dir natürlich nicht garantieren das
es rechtzeitig raus ist aber du siehst ja wie es bei mir war.und das kann ich dir
garantieren war wirklich 100%ig so!
wann ist denn das nächste sreening?Gruss Vittorio
Nach oben
graham
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

...also, raus kamen 20 as und 2 drugscreens?! wenn du das nicht einhältst; was dann?!

graham

ujöozhikluguzurfrfuultgiözozölkhkiguz6564zt
Nach oben
Domenico
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3089

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

ja viel passieren kann bei positivem ergebnis nicht.so lange er keine bewährung offen
hat passiert da nicht viel also auf jeden fall kein knast.ausser vielleicht ein wochenendarrest.
Nach oben
graham
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

aber why? ich dachte drugkonsum so ist nicht strafbar?


graham

löhköghkiguggjgfuuzfztlikuiutiu7tiitgz
Nach oben
uffie
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

ja also die 20 sozialstunden und die 2 drogenscreenings hab ich schon lang hinter mir war ja von der ersten verhandlung bei der zweiten hieß es dann nur ich muss einen test wiederholen, der zu wässrig wär.
was mich halt jetzt interessiert vor gericht hieß es 1 test und im brief vom gesundheitsamt standen sie müssen 2 screenings vorlegen.
was zählt denn jetzt nun?
aussage bei gericht oder brief vom gesundheitsamt?
Nach oben
Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

@ Uffie,

was hat das Gesundheitsamt mit der Auflage vom Gericht zu tun? Sollst du wegen des Screenings zum Amtsarzt oder wie muss ich mir das vorstellen?

Eigentlich zählt nur das, was das Gericht anordnet, das Gesundheitsamt hat keine eigene Kompetenz, Drogenscreenings anzuordnen. Im Zweifelsfall: Frag' deinen Anwalt!

LG

Praxx
Nach oben
graham
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

praxx=>ist das überhaupt rechtens Razz , ich mein, das gesetz sagt, drogenkonsum ist nicht strafbar. wenn ihn/sie jetzt n gericht dazu verdonnert, saubere uk´s vor zu weisen, dann wäre das doch gegen geltendes recht; oder nicht?!

graham
Nach oben
uffie
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

also es ist halt so, dass meine tests beim gesundheitsamt gemachtt werden müssen,is halt so festgelegt keine ah nung warum.
und ob die briefe die ich vom gesundheitsamt bekomme übers gericht gehen kann ja aber auch sein, immerhin müssen die ja auch die termine irgendwie miteinander vereinbaren
Nach oben
Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist die Sache klar. Das Gericht hat dann angeordnet, dass das Gesundheitsamt dich zu den Screenings kurzfristig einbestellen muss. Wenn das Gesundheitsamt dem Gericht mitteilt, dass eines der Screenings wegen zu starker Verdünnung nicht sicher auswertbar war, kann das Gericht eine Wiederholung anordnen, weil ja nur ein einziges Ergebnis vorliegt.
Wenn du wirklich nur ein paarmal an der Tüte gezogen hast, könnte das nach ein paar Tagen so etwa 50/50 gut gehen, sicher bist du erst nach einer Woche...

Rechtlich ist das nicht zu beanstanden - das Gericht darf das als Auflage verhängen.

LG

Praxx
Nach oben
uffie
Anfänger


Anmeldungsdatum: 10.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Aber nach ner Woche kann ich mir wirklich sicher sein dass es raus ist ? Razz ich hoffs jedenfalls mal
Nach oben
Domenico
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3089

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

das gericht steht über allen anderen instanzen also wenn das gericht sagt ein test
dann ist es auch ein test egal was das gesundheitsamt sagt.ich würde an deiner
stelle kontakt zum gericht bzw. zum richter aufnehmen und fragen wieviele tests es
denn jetzt sind.
Nach oben
graham
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2015 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

versteh ich nicht. drogenkonsum ist nicht strafbar aber das gericht darf anordnen, das du saubere uks abzugeben hast, also keine drogen nehmen darfst?!
darf das gericht auch anordnen, das ich nicht mehr rauch?!
...

graham
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2
Gehe zu:  
Impressum & Rechtliches
ForenübersichtIndex   SucheSuche   FAQFAQ   LoginLogin