Drogenvermerk im Führerschein

Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
antoniaaa
Anfänger


Anmeldungsdatum: 20.01.2015
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20. Jan 2015 11:07    Titel: Drogenvermerk im Führerschein Antworten mit Zitat

Hallo

Erstmal zu meiner Situation: Ich Bin 16 jahre alt Und Hab auf einer Party Eine Tüte Cannabis gekauft. Meine Schwester hat diese gefunden Und die Polizei gerufen. Die hat Dann mit mir geredet Und mir erklärt dass Es in meinem Führerschein später vermerkt wird.

Meine Frage ist was genau heißt das? Und welche Folgen hat das für Mich? Wird das Auch in meinem Führungszeugnis vermerkt? Bekommt das mein zukünftiger Arbeitgeber mitgeteilt?

Ich Hab totale Panik Und bereu das ganze Auch. Ich Bin dankbar für jede Antwort!

LG Antonia
Nach oben
Kullerbunt
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 20. Jan 2015 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und herzlich Willkommen.
Ich antworte dir mal in diesem Thread, einer reicht völlig aus...Wink

Da hast du ja aber eine ganz fürsorgliche Schwester. Darf ich fragen wie alt sie ist?
Mal abgesehen davon, dass man mit 16 nicht unbedingt kiffen sollte hat die Aktion deiner Sis für Probleme in Zukunft sorgen, die in keinem Verhältnis zu deiner "Verfehlung" stehen...
Warum hat sie die Polizei gerufen? Aus Sorge? Wollte sie dir eins reindrücken?

Was kann passieren: wenn du deinen Führerschein anmeldest, wird dort eine Sperre vermerkt sein. Das heißt, du kannst deinen Führerschein erst machen, wenn gewisse Auflagen erfüllt sind. Das kann eine MPU sein, dass kann eine oder mehrere Drogentests (Urin) sein. Sicher ist: es wird teuer.

Im Führungszeugnis steht das nicht, da stehen nur Straftaten über 90 Tagessätze drin. Und da es bei dir eh Jugendstrafrecht ist, würde das eh gelöscht werden. Auch dein AG erfährt nix.
Strafrechtlich wird dir nicht viel passieren,...

Problem ist das Verwaltungsrecht dh der Führerschein...

Oh mann, kanns gar nicht glauben...wie man sich unter Geschwistern so anscheißen kann Rolling Eyes
Nach oben
GagaMama
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 08.03.2014
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 20. Jan 2015 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dann senfe ich auch einmal dazu!

Unser Sohn hat gerade den Führerschein gemacht und bei der Anmeldung wurde er genau nach so einem Vorfall gefragt. Der Fahrlehrer sagte ihm, dass er dann automatisch eine Sperre hätte bis 25. . . mehr würde nicht passieren!

Wenn sich Deine Schwester bei mir so einen Stunt gerissen hätte. . . ich glaube, ich wäre dann so etwa mit 25 wegen guter Führung bzw. mildernder Umstände wieder raus gekommen! Twisted Evil Twisted Evil

Hast Du denn vor der Polizei zugegeben, dass Du den Kram gekauft hast und das auch noch unterschrieben? Ich würde glatt behaupten, dass man Dir das untergeschoben hat - und Deine Schwester und dann die Polizeit Dich völlig durcheinander gebracht hätten! So etwas würdest Du doch niiiiieeee kaufen! Bestehe doch auf einem Urintest - wenn der sauber ist, untermauert das doch noch Deine Aussage! Was sagen denn Deine Eltern dazu - falls die es nicht wissen sollten, dann rede unbedingt mit denen. Klar, wirst Du eine Ansage bekommen - aber dann sollen die sich kümmern!

Drücke Dir die Daumen!

GaGa
Nach oben
Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 20. Jan 2015 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Antonia,
abhängig von der Menge wird es vom Gericht möglicherweise ein paar Sozialstunden geben
.
Bedenklich sind zwei andere Dinge:

Du wirst von der Polizei als "Drogenkonsumentin" in einem sogenannten "Gefährderregister" erfasst. Das heißt, du musst in Zukunft bei jeder Polizeikontrolle damit rechnen, auf Drogen gefilzt zu werden - ob du nun bei einem Ladendiebstahl oder ohne Ausweis beim Schwarzfahren erwischt wirst.

Die Polizei wird dem Straßenverkehrsamt eine Mitteilung machen, dass du unerlaubt Drogen besessen hast. Wenn du vor Ablauf der Löschfrist im Zentralregister einen Führerschein beantragst, kann das Straßenverkehrsamt von dir ein "ärztliches Gutachten" verlangen, dass du clean bist (§14 FeV)

Am besten meldest du dich möglichst bald für den Rollerführerschein an, dann hast du das ganze hinter dir und erledigt, wenn du den Autoführerschein machen willst.

LG

Praxx
Nach oben
CrazyMan
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2110

BeitragVerfasst am: 20. Jan 2015 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du Glück hast, wird das Verfahren eingestellt. Wenn du noch etwas mehr Glück hast, wird es nicht vermerkt, so dass fu später ganz normal die Führerscheinprüfung machen kannst. Sollte dem nicht so sein, erhältst du also keinen Führerschein, dann wird es tatsächlich teuer. Psychologische Gespräche, verschiedene Tests, psychisch (z.B. Intelligenztests) wie auch physisch (Urin- und gegebenenfalls Bluttest auf Alkoholmissbrauch (erhöhte Leberwerte) und Drogen.

Die Rechnungen würde ich an die Schwester weiterreichen. Was für Gespenster hat die gesehen, die Polizei rufen zu müssen? Hat sie am betroffenen Tag wohlmöglich selber etwas genommen gehabt? Oder war sie stockbesoffen? Wie sonst kommt ein normaler Mensch auf so eine Idee?! Kommt ihr nicht gut miteinander aus, mögt ihr euch gegenseitig nicht? Denn so etwas tut man doch selbst dem eigenen Feind nicht an.

Was du schriftlich einreichen könntest, wäre ein Widerspruch zur getätigten Aussage. Du warst durcheinander und hattest Angst. Das Päckchen hast du für einen Freund in deiner Tasche aufbewahrt gehabt, weil dessen Freundin erschien und ihn kontrollieren wollte. Später habt ihr es vergessen und du bist damit nach hause. Da ihr nichts damit zu tun habt, hat deine Schwester die Polizei gerufen. Du wolltest nicht zugeben, dass es von xy ist, weil dir sonst der Umgang verboten worden wäre. Den Namen des Jungen möchtest du aber nicht nennen. Fertig.
Nach oben
antoniaaa
Anfänger


Anmeldungsdatum: 20.01.2015
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20. Jan 2015 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal Danke für alle antworten:)
Warums Meine Frage zweimal geschickt hat weiß Ich nicht Very Happy

Erstmal zu meiner schwester: Sie Und Ich kommen nicht wirklich klar Sie wollte mir damit Eine Konsequenz erteilen.

Die Polizisten kamen gleich nach ihrem Anruf gestern Abend vorbei um das Zeug sicherzustellen. Ich hatte totale Panik Und wusste nicht was jetzt passieren wird. Die waren Aber Dann ganz nett Und Ich musste Nur unterschreiben dass Sie die Tüte sichergestellt haben. Meine Aussage muss Ich noch mit einem Sachbearbeiter durchgehen. Die Polizisten haben Es Aber schon mal notiert: Ich habe auf einer Party in einer Disco das einem Typen abgekauft.

Kann Ich wirklich bis Ich 25 Bin keinen Führerschein mehr machen?
Die Polizisten haben gesagt Es wird in meinem Führerschein vermerkt für 5 Jahre Und danach gelöscht falls Kein anderer Vorfall passiert. Das heißt Doch dass Ich einen Führerschein bekomme? Aber eben Nur mit Vermerk? Aber was genau heißt dieser Vermerk?

LG Smile
Nach oben
GagaMama
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 08.03.2014
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 21. Jan 2015 02:44    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,

die Info mit 25 habe ich von meinem Sohn und vielleicht wollte der Fahrlehrer nur Angst machen. Rufe doch einfach beim Straßenverkehrsamt an - musst Du doch nicht unter Deinem richtigen Namen machen und kannst sagen, es wäre im Bekanntenkreis passiert und nun geht das Gerücht um. . .

Ansonsten würde ich das so machen, wie Praxx das vorgeschlagen hat! Geh zu einer Fahrschuhle in der nächsten Stadt, wo Du nicht vorhast, den Führerschein zu machen, erkläre denen die Situation und frage nach, was Du beachten musst, wenn Du jetzt den Mofa-Führerschein machen wolltest! Dann ist der Stress vorbei, wenn es an den Auto-Führerschein geht!

Drücke Dir die Daumen, dass alles gut für Dich ausgeht!

GaGa
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1
Gehe zu:  
Impressum & Rechtliches
ForenübersichtIndex   SucheSuche   FAQFAQ   LoginLogin