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meialua Anfänger
Anmeldungsdatum: 29.01.2015 Beiträge: 1
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Verfasst am: 29. Jan 2015 19:29 Titel: Rückfall im Maßregelvollzug |
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Hallo!
Mein Freund ist seit mehreren Jahren im Maßregelvollzug. Knapp zwei Jahre war er seither clean, doch kurz vor der Entlassung hatte er plötzlich zwei Rückfälle im Abstand von nur wenigen Monaten. Jetzt will er abbrechen und die verbleibende Haftstrafe absitzen. Weiß jemand ob das einfach so geht? Ich habe echt Angst, dass jetzt alles wieder von vorne losgeht wenn er die Therapie abbricht und er dann ständig wieder einfährt oder sich gar umbringt mit dem Zeug. |
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Verzweifelt2015 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 23.01.2015 Beiträge: 65
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Verfasst am: 30. Jan 2015 01:59 Titel: |
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Was heißt denn Maßregel vollzug ?
Ist das so wie ein offener Vollzug?
Oder wie soll man das jetzt hier verstehen ? |
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Verzweifelt2015 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 23.01.2015 Beiträge: 65
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Verfasst am: 30. Jan 2015 02:04 Titel: |
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Also ich denke , wenn er jetzt kurz vor seiner
Entlassung war und dann wieder rückfällig
Geworden ist , und er sogar seine restliche
Haftstrafe absitzen will , ist das doch ein gutes
Zeichen . Denn stell dir mal vor , er würde
Jetzt frei kommen , dann würde er das gleiche
Wieder tun , wie vor der Haft . Warscheinlich kriminell
Werden und warscheinlich wieder Straftaten
Begehen . |
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Verzweifelt2015 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 23.01.2015 Beiträge: 65
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Verfasst am: 30. Jan 2015 02:06 Titel: |
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Rede mit ihm , sAg ihm das es das richtige
Ist was er gerade tut , und das du voll
Hinter ihm stehst . Das du ihn in jeder Lage
Und Situation helfen würdest . |
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Domenico Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3089
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Verfasst am: 30. Jan 2015 02:10 Titel: |
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wenn ich nicht irre waere das total dumm denn sowas geht doch nur um die 2 jahre?!
danach wird er doch dann auf bw entlassen.lg |
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still jacky38 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 26.12.2014 Beiträge: 98
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Verfasst am: 30. Jan 2015 02:25 Titel: |
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Natürlich wird ihm die Zeit angerechnet und den rest kann er im knast abmachen.aber wenn er an seiner sucht was ändern will sollte er die Rückfälle bearbeiten und bleiben.
rückverlegen lassen das kann er sich jederzeit,hat er n recht drauf.heißt aber nix anderes als das er bis endstrafe ab machen will,falls er 2/3te nicht bekommt.is soviel wie aufgeben denn im knast muss er sich nicht mehr mit seiner sucht auseinander setzen.
aber das muss er wissen,ohne sein willen macht das eh kein Sinn und früher oder später wird er sinnlos geschrieben wenn er noch mehr Rückfälle baut und muss dann eh abmachen.
Maßregelvollzug ist übrigens Paragraph 64er und heißt zwangsweise Therapie, nur zur info für verzweifelt 2015.
Es grüßt jacky |
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graham Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 30. Jan 2015 02:41 Titel: |
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mal ne frage..., wenn das "zwangsweise therapie" heißt; warum kann er dann jederzeit zurück in haft?!
ich kann mir nicht vorstellen, das, wenn man nach 64 verurteilt wurde, man so einfach da raus kommt?!
graham |
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Verzweifelt2015 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 23.01.2015 Beiträge: 65
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Verfasst am: 30. Jan 2015 02:51 Titel: |
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Also liebe Jacky, in welchen Bundesland
Sitz er im Vollzug ?mein derzeitiger Partner
Ist auch im offenen Vollzug . Ist zwar nicht
Von irgendwelchen Substanzen abhängig .
Aber ich kenne mich da ein wenig aus |
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still jacky38 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 26.12.2014 Beiträge: 98
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Verfasst am: 30. Jan 2015 03:28 Titel: |
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@graham is aber tatsächlich so.wo der Typ sitzt weiß ich net aber mein ex war in NRW im 64er.der wird angeordnet wenn jemand immer wieder wegen btm verurteilt wird und keine Haftstrafe bis dato fruchtet.mein ex musste 9 Monate in vorabvollzug und dann in 64er.
Aber wenn jemand keine Therapie machen will kannste ihn nicht zwingen.wie soll ein Therapeut mit jemandem arbeiten der sich weigert?dann gehts ab zum Gericht,der Gutachter schreibt den Patienten sinnlos und der macht dann die Strafe weiter im Knast ab.
Wenn du aber z.b.5jahre Strafe hast überlegst du es dir zweimal,denn wenn du den 64er erfolgreich absolvierst kommste in eine Wohngruppe und danach helfen die dir eine eigene klar zu machen,Arbeit vorausgesetzt aber dabei helfen die dir.dann biste auf jeden Fall viel eher frei,meist nach spätestens 2 jahren in der Wohngruppe...
Gruß jacky |
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Domenico Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3089
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Verfasst am: 30. Jan 2015 12:23 Titel: |
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ja ich habe das auch so gehört das man nach ca. 2 jahren dann fertig ist und
in eine wohn gruppe oder so kommt so habe ich das auch gehört bzw im tv gesehen.
aber §64 sagte mir so nicht viel ich kenne nur §35-36 therapie statt strafe usw.
na ja wenn der suchtkranke nicht therapiert werden will bringt es sowieso nichts!
denn man muss wollen,zwang funktioniert nicht!
ich bin echt froh das ich immer noch mit bewährung davon kam.denn einmal im knast
für längere zeit und du bekommst danach fast nie mehr einen job.nur mit viel viel glück!
den einmal knasti immer knasti!wobei meine famlie sowieso ne pizzeria hat.
aber ehrlich gesagt habe ich darauf keine lust mehr.in der gastronomie hat man nie frei!
wenn ich meine angststörung mal im griff habe will ich meinen realschulabschluss
nachmachen und dann abitur.so wie es eigntlich vorgesehen war bevor ich suchtkrank
wurde!
mein traum wäre ein studium der astrophysik oder auch jura wäre mein fall!
aber bis dahin ist noch sehr langer steiniger weg! |
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