wegen paar gramm RC's vors Gericht

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dropp543
Anfänger


Anmeldungsdatum: 16.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 14:13    Titel: wegen paar gramm RC's vors Gericht Antworten mit Zitat

Hallo ne, der Grund warum mich an das Suchtmittel Forum wende ist schlichtweg der, das ich Mist gebaut habe. Aber erstmal von vorn, es geht um Erwerb von Research Chemicals welche ich für mich im Jahr 2013 aus Holland bestellte, welche an der Grenze rausgefischt worden sind, das Ende vom Lied ist, das ich vor einer Woche Post vom Amtsgericht bekam mit einer Geldstrafe von 1800 Eur... Mir wird zur Last gelegt in insgesamt 4 Fällen unerlaubt und vorsätzlich Betäubungsmittel erworben zu haben, wobei das vorsätzlich schonmla falsch ist, denn ich hab im Internet nichts darüber gefunden und dachte echt das ich das Zeug deshalb bestellen könnte, aber naja Pustekuchen.. Naja, hab also dann ans Amtsgericht geschrieben und beschränkten Widerspruch eingelegt weil ich krank bin und nicht arbeiten kann seit über 2 Jahren schon nicht, das die das neu berechnen usw. hab aber leider auch noch mit in den Brief geschrieben, das ich die Richterin darum bitte, sich nochmal mit meinem Fall zu befassen in der Hinsicht, das sie die Tagessätze korigiert, denn mit der Anzahl an Tagessätzen (120 Tagessätze) bin ich auch noch vorbestraft und das wegen so einem Shitt, und ich bin seit über einem Jahr ganz weg von Drogen jeder Art, es wäre doch echt fies, dann jetzt noch einen Eintrag im Register stehen zu haben wenn ich schon von selber klug wurde. So hab ich das in etwa reingeschrieben und abgeschickt. Als ich mich dann im Internet noch weiter informiert hab, wurde mir aber dann irgendwie fraglich ob es, wenn ich es so formuliert hatte wei ich es tat nicht evtl. noch zu einem Hauptprozess/ Verhandlung kommen würde, was ich absolut vermeiden will, weil die Kosten ja sonst noch höher würden, denn ich hab ja indirekt Widerspruch eingelegt indem ich sie bat, die Anzahl der Tagessätze nach unten zu korrigieren. Ich darf aber nur Einspruch einlegen auf die Höhe der Tagessätze, also gegen die Höhe der Geldstrafe. Hm.. also nochmal ein Schreiben aufgesetzt, in dem hab ich reingeschrieben, das ich den Strafbefehl akzeptiere und ich wegen Krankheit und finanzieller Sicht darum bitte, von einer Hauptverhandlung abzusehen und erklärte nochmal ausdrücklich das es sich im ersten Schreiben um einen beschränkten Einspruch handelte bzw. dieser zweite Brief als solcer zu verstehen sein. Ich Idiot habs glaub ich völlig vergeigt, hätte ich mir doch einen Anwalt genommen und Rechtsbeihife beantragt.. ich hoffe sosehr das mir eine Gerichtsverhandlung erspart bleibt, wegen 6 gramm glaub ich.. so ich wollte euch mal fragen ob ihr glaubt, das sie meine Schreiben in denen ich beschränkten Einspruch einlegte auf gewährt oder glaubt ihr sie zieht mich vor Gericht? Hätte ich sofort diesen beschr. Einspruch angegeben wäre das 1a ohne Verhandlung ausgegangen nur ich Idiot muss anfangen und die volllabern sie soll mir die Vorstrafe ersparen usw. o Mann o mann was soll ich noch sagen ?! Crying or Very sad
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kopier das nochmal mit Absätzen.
So wird das kaum einer lesen wollen, gerade mit Handy tue ich mir das nicht an.
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dropp543
Anfänger


Anmeldungsdatum: 16.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 14:56    Titel: Gerichtsverh. wegen RC's Antworten mit Zitat

Hallo ne, der Grund warum mich an das Suchtmittel Forum wende ist schlichtweg der, das ich Mist gebaut habe.
Aber erstmal von vorn, es geht um Erwerb von Research Chemicals welche ich für mich im Jahr 2013 aus Holland bestellte, welche an der Grenze rausgefischt worden sind, das Ende vom Lied ist, das ich vor einer Woche Post vom Amtsgericht bekam mit einer Geldstrafe von 1800 Eur...

Mir wird zur Last gelegt in insgesamt 4 Fällen unerlaubt und vorsätzlich Betäubungsmittel erworben zu haben, wobei das vorsätzlich schonmla falsch ist, denn ich hab im Internet nichts darüber gefunden und dachte echt das ich das Zeug deshalb bestellen könnte, aber naja Pustekuchen..

Naja, hab also dann ans Amtsgericht geschrieben und beschränkten Widerspruch eingelegt weil ich krank bin und nicht arbeiten kann seit über 2 Jahren schon nicht, das die das neu berechnen usw. hab aber leider auch noch mit in den Brief geschrieben, das ich die Richterin darum bitte, sich nochmal mit meinem Fall zu befassen in der Hinsicht, das sie die Tagessätze korigiert, denn mit der Anzahl an Tagessätzen (120 Tagessätze) bin ich auch noch vorbestraft und das wegen so einem Shitt, und ich bin seit über einem Jahr ganz weg von Drogen jeder Art, es wäre doch echt fies, dann jetzt noch einen Eintrag im Register stehen zu haben wenn ich schon von selber klug wurde.

So hab ich das in etwa reingeschrieben und abgeschickt. Als ich mich dann im Internet noch weiter informiert hab, wurde mir aber dann irgendwie fraglich ob es, wenn ich es so formuliert hatte wei ich es tat nicht evtl. noch zu einem Hauptprozess/ Verhandlung kommen würde, was ich absolut vermeiden will, weil die Kosten ja sonst noch höher würden, denn ich hab ja indirekt Widerspruch eingelegt indem ich sie bat, die Anzahl der Tagessätze nach unten zu korrigieren.

Ich darf aber nur Einspruch einlegen auf die Höhe der Tagessätze, also gegen die Höhe der Geldstrafe. Hm.. also nochmal ein Schreiben aufgesetzt, in dem hab ich reingeschrieben, das ich den Strafbefehl akzeptiere und ich wegen Krankheit und finanzieller Sicht darum bitte, von einer Hauptverhandlung abzusehen und erklärte nochmal ausdrücklich das es sich im ersten Schreiben um einen beschränkten Einspruch handelte bzw. dieser zweite Brief als solcer zu verstehen sein.

Ich Idiot habs glaub ich völlig vergeigt, hätte ich mir doch einen Anwalt genommen und Rechtsbeihife beantragt.. ich hoffe sosehr das mir eine Gerichtsverhandlung erspart bleibt, wegen 6 gramm glaub ich.. so ich wollte euch mal fragen ob ihr glaubt, das sie meine Schreiben in denen ich beschränkten Einspruch einlegte auf gewährt oder glaubt ihr sie zieht mich vor Gericht?

Hätte ich sofort diesen beschr. Einspruch angegeben wäre das 1a ohne Verhandlung ausgegangen nur ich Idiot muss anfangen und die volllabern sie soll mir die Vorstrafe ersparen usw. o Mann o mann was soll ich noch sagen ?! Crying or Very sad
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dropp543
Anfänger


Anmeldungsdatum: 16.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

so mit Absätzen nur für Euch... Laughing nwüvnwnwonvwüÜCWÜ
OHOICECOOCüceo
CMICMIiiciwVIü v9hVEWIIüohvjvmüvnvwüÜ1111W
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andy1977
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.11.2010
Beiträge: 3153

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

HI,
welche RC´s waren es denn? Ansonsten schau hier einmal. http://forum.suchtmittel.de/viewtopic.php?t=14603&postdays=0&postorder=asc&start=0


LG Andy
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Domenico
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Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3089

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo drop!
ich würde dir raten dringend einen anwalt zu konsultieren!wenn du kein geld für einen
anwalt hast.dann kannst du einen antrag bei einem rechtspfleger stellen und dann wird
dir in der regel der anwalt bezahlt!versuch es auf jedem fall denn ohne anwalt ist es
echt mist!Gruss
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oxygene
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 21.11.2014
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Du hättest lieber Einspruch einlegen sollen, da du nichts bestellt hast. Anschließend erstattest du Anzeige gegen unbekannt.

Jemand hat sich offenbar einen üblen Scherz erlaubt und auf deinen Namen bestellt. Das Gegenteil müssen die dir erstmal nachweisen und das können sie nicht!

Wenn du dir einen Anwalt suchst, dann musst du keinen Cent zahlen und bist aus der Sache fein raus.
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oxygene
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 21.11.2014
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt aber wo du indirekt alles zugegeben hast, bekommst du mit Sicherheit eine ordentlich Strafe. Nochmal, Ehrlichkeit lohnt sich in Deutschland nicht !
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dropp543
Anfänger


Anmeldungsdatum: 16.01.2015
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Naja , sagt sich vielleicht leichter als getan, ich trau es mir nicht das alles abzustreiten, denn wer weiß ob die nicht sogar meine Internetverbindungen in der Richtung gecheckt haben, streit ich ab, reit ich mich noch mehr in die Sch...

so oder so ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, denn ich hab ja schon meinen Einspruch ans Amtsgericht weggeschickt, was nützt mir jetzt noch ein Anwalt, falls mir der Prozess vor Gericht gemacht wird kann ich immernoch ein Anwalt suchen bzw, dazu gezwungen sein..

nochmal kurz nachgefragt, weil hier viell. auch andere schonmal sowas durch haben, wenn es vors Gericht geht, dann wird das alles nocht teurer oder? Also ich sollte anfangs ja 1800 Euro bezahlen wenn ich keinen Einspruch eingelegt hätte wärs das gewesen und jezt weiß ja wie gesagt nicht waspassiert...das wird doch sicher doppelt so teuer dann oder?! seid ehrlich bitte Sad
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oxygene
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 21.11.2014
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, sicher die NSA hat vorher deine Internetverbindung angezapft, weil du ja auch Topterrorist der Nation bist Laughing Junge, wie naiv bist du eigentlich, du bist das perfekte Opfer.

Naja, jetzt musst du den Mist ausbaden, soviel zu deiner Ehrlichkeit
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Obelix
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 18.06.2011
Beiträge: 784

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2015 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss mal ganz blauäugig fragen, hat auch nichts mit dem Fall hier zu tun, ist nur daran angelehnt.


Gehen wir mal davon aus der Käufer hat mit Überweisung bezahlt und die Grünen prüfen seinen Konto Ein-und Ausgang, dann dürfte es doch keinen Sinn machen den Erwerb zu bestreiten, schliesslich ist ja alles auf dem Kt.Auszug zu sehen.

Wenn jedoch mit Bitcoins bezahlt wurde, ja dann, macht das bestreiten einen Sinn, so von wegen was oxygen schon schrieb: Ich weiss von nichts, böser Scherz und so...

Prüfen die Cops die Konten in so einem Fall?
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 18. Jan 2015 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hey, haltet ihr die Gerichte für blöd?
Da gibt es erstmal den Anscheinsbeweis - warum sollte jemand Sachen bestellen und bezahlen und dann an eine falsche Adresse schicken lassen?

Sobald in den RCs verbotene Substanzen enthalten sind - nur dann sind das Btm - ist der Versand auch in NL eine Straftat, ich bin selbst mal bei der Ausreise aus den NL von niederländischer(!) Polizei kontrolliert worden!

Wahrscheinlich hat also die Polizei ohnehin die Kundenliste des RC-Shops und kann dir sowieso deine Einkäufe nachweisen.

Du hast unbekanntes Zeug zum Konsumieren bestellt, und entgegen der Werbung waren verbotene Substanzen drin - fertig.

Mit 120 Tagessätzen bist du bei "Einfuhr" noch gut bedient.

LG

Praxx
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Maxpowder
Anfänger


Anmeldungsdatum: 28.01.2015
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2015 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Hast du einfach eine strafe bekommen, ohne zu die bullen zu müssen?

Ich weiß ganz sicher das die dir nix können, wenn die keine beweise haben.

Ein kollege von mir bestellt regelmässig in holland, einmal wurde das paket gefunden.

Ein brief vom zoll kam, der sollte dann dahin. Er sagte einfach er weiß von nichts will das paket auch nicht annehmen.

Paar monate später kam ein brief mit ner einstellung

Ohne beweise können die nix, und wenn du alles zu gibts bist du blöd. Vor gericht usw musst du dich nicht selbst belasten, das können die dir gar nicht zu last legen.

Wenn du schon sachen bestellst die illegal sind, sollte ma evtl 20 min darüber nach denken was passiert im fall x.
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veilchenfee
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 18.12.2009
Beiträge: 4072

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2015 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich weiß ganz sicher das die dir nix können, wenn die keine beweise haben.

Das habe ich schon anders erlebt und war schockiert, wir die Justiz einen in die Pfanne hauen kann. Auch ohne Beweise (siehe Praxx´ Beitrag). Bloß nicht naiv sein - der Staat hat seine eigenen Regeln! Das läuft nicht so, wie man sich das manchmal vorstellt. Dein Kollege, Maxpowder, hat vielleicht einfach nur Glück gehabt.
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2015 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Justiz:
Die erste Gerichtsverhandlung, die ich mit meiner damaligen Schulklasse als Zuschauer verfolgte
Anklage: Bei Nacht auf einer öffentlichen Straße 500g Haschisch geraubt und anschließend verkauft.
Tattag: Unbekannt, Tatort: Unbekannt, Geschädigter: Unbekannt, gefundene Menge Haschisch: Nichts - die ganze Geschichte beruhte auf Hörensagen von Dritten. Urteil für den "Haupttäter": 5 Jahre Knast. Anwalt: Dr Bossi
Mündliche Begründung: Ihr Anwalt wird in der Berufung das Strafmass auf 3 Jahre reduzieren, da können sie in der JVA eine Lehre abschließen.

"Überzeugung des Gerichts" hat nicht mit "Beweisen" zu tun

LG

Praxx
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