4 Jahre Haft wg. Heroin und THC Paragraph 64

Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
uwe4464
Anfänger


Anmeldungsdatum: 12.02.2015
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12. Feb 2015 10:30    Titel: 4 Jahre Haft wg. Heroin und THC Paragraph 64 Antworten mit Zitat

Mein Sohn den ich seit 6 Monaten in der Haft Besuche ist zu der og. Strafe verurteilt worden. Beim letzten Besuchstermin, hat man mir mehrmals versichert, das wenn kein Therapieplatz gefunden wird, das sind nur noch 4 Wochen, wird er frei gelassen? Das hat mich doch sehr geschockt, weil ich die letzte Hoffnung in diese Therapie setze. Kann das wirklich war sein, das es eine Frist gibt, bis wann das Gericht einen Therapieplatz gefunden haben muss? Ich bin für jeden Tipp dankbar. Ein sehr besorgter Vater.
Nach oben
Quasimodus
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.02.2015
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 12. Feb 2015 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vater,

ich war das letzte mal 97 im Bau und interessiere mich eigentlich immer weniger für die Materie, GOTT sei DANK !

Aber es gibt Fristen, gesetzliche und richterliche.

Ich kenne die Vorgeschichte deines Sohnemannes nicht, wieviel H, wieviel THC zB?
Hat er ne laufende Bewährung?
Hat er sonst noch was offen?
Hat er gestanden oder verweigert er alles?

Informiere dich hiermal , das hab ich mal eben überflogen, vielleicht bekommst du Antworten auf deine Frage.

www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-64-berechnung-der-fristen-1-allgemeines_idesk_PI434_HI2967000.html

Aber eines ist klar, Therapie kann gut sein, aber wer den Willen dazu nicht hat , sollte es besser lassen und die Chance beim Schopfe packen, wenn die Hütte mal richtig brennt.

Kostenzusagen werden heutzutage nicht mehr verteilt wie smarties aufm Karneval.
Die bei der RV pissen sich da jetzt teilweise ganz schön ein , was zu bewilligen.
Nach oben
Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 12. Feb 2015 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry Uwe, da hat dein Sohn was falsch verstanden. Erfolgt die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht, bleibt natürlich die Haftstrafe bestehen.
Es kann allerdings passieren, dass er bis zur Ladung zum Haftantritt nochmal rauskommt.

LG

Praxx
Nach oben
SPORTFREI
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 12. Feb 2015 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig,also 64er ist maßregelvollzug,da wird er verschlossen therapiert.

Uhfddrzhbbbjjnbvftzgggzggh
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1
Gehe zu:  
Impressum & Rechtliches
ForenübersichtIndex   SucheSuche   FAQFAQ   LoginLogin