Verfasst am: 16. Feb 2015 18:28 Titel: Kostenübernahme der RV oder KK
Hi Leute, nachdem ich hier eine Menge Threads über Entgiftung oder Therapie gelesen habe, würde mich mal interessieren, bis wieweit der "Staat" bereit ist, die Kosten fürs "breitsein" oder Overdose zu übernehmen. Es geht hier nicht um eine
Ad Hoc- Endscheidung wegen zuviel Promille bzw. dass man zu confused ist.
Ich interessiere häuptsächlich für pers. Entscheidungen, nochmal ein neues Lebensziel zu erreichen, auch als etwas älterer Jahrgang!
Mich interessiert hauptsächlich, inwieweit der "Staat" altersmässig die Kosten übernimmt oder ab einem gewissen Alter denkt, der Patient soll selber klarkommen?
(Neoliberalismus,Hayek)
Ich will hier keine Politik reinbringen, aber dies Gestöhne unserer BERUFSPOLITIKER über Sozialkosten nervt. Vielleicht entdeckt Pegida auch Kranke!
LG SD
...ich meinte mal gehört zu haben das ab 35 / 40 Jahr schwierig wird mit Thera.
Entgiftung aber ist immer drinn...aber es ist auch der Einzelfall zu beachten. Es gibt Einrichtungen oder Entgiftungsstationen die NULL BOCK auf bestimmte Kandidaten haben...und dann wirds schwierig und man muss in andere Bundesländer oder Landkreise.
Ich kannte einen Typen der hat aber noch mit knapp 50 ne Thera bewilligt bekommen...allerdings in einer Krassen Einrichtung wo die gar um die Schuhpflege geachtet haben. Er wurde geheilt und sagt heute:der Langzeitalki brauchts besonders hart sonst wird er rückfällig und tatsächlich sind die Rückfallquoten bes. bei Alkis hoch.
Umso besser für die Einrichtungen denn so haben die immer fett die Hütte voll.
Ich hab selber einige abgebrochen. Könnte mit dem Sozialarbeiter Gelaber nichts anfangen...aber irgendwann war bei mir auch "harte Ansage" Nötig...ist aber ein anderes Thema.
Keine Sorge - da die Junkies immer älter werden, richten sich auch die Therapieeinrichtungen auf ältere Kunden ein.
Der Durchnittsabhängige in Substi ist mittlerweile über 45, meine ältesten Patienten haben die 60 voll.
Die Rentenversicherung zahlt, um vorzeitige Erwerbsunfähigkeit zu verhüten. Für die anderen sind die "Träger der überörtlichen Sozialhilfe" (Landschaftsverbände etc.) zuständig, wenn es um Leistungen zur "Teilhabe" geht, oder die Krankenkassen.
Natürlich werden nicht beliebig viele Therapien und auch nicht in kurzen Zeitabständen bezahlt, und die Behandlung muss "Aussicht auf Erfolg" haben.
Spätestens nach der 4. Therapie muss ein neuer Antrag sehr gut begründet werden.
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