Verfasst am: 23. Jun 2015 15:48 Titel: Höchstmengen BTMs
Hallo, Ich habe mal eine Frage was die Höchstmengen bei BTMs
angeht.
In der Verschreibungsverordnung ist ja eine Liste der verschreibungsfähigen BTMs mit den dazugehörigen Höchstmengen,
die ein Arzt pro Patient pro Monat verschreiben darf. Wenn er mehr verschreibt macht er sich strafbar.
Es sei denn er markiert das Rezept mit einem A.
Kann mir mal jemand erklären was es damit auf sich hat?
Der Arzt kann beim Ausfüllen eines Btm-Rezeps noch eine ganze Reihe mehr Fehler machen, die ihm Bußgeldverfahren etc einbringen können.
Die Höchstverschreibungsmengen sind historisch zu sehen: Der Arzt soll beim Erreichen dieser Höchstverschreibungsmengen nachdenken müssen, ob er vielleicht eine Abhängigkeit mit dem Rezept bedient, weil die gewöhnlich in der Schmerztherapie verwendeten Mengen nicht mehr ausreichen. Das "A" dokumentiert sozsagen: "Ich schreibe da bewusst eine ordentliche Menge Btm auf".
Soll auch verhindern, dass jemand sein Rezept verändert und irgenwelche Ziffern nachträglich "ergänzt".
Heute macht das der Computer automatisch...
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