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Lutz1323 Anfänger
Anmeldungsdatum: 27.10.2015 Beiträge: 5
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Verfasst am: 27. Okt 2015 23:47 Titel: Fahren unter btm |
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Moin Leute
Ich habe heute einen Brief von der polizeilichen bekommen in dem mir der Tatbestand Nr 424648 vorgeworfen wird( fahren unter BTM)
Da mir allerdings noch keine Blut wert vorliegen bin ich verunsichert was auf mich zukommen wird da ich meinen Lappen schon mal abgeben dürfte.
1)ist der Tatbestand auch gegeben bei Werten unter 1,0 ng/ml
2)bei einem erhöhten THC-COOH wert wird die Führerschein stelle benachrichtigt
3)kann ich davon ausgehen das meine Werte über 1,0 liegen oder warum bekomme ich einen Anhörung bogen |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 28. Okt 2015 00:14 Titel: |
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Hallo Lutz,
ich geh mal davon aus, dass es sich um ein Vergehen in Deuschland handelt.
Rückfrage: Hast du abgepinkelt und war der Test positiv?
Der Anhörungsbogen dient dazu, dir irgendwelche weitere Infos zu entlocken: Letzte Tüte vor 3 Tagen, kann gar nicht sein etc...
Wichtig: Keine Angaben zur Sache machen, auf keinen Fall den Verstoß zugeben - sonst bist du deinen Lappen auf jeden Fall los!
Wichtig: Der Pinkeltest ist nicht "gerichtsfest", da zählt nur das Blutergebnis!
Wenn der Test positiv für aktives THC war, bekommst du einen Bußgeldbescheid mit der genauen Angabe der Ergebnisse der Blutuntersuchung. Ab 1.0 ng THC giltst du als "fahruntauglich". FS gibt es zurück nach 1 Jahr Abstinenznachweis und MPU
Hast du mehr als 0.5 ng THC-COOH im Blut, wird dir regelmäßiger THC-Konsum unterstellt und du musst durch eine MPU nachweisen, dass du nicht abhängig bist.
Sind es weniger, musst du durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten nachweisen, dass du Fahren und Kiffen trennen kannst.
Es wird also auf jeden Fall ein teurer Spaß und du wirst wahrscheinlich eine ganze Zeit zu Fuß gehen
LG
Praxx |
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graham Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 28. Okt 2015 02:37 Titel: |
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die werfen einem tatbestand 424648 vor aber merken nichtmal an, mit welchen werten?!
normalerweise sind diese werte anzugeben, weil sie sind ja grundbestand vom tatbestand 424648?
aber egal wie und was und wann=> du bist wiederholungstäter, jetzt werfen sie dir vorsatz vor! das eine mal, von wegen, er wusste nicht was er tat, sind wir heute mal gnädig, ist aufgebraucht und ein zweites mal gnädig ist eher unwahrscheinlich, gerade im strassenverkehr, da sind die deutschen sehr eigen!
dieses mal wirst du dich sehr anstrengen müssen, deine faherlaubniss wieder zu bekommen!
von haus aus gibts auf dein vergehen drei monate fahrverbot und die strafe wird verdoppelt, also 1k€ aber das ist alles nicht so schlimm. viel schlimmer ist, dass du ne mpu machen musst, als wiederholungstäter!
kauf dir schonmal n schönes fahrrad!
graham |
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Los Fritzos Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 28. Okt 2015 09:12 Titel: |
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Ich bin da ziemlich ahnungslos, was das Thema Fahren unter Einfluss von Drogen angeht, außer dass ich halt selbst seit zwanzig Jahren unter dem Einfluss meines Substituts am Steuer sitze.
Deswegen musste ich auch erst mal bei Google schauen, was ein Tatbestand nach 424648 ist.
Jetzt stand da im Bußgeldkatalog, dass dieser Tatbestand 500EUR, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot beinhaltet, völlig unabhängig von der Menge.
Außerdem stand da, dass die MPU nur ab TB 424649 eingefordert wird, außer der Fahrer ist aufgrund seines Drogenkonsums im Straßenverkehr auffällig geworden.
Jetzt meine Frage:
Was heisst auffällig geworden? Ist das ein dehnbarer Begriff, den die Führerscheinstelle so einsetzen kann, wie sie lustig ist?
Oder bedeutet das ganz klar, dass z.B. im Bericht stehen muss “Fahrer fiel durch seine Fahrweise auf“ oder “der Verkehrsunfall ist auf den Genuss von ... zurückzuführen!“?
Sorry, das ich das jetzt so genau wissen möchte, aber ich habe halt immer die Befürchtung, dass es bei mir mal irgendwann Ärger geben könnte, weil ich unter Morphin Auto fahre.
Gruß, Fritze |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 28. Okt 2015 15:10 Titel: |
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Hallo Fritze,
mit Substitut (solange es kein Morphin ist) ist das kein Risiko. Du kannst gelassen abpinkeln - es wird nur auf Substanzen aus der Anlage zum §24a getestet - nur die sind rechtlich relevant. Substitut unterliegt dem Verschreibungsvorbehalt, du musst also keinesfalls Bußgeld bezahlen, wenn du keinen groben Fahrfehler gemacht hast (Unfall zB)!
Allerdings: Sobal eine Blutprobe fällig ist, bist du auch mit Substitut dran, da du dann als nicht fahrgeeignet giltst und den Lappen abgeben musst, sobald das Straßenverkehrsamt davon Wind bekommt.
LG
Praxx
PS Wieso ist Lutz "Wiederholungstäter"? - hab nix davon gelesen |
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Los Fritzos Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 28. Okt 2015 16:08 Titel: |
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@Praxx
Na da hätte ich natürlich ein Problem, da ich ja mit Substitol behandelt werde. Ich würde also beim Abpinkeln sofort positiv anzeigen.
Also werde ich immer versuchen, nicht abpinkeln zu müssen. Die Frage auf Drogenkonsum kann ich ja beruhigt verneinen. Für mich ist das ja ein Medikament und keine Droge und selbst wenn nicht, darf ich ja auch einfach lügen.
Naja, sollte es bei mir mal zu Problemen kommen, werde ich wohl ganz schnell einen Anwalt einschalten, der sich damit richtig gut auskennt.
Aber wir wollen es mal nicht hoffen. Seit über 20 Jahren bin ich weder irgendwie aufgefallen oder habe eine Unfall gemacht (Naja, das Reh ausgenommen, was mir ins Auto gelaufen ist).
Die Polizei hat mich seitdem auch schon einige Male zufällig kontrolliert und mich immer ohne Verdacht auf Drogenkonsum weiterfahren lassen.
Gruß, Fritze |
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Lutz1323 Anfänger
Anmeldungsdatum: 27.10.2015 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28. Okt 2015 19:08 Titel: |
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Einen orin test habe ich nicht gemacht ich bin mit zur wache wo mir nach Anweisung der Staatsanwaltschaft blud entnommen wurde. |
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Lutz1323 Anfänger
Anmeldungsdatum: 27.10.2015 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28. Okt 2015 19:45 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Hallo Lutz,
ich geh mal davon aus, dass es sich um ein Vergehen in Deuschland handelt.
Rückfrage: Hast du abgepinkelt und war der Test positiv?
Der Anhörungsbogen dient dazu, dir irgendwelche weitere Infos zu entlocken: Letzte Tüte vor 3 Tagen, kann gar nicht sein etc...
Wichtig: Keine Angaben zur Sache machen, auf keinen Fall den Verstoß zugeben - sonst bist du deinen Lappen auf jeden Fall los!
Wichtig: Der Pinkeltest ist nicht "gerichtsfest", da zählt nur das Blutergebnis!
Wenn der Test positiv für aktives THC war, bekommst du einen Bußgeldbescheid mit der genauen Angabe der Ergebnisse der Blutuntersuchung. Ab 1.0 ng THC giltst du als "fahruntauglich". FS gibt es zurück nach 1 Jahr Abstinenznachweis und MPU
Hast du mehr als 0.5 ng THC-COOH im Blut, wird dir regelmäßiger THC-Konsum unterstellt und du musst durch eine MPU nachweisen, dass du nicht abhängig bist.
Sind es weniger, musst du durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten nachweisen, dass du Fahren und Kiffen trennen kannst.
Es wird also auf jeden Fall ein teurer Spaß und du wirst wahrscheinlich eine ganze Zeit zu Fuß gehen
LG
Praxx |
Eine Urin Probe habe ich verweigert und mir auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Blutentnahme lassen.
Was mich wundert ist das bei der Konkretisierung unbekannt steht als ob die noch nicht mal wüsten was ich genommen habe. Und ich keine Werte habe.
Kann es sein das das ein Standard Brief ist den ich bekomme auch wenn ich die Werte unter den oben genannten werten liegen. |
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graham Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 28. Okt 2015 19:51 Titel: Re: Fahren unter btm |
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Lutz1323 hat Folgendes geschrieben: |
Da mir allerdings noch keine Blut wert vorliegen bin ich verunsichert was auf mich zukommen wird da ich meinen Lappen schon mal abgeben dürfte.
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daraus hab ich geschlossen, dass er wiederholungstäter ist und ich denke, es dürfte dabei auch egal sein, ob es das erste mal wegen vielleicht alkohol war und jetzt wegen drogen! die werden ihm vorwerfen, dass er mit drogen nicht umgehen und konsum und fahren nicht auseinanderhalten kann!
aber davon mal ab=> bei nachgewiesenen drogenfahrten gehts auch beim ersten mal zur mpu! zumindest steht das hier=>hxxps://wewewe.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/
aber ich verstehe nach wie vor nicht, warum da keine werte angegeben waren, weil, wie gesagt=> sie sind bestandteil vom tatbestand 424648?!
graham |
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Cariote Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015 Beiträge: 1134
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Dr.Mabuse Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.02.2015 Beiträge: 4074
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Verfasst am: 28. Okt 2015 20:34 Titel: |
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Hi,
die meisten Unfälle im Straßenverkehr ,geschehen ohne jeglichen Einfluss von Alkohol oder Drogen...es sind seit Jahrzehnten,die altbekannten Gründe,wie z.b. Überhöhte Geschwindigkeit,die zum Unfall führen...
Ein Fahrer,der mit 180 in eine 100er Zone,reinfährt,durch seine Selbstüberschätzung ein Massenkaos auslöst,hatt doch wenig zu Befürchten,die Strafen hierzulande sind Lachhaft,im Ausland ist man da schon zwei drei Schritte weiter...
Will man die Audi,BMW und Mercedes Fahrer bei Fehlverhalten entlasten...
Einfach nur Befremdlich,was in Germania abgeht,wie Recht gesprochen,und wie Blind Justizia ist...
www.dv.de/2013/07/menschliches-fehlverhalten-ist-haeufigste-ursache-fuer-verkehrsunfaelle/ |
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graham Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 28. Okt 2015 20:45 Titel: |
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das stimmt so nicht, caro=> "Deshalb reicht inzwischen nicht (mehr) jede Menge des berauschenden Mittels, die im Blut nachgewiesen wird. Vielmehr muss eine Konzentration festgestellt werden, die es als möglich erscheinen lässt, dass der Verkehrsteilnehmer in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war!"
aber wenn man nur den anfang liest, dann steht das tatsächlich so da!
graham |
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Lutz1323 Anfänger
Anmeldungsdatum: 27.10.2015 Beiträge: 5
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Verfasst am: 28. Okt 2015 20:53 Titel: Fahren unter btm |
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Bedeutet für mich unterm Strich das allein die Feststellung von THC im Blut zur vollgetankt hatte das ich Probleme bekomme?
Oder kann es auch sein das das noch eingestampft wird auf Grund von geringen Menge? |
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Dr.Mabuse Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.02.2015 Beiträge: 4074
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Verfasst am: 28. Okt 2015 21:03 Titel: |
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Hi Lutz,
wenn du die Kohle hast,geh zum Anwalt für Verkehrsrecht...
Jedes Bundesland kocht da sein eigenes Süppchen...somit ist eine Info hier,eigentlich wertlos...
Gruß... |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 28. Okt 2015 21:52 Titel: |
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Ganz so ist es nicht, es gibt ein BGH-Urteil (normsetzend!), dass ab 1.0 ng THC/ml Blut Fahruntauglichkeit anzunehmen ist.
Ist also ganz einfach, Lutz: Wenn du in den letzten Wochen mehr als einmal gekifft hast, bekommst du auf jeden Fall Probleme. Wenn du am Abend der Blutentnahme gekifft hast, wird es eng.
LG
Praxx |
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