Verfasst am: 27. Sep 2015 11:04 Titel: Cannabis per Ausnahmebescheiningung
Hallo, beschäftige mich grade etwas mit dem Thema Cannabis bei Krankheit, also mit der Ausnahmebescheinigung der Bundesopiumstelle und schau da grade ein Video, aus dem ich aber irgendwie nicht schlau wurde, bei der Frage, wer die Kosten dafür trägt, Patient oder Kasse.. habt ihr davon Ahnung?
Als Arzneimittel gelten nur Cannabiszubereitungen, die auf definierte Gehalte von THC und/oder CBD eingestellt sind. Die 5-Gramm-Dose kostet in der Apotheke ca. 75€, wegen Lieferengpässen der Hersteller ist Medizinalcannabis immer wieder nicht lieferbar.
Das ist zwar wesentlich preisgünstiger als Dronabinol, Sativex oder Marinol aus den USA, aber mit 300€+ pro Monat trotzdem kaum finanzierbar für die Patienten.
Das BfArM bzw die "Bundesopiumstelle" ist sehr zurückhaltend mit der Erlaubnis, in ganz Deutschland beziehen derzeit 400 Menschen Hanf aus der Apotheke - etwa soviele, wie Diamorphin in Heroinambulanzen erhalten.
Die "Selbstversorgung" durch Eigenanbau wird wahrscheinlich daran scheitern, dass der THC-Gehalt von selbstgezogenem Hanf stark schwanken kann und deshalb das Kraut nicht als Arzneimittel betrachtet werden darf.
Die Anwender müssen peinlich genau über ihren Verbrauch und Bestand buchführen und immer das Original ihrer Erlaubnis mitführen. Trotzdem ist immer wieder mit überraschenden Besuchen der Polizei oder des Gesundheitsamtes zu rechnen, es wird auch immer wieder Medizinalhanf unberechtigt beschlagnahmt!
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