Privatrezept/Substitution in der Schweiz

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Muzibaby
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.10.2015
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27. Okt 2015 14:22    Titel: Privatrezept/Substitution in der Schweiz Antworten mit Zitat

Hallo,
ich suche dringend Erfahrungen oder Hilfe in sachen Substitution in der Schweiz. Ich habe gelesen es ist möglich dort ein Monatsrezept (Privat nehm ich an) von einem Arzt zu holen und dort behandelt zu werden. Da es in meiner Umgebung kaum Artze gibt die substituieren und ich mich mit meinem Arzt zerstritten hab weiß ich leider nicht mehr wohin.
Zum anderen würde ich gern wissen was in Deutschland das Methadon auf Privatrezept kostet.

Danke LG
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nebukadnezar
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 27. Okt 2015 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hy,

ich hab für 230mg/0.5% knapp 60 Euro für 14 tage privat bezahlt,( Rezeptgebühr 5 Euro wenns über die KKasse geht)
aber ich befürchte es wird schwer in D sofort TH zu bekommen .

lg n
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 27. Okt 2015 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo MuziBaby,
in der Schweiz und auch einigen anderen Ländern sind Rezepte für einen ganzen Monat übliche Praxis. Um in diesen Genuss zu kommen, musst du allerdings in diesen Ländern legal wohnen!
Ich glaube nicht, dass du als SubstitutionspatientIn in der Schweiz ein Aufenhaltsrecht bekommen kannst, mit BtM-Vorstrafen ist es völlig unmöglich.
In Frankreich darf jeder Arzt zB Buprenorphin für bis zu 30 Tage verschreiben, aber Methadonbehandlungen sind wie in den Niederlanden staatlichen Zentren vorbehalten.
Die österreichischen Bestimmungen kenne ich nicht, auch dort sind aber Apotheken-Vergabe und 30-Tage-Rezepte üblich.
In D ist so etwas per Gesetz untersagt, und Ärzte werden nach den gleichen Paragrafen verfolgt und verurteilt wie gewerbliche Dealer, wenn sie die Vorschriften nicht peinlich genau einhalten. Die Vorschriften für die Reichdauer von Verschreibungen und für Take-home sind für Selbstzahler und Kassenpatienten gleich, einen Unterschied gibt es nur für die PSB, die bei Selbstzahlern nur Ersatz für eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung ist.
Die Selbstzahlerpreise in der Apotheke sind mengen- und substanzabhängig, pro Dosis zwischen 1.75 und 18.- € zuz. Rezepturgebühr.
Bei Praxisvergabe Packungspreis (zB Methaddict 40mg 38-75€) zuz. mindestens 5€/Tag für die Vergabe zuz. Wochenendzuschläge, ca 65€/Woche.
Als Selbstzahler ohne Takehome solltest du mit >300€/Monat an Kosten rechnen.

LG

Praxx
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Muzibaby
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.10.2015
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27. Okt 2015 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin schon auf 20 mg runterdosiert also wäre es demnach nicht soo teuer oder? Weiß jemand wie in deutschland die richtlinien sind wenn man das auf privat bekommt? Machen das mehr ärzte weil sie da freiere hand haben oder ist das genauso streng mit der abgabe und allem Rolling Eyes
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 27. Okt 2015 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist genauso streng - zwar kontrolliert da keine KV, aber die Amtsapotheke ist keinen Deut angenehmer.
Und ohne die Zusatzqualifikation "suchtmedizinische Grundversorgung" darf auch nicht privat substituiert werden! Du kannst nicht einfach zu irgendeinem Arzt gehen deshalb - der würde sich strafbar machen. Als Selbstzahler behandeln lassen macht nur Sinn, wenn du die Diagnose nirgends finden willst oder Probleme mit der PSB hast - oder die "Kassenplätze" bei dem Arzt voll sind.

LG

Praxx
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Cariote
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 27. Okt 2015 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx?- Ich denke jeder Hausarzt darf bis zu 3 Leute substituieren? Gilt das etwa nicht mehr oder dürfen diese Ärzte kein Take Home für 6Tage verschreiben?

lg Caro
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 27. Okt 2015 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt nur für das "Konsiliarverfahren" - d.h. ein Arzt mit der Zusatzqualifikation "suchtmedizinische Grundversorgung" muss einmal im Quartal den Patienten sehen und die Modalitäten der Therapie festlegen, die der Arzt dann durchführt. Der Arzt darf nur tun, was der Konsiliarius vorgibt. Und das gilt auch für Selbstzahler

LG

Praxx
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graham
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 27. Okt 2015 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

na dann ist klar, warum das kaum passiert! da soll sich denn ein arzt was von nem anderen arzt erzählen lassen oder schlimmer noch, er soll machen, was der andere arzt sagt! das kann ja nicht funktionieren...


graham
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