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Bmw5er Anfänger
Anmeldungsdatum: 08.12.2015 Beiträge: 4
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Verfasst am: 8. Dez 2015 21:49 Titel: Polizeikontrolle?!:/ |
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Hallo leute das ist mein erstes thema .
Es geht um folgendes ich habe mein führerschein bestanden seit gestern,
Nun habe ich angst bei einer polizeikontrolle :/.
Dieses jahr wurde ich noch mit cannabis gefasst und 2-3 jahre davor auch
Aber alle anzeigen wurden fallengelassen , meine frage ist sieht der beamte das wenn er mit mein frührerschein und fahrzeugpapier zu seinen auto geht und das durch gibt an die zentrale habe angst davor das ich dann bei jeder kontrolle urin test abgeben muss :/
Lg bmw5er |
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Los Fritzos Gold-User
Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 8. Dez 2015 21:57 Titel: |
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Ja, dass du Konsument bist, kommt jedes Mal auf den Tisch. Du musst also immer darauf vorbereitet sein, dass du eine UK machen darfst.
Mein Tipp:
Wenn der Polizist fragt, ob du schon mal mit der Polizei zu tun hattest, immer ganz offensiv sagen, dass du als Jugendlicher mal ein wenig Ärger wegen kiffen gehabt hast, aber heute nicht mehr.
Das hat mir immer geholfen.
Gruß und herzlichen Glückwunsch zum Führerschein
Fritze |
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graham Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 8. Dez 2015 22:05 Titel: |
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das einzige, was du machen kannst, um deiner angst 100% entgegenzuwirken, ist, keine drogen mehr zu konsumieren! alles andere ist mit der permanenten angst behaftet, irgendwann aufzufliegen!
wenn die drogendelikte bei dir alle eingestellt wurden, dürften die bullen bei einer überprüfung auch nichts erkennen können aber wer weiß das schon so genau?!
wenn du unbedingt auto fahren willst oder du sogar auf den fs angewiesen bist, dann musst du den konsum bleiben lassen! wenn du auf droge jemanden ankarrst, dann ist der bock fett und dein lappen auf jeden fall weg!
graham |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 8. Dez 2015 22:54 Titel: |
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Einen Eintrag bei der Straßenverkehrsbehörde hast du wohl nicht - sonst wärst du nicht zur Prüfung zugelassen worden. Aber die Polizei führt "Gefährderlisten", wo du evt als "Drogenkonsument" eingetragen bist - Einstellung hin oder her.
Du musst damit rechnen, bei jeder Verkehrskontrolle abpinkeln oder zur Blutprobe zu dürfen!
Also entweder nie mehr kiffen oder niemals in eine Polizeikontrolle geraten... also vor allem keine Verkehrsverstöße begehen, keine Unfälle bauen und nie, nie, nie nachts in der Nähe von typischen Treffpunkten herumkurven...
LG
Praxx |
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Bmw5er Anfänger
Anmeldungsdatum: 08.12.2015 Beiträge: 4
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Verfasst am: 8. Dez 2015 23:09 Titel: |
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Danke an euch alle, konsumieren tuh ich nicht mehr aber ist es sinnvoll wenn ich mir vorübergehend immer in einer kleinen dings halt urin mit schleppe bis ich clean werde ?:/ |
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mesut976 Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.02.2015 Beiträge: 930
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Verfasst am: 8. Dez 2015 23:32 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Einen Eintrag bei der Straßenverkehrsbehörde hast du wohl nicht - sonst wärst du nicht zur Prüfung zugelassen worden. Aber die Polizei führt "Gefährderlisten", wo du evt als "Drogenkonsument" eingetragen bist - Einstellung hin oder her. |
so siehts aus, bei wurde das auch eingestellt, habe auch keine Post von Strassenverkehrsamt bekommen...aber ich war einmal in einer Polizeikontrolle und als der Typ aus seinem Auto kam nachdem er meine Daten durchgefunkt hat, war der Stricher wie von der Tarantel gestochen und ich musste mitten auf der Strasse Urin abgeben...
Da gehe ich stark von aus, dass ich da aufgefallen und eingetragen bin...angeblich würde die das nach 10 Jahre automatisch löschen, wenn keine neuen Straftaten hinzu kommen... |
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Brooklyn_Zoo Silber-User
Anmeldungsdatum: 02.12.2015 Beiträge: 286
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Verfasst am: 9. Dez 2015 01:16 Titel: |
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Die Cops kriegen das definitiv noch mit, wenn sie die Personalien durchfunken. Ich wurde wegen Maikrawallen und Tierbefreiungsaktionen verurteilt, allerdings war das im Zeitraum 2005-2007. Da ich an der Grenze zu den Niederlanden wohne, werd ich häufig kontrolliert und ab und an macht mal ein Cop ne Anspielung auf "linksradikal", nachdem der Ausweis durchgefunkt wurde und wie gesagt, das ist jetzt bald 9 Jahre her und es war Jugendstrafrecht. Also werden die Bullen, wie einige andere User bereits schrieben, dein BTM-Delikt auch mit Sicherheit mitbekommen
Aus diesem Grund hab ich nie nen Führerschein gemacht |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 9. Dez 2015 02:02 Titel: |
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Hallo Zoo,
EIGENTLICH müssen ALLE JUGENDSTRAFEN mit dem 21. Geburtstag aus allen Registern gelöscht werden - selbst Mord und Totschlag. Das gilt AUCH für die Gefährderlisten der Polizei - du solltest also mal einen Anwalt fragen!
LG
Praxx |
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Brooklyn_Zoo Silber-User
Anmeldungsdatum: 02.12.2015 Beiträge: 286
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Verfasst am: 9. Dez 2015 03:22 Titel: |
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Hi Praxx,
du hast Recht. Das weiß ich auch, aber es ist ohne Scheiß so, dass das in den letzten Jahren hin und wieder vorkam. Nicht häufig, aber immer mal wieder.
Naja, es ist immerhin kein BTM und die Bullen anzuscheißen, das lass ich lieber. Hab ich damals 1x gemacht nach ner Hausdurchsuchung wegen dem Politikkram, weil die anwesenden 4 Beamten nicht regelkonform gehandelt haben... hat mich im Endeffekt ne dicke Stange Geld gekostet. Wie gesagt, ist kein BTM. Sollen die mich doch nach Pflastersteinen und Molotowcocktails kontrollieren, wenn sie die wesentlich kleineren Drogen in der Unterwäsche nicht finden Aber danke für den Ratschlag |
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Los Fritzos Gold-User
Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 9. Dez 2015 07:55 Titel: |
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Die Aussage von Praxx ist so nicht richtig.
Alle Verurteilungen, die sich unterhalb einer Jugendstrafe bewegen, werden im Erziehungsregister geführt und nach Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht.
Alle Jugendstrafen werden ins Bundeszentralregister eingetragen und sind, je nach Schwere der Stadtrat, für fünf, zehn, 15 oder 20 Jahre dort gespeichert.
Während dieser Zeit hat natürlich die Polizei auch Zugriff auf diese Vorstrafen.
Gruß, Fritze |
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rock Platin-User
Anmeldungsdatum: 16.03.2015 Beiträge: 2481
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Verfasst am: 9. Dez 2015 13:58 Titel: |
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Das stimmt, Los Fritzos, leider. Und zwar in allerschlimmster Manier.
Ich weiß definitiv, daß sowohl in D als auch in A alle Vorstrafen bis in alle Ewigkeit gespeichert bleiben. Da passiert's dann, daß man 30 Jahre nach der letzten Vorstrafe wegen einer Lappalie bei der Polizei sitzt und plötzlich eine Liste all seiner Heldentaten vom Jugendalter an (17 Jahre) an vor sich hat.
Als Bürger Normalo darf man jemandem eine Strafe, die verbüßt wurde, nicht ankreiden. Wenn also jemand am Stammtisch sagt, "Du bist ja vorbestraft", so ist das zumindest theoretisch strafbar. Die Polizei darf das sogar mit Daten, die sie eigentlich gar nicht haben dürfte.
Interessant ist, daß ein Gericht einem die "alten", getilgten Dinge nicht vorhalten darf. Der Richter darf während der Verhandlung nicht einmal sagen, daß der Angeklagte früher einmal vorbestraft war ! Die Bullen dürfen's ... Oder dürften sie es nicht ?
Also ich weiß definitiv, daß Daten zu Straftaten über etwa 45 Jahre (1969-2012) aufgehoben und auch nach dieser Zeit noch verwendet wurden. Das kann ich auch beweisen, es braucht also keine Exekutive bei mir anzutanzen und zu meinen, mir was am Zeug flicken zu können wegen dem, was ich hier schreibe.
Cheers |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 9. Dez 2015 14:47 Titel: |
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Hallo Fritze,
ich bezog mich bei meinem Post eigentlich darauf, dass vor einigen Jahren bei einem Sexualmord der Täter jemand war, der wegen eines solchen Delikts schon als Jugendlicher 10 Jahre gesessen hatte, aber in keinem Register geführt wurde, weil die erste Verurteilung als Jugendlicher erfolgte.
Dass der ein Wiederholungstäter war, fanden die erst heraus, nachdem er mühevoll ermittelt und festgenommen worden war (war damals die Tochter eines Stern-Reporters).
@Rock: Wiki schreibt dazu
Zitat: | Die Fristen für die Tilgung aus dem Bundeszentralregister (§ 46 BZRG) lauten:
fünf Jahre: bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist, zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist, zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist, durch welche eine Maßnahme mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist;
zehn Jahre: bei Verurteilungen zu Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist, Jugendstrafe von mehr als einem Jahr;
zwanzig Jahre: bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte (§§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches) zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr;
fünfzehn Jahre: In allen anderen Fällen.
Situation in Österreich
In Österreich beginnt die Tilgungsfrist, sobald alle Freiheits- oder Geldstrafen vollzogen oder nachgesehen worden sind. Im Fall von nachgesehenen Strafen muss zunächst die Probezeit bestanden werden, bevor die Tilgungsfrist rückwirkend zu laufen beginnt. Die Tilgungsfristen werden nach dem Ausmaß der Strafen berechnet und hängen nicht von der Art des Delikts ab, sie betragen zwischen drei und fünfzehn Jahren.
Nach Ablauf der Tilgungsfrist scheint die gerichtliche Verurteilung in der Strafregisterbescheinigung nicht mehr auf. Auch die den Verurteilten betreffenden Daten werden aus dem Strafregister gelöscht.
Im Fall einer unbedingten Haftstrafe wegen eines Sexualdelikts oder einer Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wird die Tilgungsfrist um die Hälfte verlängert oder gar verdoppelt. Lebenslange Freiheitsstrafen, Freiheitsstrafen im Ausmaß von über fünf Jahren wegen Sexualdelikten sowie Tätigkeitsverbote können nicht getilgt werden. |
Völlig unklar ist die Situation bei den "Gefährderlisten" der Polizei, die angeblich zum Schutz der Einsatzkräfte Angaben enthalten wie "Drogenkonsument", "gewaltbereit" etc. Da gibt es überhaupt keine gesetzliche Regelung, was da wie lange gespeichert werden darf.
Und: Jede Verurteilung während der laufenden Tilgungsfrist - auch "nur" Geldstrafen von wenigen Tagessätzen - verhindern die Tilgung der "alten" Einträge
LG
Praxx |
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rock Platin-User
Anmeldungsdatum: 16.03.2015 Beiträge: 2481
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Verfasst am: 9. Dez 2015 15:01 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Völlig unklar ist die Situation bei den "Gefährderlisten" der Polizei, die angeblich zum Schutz der Einsatzkräfte Angaben enthalten wie "Drogenkonsument", "gewaltbereit" etc. Da gibt es überhaupt keine gesetzliche Regelung, was da wie lange gespeichert werden darf. |
"Suchtgiftinformation" nennen's manche Bullen noch heute in A. Im örtlichen Amtsdeutsch wurde das Ganze sicher schon umbenannt in irgendwas mit BtM (früher SG = Suchtgift).
Diese "Information" wird oft schon eingegeben, wenn man in Gesellschaft bekannter Figuren angetroffen wird. Und dann wundert man sich Jahre später, wenn einem bei einer normalen Verkehrskontrolle das Auto zerlegt wird ...
Alles schon vorgekommen, alles schon erlebt.
Cheers |
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Los Fritzos Gold-User
Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 9. Dez 2015 15:12 Titel: |
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Das Straftaten nach 45 Jahren noch im Register stehen, ist natürlich möglich, wenn man die Fristen selbst immer wieder verlängert, das heisst während dieser Zeit erneut eine Strafe kassiert.
Bei Mord, Sicherheitsverwahrung und Zwangsunterbringung in der Psychiatrie bleibt der Eintrag lebenslang bestehen.
Gruß, Fritze |
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Lugosi Gold-User
Anmeldungsdatum: 06.05.2013 Beiträge: 739
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Verfasst am: 9. Dez 2015 15:14 Titel: |
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Hallo,
ich weiß jetzt nicht wie die Datenbank offiziell heißt, die hier
''Gefährderliste'' genannt wird, aber eine solche Datenbank
gibt es und die wird Polizei intern geführt.
Bei jeder Kontrolle kommt automatisch BTM-G und das einzige
Mal, das ich mit BTM auffällig war ist nun 26 Jahre her und ich
hab keine Vorstrafe.
Es ging um 3 Gramm Haschisch - Nettogehalt an THC weiß ich
nicht mehr.
Wofür das jetzt wichtig ist, das ich vor 26 Jahren mal 3 Gramm
Haschisch bei mir hatte weiß ich jetzt auch nicht so genau.
Normalerweise kann ich da souverän mit Umgehen, aber was ist,
wenn das mal der Falsche mitbekommt? - Das ist zwar noch nie
passiert, aber dann käme ich auch erst mal in Erklärungsnot! |
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