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bla1888 Bronze-User
Anmeldungsdatum: 09.08.2015 Beiträge: 20
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Verfasst am: 20. Dez 2015 18:21 Titel: Polizeikontrolle - 1 Tag nach dem Kiffen. |
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Hi, meine Freundin wurde raus gezogen von der Polizei und musste eine Urinkontrolle machen, die fiel positiv aus, sie hat 13-14 Stunden davor gekifft. Sie ist schon aus der Probezeit raus und ist diesbezüglich auch noch nie aufgefallen.
Warum ich hier nun schreibe, wenn sie mal Gras raucht, dann sind das wirkliche lächerliche, nicht erwähnenswerte Mengen, also sie baut sich einen Joint mit soviel Gras wie ich in einen kleinen Flutschkopf von ner Acrylbong rein machen würde, das sind wohl mal 0.1 oder so, ihr könnt euch nicht vorstellen wie wenig das ist, es ist wirklich Extrem wenig.
Besteht nicht die Chance das der Bluttest so einen niedrigen Wert zeigt dass die Polizei davon ausgehen muss dass sie gar nicht 24 Stunden vor der Fahrt gekifft hat? Weil, sie ist echt nicht mal ein Gelegenheitskiffer, höchstens 1 mal im Monat oder so.
Gibt es da noch eine Anhörung? Kann sie nicht darauf plädieren dass sie 2 Tage vor dem Fahren gekifft hat? Meine Theorie wäre nämlich dass sie einfach sagt das sie 2 Tage vor dem Fahren gekifft hat, der Nanogramm-Wert dürfte bei ihr wirklich nicht allzu hoch sein, sie hatte Standard-Weed gehabt, vllt so 10-15% THC, und davon vielleicht 0.1 oder so geraucht. und das letzte mal mit mir vor ner Woche, da wars auch ein kleinen ticken mehr.
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben da raus zu kommen? Ich mein, sie ist aus der Probezeit raus, sie hat "nur" 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte & eine Geldstrafe zu erwarten. Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen dass der Nanogramm-Wert bei ihr so hoch ist das man zwingend davon ausgeht dass sie weniger als 24 Stunden vor der Fahrt gekifft hat. |
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CrazyMan Platin-User
Anmeldungsdatum: 15.01.2010 Beiträge: 2108
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Verfasst am: 22. Dez 2015 01:37 Titel: |
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So weit mir bekannt, kann festgestellt werden, ob deine Freundin eine regelmäßige Konsumentin oder gelegentliche Kifferin ist. Sie sollte natürlich nicht angeben, dass sie vortags geraucht hat, einen Tag länger kann sie sicher daraus machen. Mir sind die neuesten Regelungen nicht bekannt, wenn es aber eine Rolle spielt, ob innerhalb der letzten 24 Stunden geraucht wurde, so sollte erst Recht ein Tag der Angabe angehangen werden. Wenn überhaupt etwas angegeben wird. Ein Anwalt würde sagen, es solle alles ihm in Vertretung überlassen werden.
Es ist wirklich eine idiotische Regelung. Die Leute saufen sich legal halb tot, bekifft kann sogar einem Fußgänger eine Strafe auferlegt werden. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wird im TV ausgestrahlt, wie Aufpasser über das Oktoberfest schlendern, vorbei an Körpern, deren Geist vollständig in Alkohol gelöst ist, bis die Aufpasser einen entdeckt haben: Abseits auf einer Wiese hocken zwei Personen, ein Hauch süßlichen Geruchs wird herüber geweht. Die Todesstrafe würde nun ausgesprochen, wäre es denn möglich, und zwar dafür, dass diese zwei Leute, im Gegensatz zu den meisten anderen, noch klar im Kopf und ansprechbar sind. Apropos klar im Kopf. Am folgenden Tag betreten alle ihr Fahrzeug. Während die meisten von Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel und Unkonzentriertheit geplagt sind, hat die Polizei insbesondere an denen Interesse, die Tags zuvor am Joint gezogen und nun wieder einen normalen Empfindungsstatus haben.
Korn, Bier, Schnaps und Wein, alles gut, nur Kiffen, ja, das ist nicht fein!. |
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graham Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 22. Dez 2015 05:33 Titel: |
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ja, leider ist das so, crazy. mit nem normalen menschenverstand kommt man da ganz schnell zu der einsicht=> hier stimmt doch was nicht?!
ich war vorhin auf irgend so ner m.mortler seite, wo sie ganz fies rumgrinst und neben ihrem gegrinse steht "wir möchten, dass kinder einen ehrlichen umgang mit drogen erlernen!"... da fällt mir nicht mehr soviel nettes zu ein.
aber ich will den fred hier nicht mißbrauchen, bin schon genug ot
@bla1888 => es wäre schon ein kleines wunder, wenn deine frau ohne mpu davon kommt! sie ist ja positiv getestet worden und das bedeutet, dass sie konsumiert hat und wer konsumiert und auto fährt, ist nicht in der lage, fahren und kiffen zu trennen, egal ob gelegenheitskiffer oder nicht!
meine erfahrung ist, dass die fss auf drogen richtig mies abgeht und wenn die schwarz auf weiss haben, dass du konsumiert hast und auto gefahren bist, schöpfen die an rechtsmittel aus, was nur möglich ist!
wie dem auch sei...
euch bleibt im moment nur das warten auf die fss, denn die bullen werden auf jeden fall der fss bescheid geben! die zeit kann deine freundin nutzen, um nichts mehr zu kiffen
ich wünsch euch trotzdem viel glück, dass deine freundin nicht die volle härte des gesetztes trifft.
berichte mal, wies weitergeht!
graham |
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