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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 21. Dez 2015 16:16 Titel: Kamera auf der Toilette |
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Wir waren heute bei der Vertretungsärztin von meiner Frau. Ich musdte dann auf die Toilette.
Ich schaute an die Decke und da hängt ne Kamera. Ich weiß ja das die sehr aufmerksam sind bei den UK. Immer unter Sicht mit Tür auf.
Aber ne Kamera? Ich glaube nicht das das erlaubt ist. Es wird auch nicht drauf hingewiesen oder eine Einverständniserklärung eingeholt.
Ich finde das schon sehr krass und ich würde es mir auch nicht gefallen lassen. Aber was sollen diejenigen wieder machen die nicht woanders hin können. |
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Luise Silber-User
Anmeldungsdatum: 19.07.2015 Beiträge: 153
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Verfasst am: 21. Dez 2015 16:31 Titel: |
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Hallo Phil,
ich würde den Arzt darauf ansprechen, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass niemand ein Recht hat eine Videokamera auf einer Toilette anzubringen um Personen damit aufzunehmen.
Frag ihn mal ob er eine schriftliche Genehmigung für sein handeln hat.
Das ist ja wohl das letzte und absolut unverschämt.
Schau mal bitte im Internet nach!
Lass dir sowas nicht gefallen.
Liebe Grüße
Luise |
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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 21. Dez 2015 16:44 Titel: |
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Es geht um meine Frau. Ich muss da nicht hin, da ich den Arzt gewechselt habe.
Sie möchte keinen Stress machen, weil die da echt mies sein können. Und für die 2 dieses Jahr noch will sie kein Aufstand machen. |
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SPORTFREI Platin-User
Anmeldungsdatum: 29.12.2014 Beiträge: 2096
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Verfasst am: 21. Dez 2015 16:53 Titel: |
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Das kenne ich von Therapie früher.
Oben in der Ecke cam und hinter einen.
Im schwesternzimmer monitor.
Nie wieder Therapie! |
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mesut976 Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.02.2015 Beiträge: 930
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Verfasst am: 21. Dez 2015 16:53 Titel: |
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bisrt du sicher das es eine Kamera ist ? Nicht dass es irgendwas anderes ist, das ist verboten und ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass ein Dok so was dummes macht.
Da hört der Spaß dann auf . . . . wobei die Idee gar nicht schlecht ist, spart man Personal |
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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 21. Dez 2015 16:56 Titel: |
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Doch ist es. Ich hab genau geschaut, weil ich es mir erst auch nicht vorstellen konnte. Und sie war auch in Betrieb.
Aber da wurdest drüber informiert oder, Sporty? |
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mesut976 Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.02.2015 Beiträge: 930
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Verfasst am: 21. Dez 2015 16:58 Titel: |
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SPORTFREI hat Folgendes geschrieben: | Das kenne ich von Therapie früher.
Oben in der Ecke cam und hinter einen.
Im schwesternzimmer monitor.
Nie wieder Therapie! |
Wenn du die richtige Therapieform erwischt, willst du da nie wieder raus
Eine Bekannte macht auch gerade eine Therapie und die ist auch begeistert.
Viele geilen sich immer nur den Dingen auf, die Scheiße sind in der Klinik und sind permanent mit meckern beschäftigt, statt mit sich selber ?!
Und das ist das Hauptproblem . . . . .aber so im nachhinein gehört auch diese Meckerphase zum Cleanwerden dazu |
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SPORTFREI Platin-User
Anmeldungsdatum: 29.12.2014 Beiträge: 2096
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Verfasst am: 21. Dez 2015 16:58 Titel: |
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Woher wollt ihr wissen es sei verboten?
Auf Therapien gibt es auch sowas.
Wird evntl schon ausnahmerecht sein.
Wenn ein Arzt einen auf n pisser kuckt ist es ja auch erlaubt! |
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Los Fritzos Gold-User
Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 21. Dez 2015 17:00 Titel: |
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Ich habe das neulich auch schon mal gelesen und zwar im alternativen Drogen- und Suchtbericht.
http://alternativer-drogenbericht.de/wp-content/uploads/2015/05/Alternativer-Drogen-und-Suchtbericht-2015.pdf
Meiner persönlichen Meinung nach ist das ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre der Patienten. Auch nichtsubstituierte Patienten und Besucher werden automatisch mit der Kamera konfrontiert. Man kann nicht feststellen, ob das Bild der Kamera genau in diesem Moment angesehen oder sogar aufgezeichnet wird. Moderne Kamerassoftware übergeht bei der Aufzeichnung automatisch alle Standzeiten, so dass man alle Toilettenbesuche direkt nacheinander überprüfen kann, ohne lästig zu spulen.
Sollte ich irgendwann einmal eine solche Vorrichtung bei einem Arzt entdecken, werde ich ganz sicher darauf reagieren. Das ist ein Eingriff in meine Grundrechte, den ich nicht dulden würde.
Gruß, Fritze |
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SPORTFREI Platin-User
Anmeldungsdatum: 29.12.2014 Beiträge: 2096
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Verfasst am: 21. Dez 2015 17:03 Titel: |
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Phil78 hat Folgendes geschrieben: | Doch ist es. Ich hab genau geschaut, weil ich es mir erst auch nicht vorstellen konnte. Und sie war auch in Betrieb.
Aber da wurdest drüber informiert oder, Sporty? |
Ne,garnicht.
Man wusste halt das die genau kucken.
Sogar Frauen hibterm Bildschirm.
Glaub das ist echt nicht erlaubt.
Haste da aufgemuckt ist man gleich geflogen.
War auf Paragraphen da,war ne harte Zeit. |
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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 21. Dez 2015 17:16 Titel: |
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Es ist gesetzlich verboten, Bildaufzeichnung ohne Zustimmung zu nachen in so einem privaten Rahmen.
Viele haben ja schon Probleme wenn "nur" zugeschaut wird. Bestimmt gibt es auch Menschen die durch sowas getriggert werden. Es ist ne Frechheit. Ich bin am überlegen ob ich sie anzeige, weil sie mich ja heute gefilmt hat. |
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mesut976 Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.02.2015 Beiträge: 930
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Verfasst am: 21. Dez 2015 17:20 Titel: |
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Achso ne Quatsch, natürlich kann es erlaubt sein, wenn dies eben eine Toilette ist, die halt eben nur für die Kontrolle der Patienten dient.
Spielt doch keine Rolle, ob einer dabeiu steht oder eben über Monitor schaut, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Dann wird das wohl eben so eine ganz "spezielle" Toilette sein. |
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Los Fritzos Gold-User
Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 21. Dez 2015 17:22 Titel: |
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Manchmal muss man sich in einem solchen Fall nicht bei dem beschweren, der die Persönlichkeit mit Füßen tritt, sondern an anderen Stellen.
Ich habe eben dazu folgenden Bericht auf der Seite schwarze-schuette.de gelesen.
Zitat: | Videoüberwachung der Patiententoilette in einer Arztpraxis Ein niedergelassener Arzt, der auch substitutionsgestützte Behandlungen Opiatabhängiger durchführt, wandte sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen und berichtete, nach den einschlägigen Richtlinien der Bundesärztekammer seien so genannte SichtUrinkontrollen bei der Behandlung von Subtitutionspatienten vorgeschrieben. Er beabsichtige, diese Kontrollen künftig mittels einer Videoüberwachungskamera durchzuführen, die in der für die Urinabgabe vorgesehenen Patiententoilette installiert werden solle. Konkret sollte die Urinabgabe der betroffenen Substitutionspatienten in der Weise überwacht werden, dass der Vorgang auf einem in einem Nebenraum installierten Monitor vom Arzt oder anderem Praxispersonal beobachtet wird. Eine Aufzeichnung der Kamerabilder war nach den Plänen des Arztes nicht vorgesehen. Die „Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ vom 19.02.2010 sehen zwar Urinkontrollen als mögliche ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Behandlung vor, ordnen sie aber nicht zwingend an. Den Richtlinien ist auch keine ausdrückliche Regelung zu entnehmen, dass eine Urinkontrolle in Form einer Sichtkontrolle, etwa durch Anwesenheit des Arztes bei der Urinabgabe, erfolgen muss. Datenschutzrechtlich handelt es sich bei der vom Arzt geplanten Kontrolle der Urinabgabe mittels Videokamera und Monitorüberwachung um eine Beobachtung i.S.d. § 6b Abs.1 BDSG und stellt eine Form der Erhebung personenbezogener Daten dar. Diese kommt im vorliegenden Fall nur in Betracht, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist ( § 6b Abs.1 Nr.3 BDSG). Bereits an der Erforderlichkeit der Monitorüberwachung bestehen hier aber erhebliche Zweifel, weil schon die Richtlinien der Bundesärztekammer weder die Durchführung von regelmäßigen Urinkontrollen noch eine Sichtkontrolle zwingend vorsehen. Auch wenn im Hinblick auf Manipulationsmöglichkeiten eine Sichtkontrolle jedenfalls dann naheliegen kann, wenn die Richtigkeit der bisherigen Urinproben-Ergebnisse eines Patienten zu Zweifeln Anlass gegeben haben, dürfte in einem solchen Fall eine unmittelbare Sichtkontrolle durch Arzt oder anderes Praxispersonal eher geeignet sein, den Zweck der Kontrolle, nämlich die Verhinderung des Austausches der Urinprobe durch eine andere mitgebrachte Probe, sicherzustellen. Im Hinblick darauf, dass im vorliegenden Fall zudem besonders sensible Gesundheitsdaten (§ 3 Abs.9 BDSG) in Rede stehen, sind an den datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsgrundsatz besonders hohe Anforderungen zu stellen, die hier nicht erfüllt sind. Die geplante Videoüberwachung der Urinabgabe bei Subtitutionspatienten ist deshalb unzulässig. Der Arzt wurde daher gebeten, von seinen Plänen Abstand zu nehmen. |
Es gibt andere Möglichkeiten, zu kontrollieren, ob der Urin manipuliert wurde. Alleine die Gabe eines Markers kann Fremdurin ausschließen. Zusätzlich gibt es ja auch andere Testverfahren. Warum sollte man auch alle Patienten unter Generalverdacht stellen?
Gruß, Fritze |
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mesut976 Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.02.2015 Beiträge: 930
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Verfasst am: 21. Dez 2015 18:35 Titel: |
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Los Fritzos hat Folgendes geschrieben: | Manchmal muss man sich in einem solchen Fall nicht bei dem beschweren, der die Persönlichkeit mit Füßen tritt, sondern an anderen Stellen.
Ich habe eben dazu folgenden Bericht auf der Seite schwarze-schuette.de gelesen.
Zitat: | Videoüberwachung der Patiententoilette in einer Arztpraxis Ein niedergelassener Arzt, der auch substitutionsgestützte Behandlungen Opiatabhängiger durchführt, wandte sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen und berichtete, nach den einschlägigen Richtlinien der Bundesärztekammer seien so genannte SichtUrinkontrollen bei der Behandlung von Subtitutionspatienten vorgeschrieben. Er beabsichtige, diese Kontrollen künftig mittels einer Videoüberwachungskamera durchzuführen, die in der für die Urinabgabe vorgesehenen Patiententoilette installiert werden solle. Konkret sollte die Urinabgabe der betroffenen Substitutionspatienten in der Weise überwacht werden, dass der Vorgang auf einem in einem Nebenraum installierten Monitor vom Arzt oder anderem Praxispersonal beobachtet wird. Eine Aufzeichnung der Kamerabilder war nach den Plänen des Arztes nicht vorgesehen. Die „Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ vom 19.02.2010 sehen zwar Urinkontrollen als mögliche ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Behandlung vor, ordnen sie aber nicht zwingend an. Den Richtlinien ist auch keine ausdrückliche Regelung zu entnehmen, dass eine Urinkontrolle in Form einer Sichtkontrolle, etwa durch Anwesenheit des Arztes bei der Urinabgabe, erfolgen muss. Datenschutzrechtlich handelt es sich bei der vom Arzt geplanten Kontrolle der Urinabgabe mittels Videokamera und Monitorüberwachung um eine Beobachtung i.S.d. § 6b Abs.1 BDSG und stellt eine Form der Erhebung personenbezogener Daten dar. Diese kommt im vorliegenden Fall nur in Betracht, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist ( § 6b Abs.1 Nr.3 BDSG). Bereits an der Erforderlichkeit der Monitorüberwachung bestehen hier aber erhebliche Zweifel, weil schon die Richtlinien der Bundesärztekammer weder die Durchführung von regelmäßigen Urinkontrollen noch eine Sichtkontrolle zwingend vorsehen. Auch wenn im Hinblick auf Manipulationsmöglichkeiten eine Sichtkontrolle jedenfalls dann naheliegen kann, wenn die Richtigkeit der bisherigen Urinproben-Ergebnisse eines Patienten zu Zweifeln Anlass gegeben haben, dürfte in einem solchen Fall eine unmittelbare Sichtkontrolle durch Arzt oder anderes Praxispersonal eher geeignet sein, den Zweck der Kontrolle, nämlich die Verhinderung des Austausches der Urinprobe durch eine andere mitgebrachte Probe, sicherzustellen. Im Hinblick darauf, dass im vorliegenden Fall zudem besonders sensible Gesundheitsdaten (§ 3 Abs.9 BDSG) in Rede stehen, sind an den datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsgrundsatz besonders hohe Anforderungen zu stellen, die hier nicht erfüllt sind. Die geplante Videoüberwachung der Urinabgabe bei Subtitutionspatienten ist deshalb unzulässig. Der Arzt wurde daher gebeten, von seinen Plänen Abstand zu nehmen. |
Es gibt andere Möglichkeiten, zu kontrollieren, ob der Urin manipuliert wurde. Alleine die Gabe eines Markers kann Fremdurin ausschließen. Zusätzlich gibt es ja auch andere Testverfahren. Warum sollte man auch alle Patienten unter Generalverdacht stellen?
Gruß, Fritze |
Stimmt, wır sind ja immer alle so ehrlich usw. 😂😂😂 |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 21. Dez 2015 19:07 Titel: |
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Der ganze Datenschutzkrempel, den Polizisten ja immer gern als "Täterschutz" bezeichnen, greift nur, wenn Daten AUFGEZEICHNET werden.
Wenn lediglich eine Life-Beobachtung des Vorgangs erfolgt und die betroffene Person darin einwilligt, ist der Datenschutz außen vor.
Dann geht es nur mehr um den höchspersönlichen Lebensbereich, und sobald ein Einverständnis vorliegt, ist das zulässig.
Ich denke mal, den meisten ist es lieber, wenn da ne Kamera hängt und jemand über Monitor zusieht, als eine Person, die beim Pullern hinguckt.
Nur das Aufzeichnen ist nicht erlaubt - das Gucken mit Einverständnis schon.
Also, die Kirche bitte im Dorf lassen!
LG
Praxx |
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