Sonntags Praxis abschlucken

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Brown_Sugar
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 06.03.2015
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Pflicht ist das keinesfalls. In anderen Praxen bekommt man es mit nach Hause. -. - #
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Brown_Sugar
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 06.03.2015
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

So seit 5 Tagen benzo frei. Ziemlich schwierig wenn sie jederzeit griffbereit liegen und der Partner sich ca 50 Temazep kapseln am Tag knallt..
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Brown_Sugar hat Folgendes geschrieben:
Pflicht ist das keinesfalls. In anderen Praxen bekommt man es mit nach Hause. -. - #


In Deutschland darf Substitut die Praxis nur IM Patienten verlassen, alles andere ist strafbare "unerlaubte Überlassung von BtM" - Dutzende von Ärzten verloren so schon ihre Approbation, das gehr ganz fix bei Vorstrafen wegen §29 BtMG - das ist der "Dealerei-Paragraf".
Guckst du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html

Wer Substitut für das WE in Deutschland "mitgibt", begeht eine Straftat - so einfach ist das.

Erstaunlich, dass es immer noch Ärzte gibt, die glauben, mit einer ausreichenden Rechtfertigung ginge das schon durch - leider völlig falsch.

LG

Praxx
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Brown_Sugar
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 06.03.2015
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab gedacht das z-rezept wäre möglich? Dann würden sich echt viele Ärzte strafbar machen und müssten ihre Praxis schließen or what.
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Brown_Sugar
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 06.03.2015
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und Praxx wieso bekomm ich es mit nach Hause, wenn er keine Zeit hat? Dann würde ich es doch auch nicht mitbekommen. Der Arzt würde sich doch nicht wegen mir strafbar machen...
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Brown_Sugar
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 06.03.2015
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

D. H. Ich könnte mein Arzt nun Anzeigen, weil er mir dieses We nun unerlaubt Btm überlassen hat?!
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hat er es dir mit gegeben? Oder hattest Du ein Rezept das du es aus der Apotheke holen konntest?

Praxx, daran sind aber auch die Apotheker schuld. Sie verhindern auch eine Änderung. Ich glaube die berufen sich auf das Arzneimittelgesetz. ..
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Brown_Sugar
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 06.03.2015
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe es aus der Apotheke. Aber auf dem Rezept stand Sichtvergabe. Also war kein Z-rezept. Das wurde telefonisch abgemacht.
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist erlaubt. Was Praxx meint, der Arzt persönlich darf es dir nicht mit geben! Das ist lt Gesetz verboten!
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Brown_Sugar
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 06.03.2015
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja gut das mag sein. Okay
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coldworker
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 05.01.2016
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

also find ich alles total komisch.

1. dass man in D beim Arzt die Sub einnimmt und nicht in der apotheke

2. wenn der arzt aber doch aufs dauerrezept draufschreibt 3 Stück 200 mg substitol TÄGLICH MITGEBEN (-also nicht einzunehmen ist, liegt das doch im ermessen des arztes der? oder hat sich da so vieles verändert in den letzten paar jahren?!
3. bei uns gibts sogar die möglichkeit, die substitution und die tägliche benzodosis für die GANZE WOCHE mitbekommt, wenn man z. B. wo arbeitet, wo es sich innerhalb der öffnungszeiten zeitlich nicht ausgeht - dafür musst du allerdings eine bestätigung des arbeitsgebers herzeigen, ob das eh stimmt (da wären wir schon wieder dabri, ob mans angbeben muss, das man substituiert ist oder nicht)...
4. abr das mit der urlaiubsregelung gibt es in D schon oder? alber das man als
patient im jahr 30 tage urlaub zur verfügung stehen, wo man die dosis mitbekommt für diese 30 tage. ich machs immer so - einmal im sommer 2 wochen und einmal im winter 2 wochen.

dafür gibts bei euch wieder medikamente, die bei uns undenkbar wären was zu heulen ist (ja da kommt der süchtler wieder durch...)

gruß
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coldworker
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 05.01.2016
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ Brown Sugar!

find ich super, dass du en benzoentuzug durchgedrückt hast - obwohl sie deine freundin noch nimmt!

Echt totaler respekt von meiner seite!

grüße
C

hätt noch ne frrage: was was ist eigentlich ein Z-Rezept? weil bei uns in Ö gibts das gar niht...
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Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch Ärzte die machen die Ausgabe über die Apotheke. ..

Coldworket,,, Hel...
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Cariote
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arzt darf das Substimittel in seiner Praxis nicht persönlich zur Mitgabe herausgeben. Darf denn die Arzthelferin eine Tablette mitgeben wenn der Patient sagt: "Ich würde die gerne etwas später nehmen, es ist noch so früh?"

Ein Z Rezept ist für nicht Take Home'er. Damit kannst du über 2 Tage das Substi mit nach Hause nehmen wenn es die Apotheke ausgibt. ZB Feiertage oder Wochenende.
Das geht nur wenn Eigen oder Fremdgefährdung weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
Der Link oben ist gut.Da stehen die Gesetze für Deutschland nachzulesen.

Welche Medikamente gibt es denn bei uns die in Österreich nicht zugelassen worden sind für Suchtis?
Ich dachte immer Deutschland hängt hinterher und nicht umgekehrt...

lg Caro
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Cariote
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 23. Jan 2016 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, die 30 Tage Urlaub sind nur für Auslandsaufenthalte gedacht. Oder gilt das für Take Home Patienten nicht und diese können bis 30 Tage Inlandsurlaub pro Jahr bekommen?

Einen Rechtsanspruch gibt es da, glaube ich, nicht drauf.

lg Caro
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