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Einszweidrei Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.03.2016 Beiträge: 10
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Verfasst am: 21. Mai 2016 17:00 Titel: Darf ich Auto fahren? |
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Hallo ihr Lieben,
habe vor 25 Tagen zuletzt gekifft (da habe ich ein einhalb Wochen gekifft).
Habe ich jetzt noch einen Wert im Blut, wegen dem mir der Führerschein entzogen wird?
Vielen Dank im Voraus.  |
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Gregory Gold-User

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 21. Mai 2016 17:42 Titel: |
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Nein!
Würdest du jetzt in eine allg. Verkehrskontrolle
geraten, wäre es zwar möglich das ein Schnelltest
resp. Urintest positiv ausfallen würde, aber im
Blut würde nach der Zeit nix mehr zu finden sein.
Das heist einen Schrecken würdest du wohl
bekommen wenn die dich zum Blutziehen
abführen aber als Verkehrsrechtlich relevant gilt
nur ob und was im Blut nachgewiesen werden
kann. Aus dem Blut ist Cannabis schon nach
1-2Tagen raus.
Gute fahrt
Greg |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 21. Mai 2016 19:44 Titel: |
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Hallo Greg,
du verwechsest da etwas!
AKTIVES THC ist tatsächlich nur einige Stunden im Blut nachweisbar. Der Schnelltest reagiert aber auf das Abbauprodukt "THC-Carbonsäure" (THC-COOH), das mit einer Halbwertszeit von bis zu 72 Stunden bei Gewohnheitskonsum mengenabhängig über Monate (!) nachweisbar sein kann.
Mit weniger als 0.5 bzw 1.0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut giltst du zwar als "fahrtauglich", aber bei mehr als 10 ng/ml THC-COOH giltst du als "nicht fahrgeeigneter Gewohnheitskonsument".
Bei positivem THC-COOH-Nachweis (positiver Pinkeltest) ist auf jeden Fall eine Blutentnahme und später eine MPU oder zumindest eine verkehrsmedizinische Begutachtung fällig - ob du denn noch kiffst und wenn ja, ob du Kiffen und Fahren sicher trennen kannst.
Also: Du darfst zwar fahren, solltest aber kontrollintensive Zeiten und Orte vermeiden
LG
Praxx |
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Einszweidrei Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.03.2016 Beiträge: 10
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Verfasst am: 21. Mai 2016 19:54 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Hallo Greg,
du verwechsest da etwas!
AKTIVES THC ist tatsächlich nur einige Stunden im Blut nachweisbar. Der Schnelltest reagiert aber auf das Abbauprodukt "THC-Carbonsäure" (THC-COOH), das mit einer Halbwertszeit von bis zu 72 Stunden bei Gewohnheitskonsum mengenabhängig über Monate (!) nachweisbar sein kann.
Mit weniger als 0.5 bzw 1.0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut giltst du zwar als "fahrtauglich", aber bei mehr als 10 ng/ml THC-COOH giltst du als "nicht fahrgeeigneter Gewohnheitskonsument".
Bei positivem THC-COOH-Nachweis (positiver Pinkeltest) ist auf jeden Fall eine Blutentnahme und später eine MPU oder zumindest eine verkehrsmedizinische Begutachtung fällig - ob du denn noch kiffst und wenn ja, ob du Kiffen und Fahren sicher trennen kannst.
Also: Du darfst zwar fahren, solltest aber kontrollintensive Zeiten und Orte vermeiden
LG
Praxx |
Hi Praxx.
Ohne dir zu nahe zu treten aber übertreibst du nicht ein bisschen? Habe im Internet gelesen, dass das Abbauprodukt sprich THC-COOH im SCHLIMMSTEN Fall bis zu 4 Wochen im Blut nachgewiesen werden kann. Da ich den Urintest immer verweigern darf und nicht dazu verpflichtet bin ihn zu machen, können sie ja nur mein Blut testen. |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 21. Mai 2016 22:52 Titel: |
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Hallo 123,
das kommt immer darauf an... wenn das THC-COOH so niedrig ist, dass der Pinkeltest negativ ist, musst du ja auch nicht zur Blutprobe.
Bei täglichem Konsum von ca 1g Skunk oder Haze über 1 Jahr oder mehr bleibt der Pinkeltest mindestens 30 Tage positiv, auch 2 Monate habe ich selbst bei Hochdosiskonsumenten schon gesehen.
Würde sich THC ausschließlich in der Extrazellulärflüssigkeit befinden, wäre die Sache nach 20 Halbwertszeiten garantiert gegessen.
Am besten ist immer noch, einen Test zu bestellen und selber zu checken, ob man auf der sicheren Seite ist.
M.W. benutzt die Polizei Testkits mit 50ng/ml Cut-off, ein negativer 20ng/ml-Test sollte also ganz sicher sein.
Bei der heutigen Analytik kannst du davon ausgehen, dass alles, was im Urin nachweisbar ist, auch im Blut nachgewiesen werden kann - die zählen dir zur Not die Moleküle einzeln!
LG
Praxx |
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Einszweidrei Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.03.2016 Beiträge: 10
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Verfasst am: 22. Mai 2016 19:42 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Hallo 123,
das kommt immer darauf an... wenn das THC-COOH so niedrig ist, dass der Pinkeltest negativ ist, musst du ja auch nicht zur Blutprobe.
Bei täglichem Konsum von ca 1g Skunk oder Haze über 1 Jahr oder mehr bleibt der Pinkeltest mindestens 30 Tage positiv, auch 2 Monate habe ich selbst bei Hochdosiskonsumenten schon gesehen.
Würde sich THC ausschließlich in der Extrazellulärflüssigkeit befinden, wäre die Sache nach 20 Halbwertszeiten garantiert gegessen.
Am besten ist immer noch, einen Test zu bestellen und selber zu checken, ob man auf der sicheren Seite ist.
M.W. benutzt die Polizei Testkits mit 50ng/ml Cut-off, ein negativer 20ng/ml-Test sollte also ganz sicher sein.
Bei der heutigen Analytik kannst du davon ausgehen, dass alles, was im Urin nachweisbar ist, auch im Blut nachgewiesen werden kann - die zählen dir zur Not die Moleküle einzeln!
LG
Praxx |
Danke. Wie ich sehe, kennst du dich gut aus. Kannst du mir dann i.d.F. beantworten ob das richtig ist was ich im Internet gelesen habe, dass nur der aktive Wert strafbar ist? Und dieser ist nur bis zu 72 Stunden nachweisbar.
Ich habe seit über drei Wochen gekifft, also kann von dem nichts mehr zu finden sein. Oder ist das nicht richtig und die Abbauprodukte sind genauso relevant? Im Internet steht überall, wenn sie mein Blut testen, man muss unter 1,0 ng sein. Meinen die jetzt damit den aktiven oder passiven Wert?
Muss ich mir nach der Zeit noch Sorgen machen? |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 22. Mai 2016 20:22 Titel: |
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Hallo 123,
da musst du unterscheiden:
Bei 1.0ng/ml oder mehr aktives THC giltst du als "fahruntauglich" und begehst eine "Verkehrsstraftat" - FS-Entzug per Gerichtsurteil + Geldstrafe + MPU
Etwas anderes ist die "Fahreignung". Erfäht das Strassenverkehrsamt (i.d.R. auf dem "kurzen Dienstweg" von der Polizei), dass bei dir "Tatsachen die Annahme begründen", dass du Cannabis konsumierst, MUSS die Führerscheinstelle die Zweifel an deiner "Fahreignung" durch ein "verkehrsmedizinisches Gutachten" überprüfen lassen. Zunächst mit der Fragestellung, ob du weiterhin Cannabis konsumierst. Wenn ja, ist eine MPU fällig zur Klärung der Frage, ob du Kifffen und Fahren sicher trennen kannst.
Bei mehr als 10 ng/ml THC-COOH giltst du als "regelmäßiger Konsument" und musst deinen Lappen abgeben... oder wenn du nicht zur Untersuchung erscheinst
LG
Praxx |
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Einszweidrei Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.03.2016 Beiträge: 10
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Verfasst am: 22. Mai 2016 20:41 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Hallo 123,
da musst du unterscheiden:
Bei 1.0ng/ml oder mehr aktives THC giltst du als "fahruntauglich" und begehst eine "Verkehrsstraftat" - FS-Entzug per Gerichtsurteil + Geldstrafe + MPU
Etwas anderes ist die "Fahreignung". Erfäht das Strassenverkehrsamt (i.d.R. auf dem "kurzen Dienstweg" von der Polizei), dass bei dir "Tatsachen die Annahme begründen", dass du Cannabis konsumierst, MUSS die Führerscheinstelle die Zweifel an deiner "Fahreignung" durch ein "verkehrsmedizinisches Gutachten" überprüfen lassen. Zunächst mit der Fragestellung, ob du weiterhin Cannabis konsumierst. Wenn ja, ist eine MPU fällig zur Klärung der Frage, ob du Kifffen und Fahren sicher trennen kannst.
Bei mehr als 10 ng/ml THC-COOH giltst du als "regelmäßiger Konsument" und musst deinen Lappen abgeben... oder wenn du nicht zur Untersuchung erscheinst
LG
Praxx |
Ich versteh dich so, auch wenn bei mir kein aktives THC zu finden ist, passiert mir trotzdem irgendwas..
Wenn ich bei einem Urinteststreifen bei cutoff 50 ng Abbauprodukt noch positiv bin, heißt das eigentlich dass im Blut ebenfalls über 50 ng Abbauprodukt noch nachzuweisen ist oder hat das eine gar nichts mit dem anderen zutun? |
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