Urintest positiv auf THC aber Bluttest negativ

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Braze
Anfänger


Anmeldungsdatum: 28.02.2016
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 13:21    Titel: Urintest positiv auf THC aber Bluttest negativ Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich den Drogentests.
Habe auch die SUFU benutzt aber das beantwortet meine Frage nicht genau.

Es heißt ja, dass nur der Bluttest zählt. Bedeutet das nun, dass man als Gelegenheitsraucher keine Konsquenzen zu fürchten hat? (Außer man wird direkt am nächsten Tag kontrolliert)

Zum Beispiel:
Ich habe vor 4 Tagen einiges an Graß konsumiert. Nun werde ich angehalten und stimme einen Schnelltest zu der positiv ausfällt. Wenn der Bluttest nun n egativ ausfällt passiert mir also nichts, oder?
Ich möchte hinzufügen, dass ich selten was rauche. Wenn häufig wird, dann einmal in der Woche aber in der Regel sind da länger pausen dazwischen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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JP
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nein es passiert dir nichts,
du musst dem Schnelltest gar nicht erst zustimmen,
so gibst du der Polizei erst gar keinen Anfangsverdacht,
die meisten Drogen sind innerhalb von Stunden aus dem Blut.

Also wenn du einen halben Tag wartest,
kann dir bei den meisten Drogen nichts passieren.

LG.JP
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Braze
Anfänger


Anmeldungsdatum: 28.02.2016
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für deine Antwort.

Ja aber wenn man einen Schnelltester ablehnt, kann es ja sein das er irgendein Grund suchen wird, einen Bluttest anzuordnen. ''Sie scheinen mir unter Einfluss zu stehen. Ihre Augen sind gerötet, oder Kollege?'' und dann kommt der Kollege und stimmt zu Very Happy
Oder irgendsowas.

Und wenn ich zustimme habe ich ja Chance, dass der Test trotzdem negativ ausfällt.

oder?
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Für Blut brauchen die cops Zustimmung vom Richter soweit ich weiss.
Immer ablehnen.
Da gibts viele infos wie man sich verhält,mit rechte usw z.b auf YouTube.
Letztendlich zählt ob Blut negativ ist.
Wischtteste sind nicht aussagekräftig, da an scheinen usw Stoff klebt.
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JP
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zwingend können die dich nur zum Bluttest,
natürlich verlangen die einen Schnelltest nicht aus Langeweile,
sondern weil sie wie du sagst etwas vermuten,
ich habe den Schnelltest immer abgelehnt,
weil ich weiß das viele Drogen sehr lange im Urin,
bleiben,
aber nur kurz im Blut,
natürlich ist es letztlich egal wenn der Schnelltest positiv ist, der Bluttest aber negativ,
trotzdem habe ich den Schnelltest immer abgelehnt,
weil so erst gar kein positiver Eindruck entsteht.

Also Chill und dröhn dich immer zu,
und warte paar Stunden bevor du losfährst,
oft war ich noch dicht in den Kontrollen,
aber Blut war immer negativ.
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Braze
Anfänger


Anmeldungsdatum: 28.02.2016
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten!

Ich rauche halt echt nur gelegentlich. Aber Ab und zu ist es halt verlockend.
Grad bei schönem Wetter Very Happy
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nu mal langsam...

Wollen wir doch das Durcheinander etwas lichten.

Der Pinkeltest bei der Verkehrskontrolle ist nur ein "Vortest", getestet wird auf die im §24a StVG genannten Substanzen: THC, Opiate, Kokain, Amphetamin und Amphetaminderivate (MDMA, Methampetamin, MDA, MDE)

Der Pinkeltest wie auch der Hampeltest sind freiwillig.

Die bloße Verweigerung ist noch kein Grund, eine Blutentnahme zu veranlassen.

Die wird von den Cops meist mit "Gefahr im Verzug" begründet, weil die Zeitdauer bis zum richterlichen Beschluss ja die Probe unbrauchbar machen kann.

"Aktives" THC wird sehr schnell abgebaut, da kommt es tatsächlich u.U. auf eine Stunde an.

Der Einwand der fehlenden richterlichen Anordnung ("Nichtverwertbarkeit") klappt nur in wenigen Bundesländern und wenn die Polizei ohne Anhaltspunkte willkürlich eine Blutprobe anordnet.

Bei der Blutprobe wird auf ALLE Substanzen getestet, die eine Fahruntauglicheit bewirken können, also auch Substitutionsmttel, "legal Highs", LSD usw - bis zu 80 Stoffe aus einer Probe.

Wird in der Blutprobe eine Substitutionsmittel gefunden, das auf Verschreibung eingenommen wurde, ist das ganze zwar keine Straftat, aber trotzdem Sch... für den FS.

Jetzt zum TE:

Auf dem Weg zur Blutprobe kann sich zwar das "aktive THC" abbauen, so dass keine Verkehrsstraftat mehr vorliegt, aber auf jeden Fall wird THC-COOH (=THC-Carbonsäure) als langlebiges Abbauprodukt (Halbwertszeit bis 6 Tage!) nachgewiesen.

Ein Nachweis von THC-COOH führt immer(!) zu einer Meldung beim Straßenverkehrsamt, das dich dann in Wochen bis Monaten völlig überraschend innerhalb weniger Tage zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung auffordert. Hast du dann mehr als 50ng THC-COOH im Blut, ist der Lappen weg, wenn du nicht rechtzeitig hingehst, auch!

Alle anderen Drogen sowohl im Pinkeltest als auch bei der Blutprobe kosten immer den Führerschein. Bei positivem Pinkeltest sofort, bei der Blutprobe etwas später.

In einigen Bundesländern gibt es sogenannte "Drogenerkenner", die anhand bestimmter Merkmale Drogengebrauch "feststellen" dürfen - mit weitreichenden Folgen selbst für völlig nüchterne Menschen, denen man den Lappen wegnimmt und ein Fahrverbot erteilt!

LG

Praxx
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Braze
Anfänger


Anmeldungsdatum: 28.02.2016
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Aber ich dachte, dass der Pinkeltest nicht aussreicht um den Lappen wegzunehmen.
Das bedeutet nun. Nachm Konsum ist die erste Woche entscheident für den Bluttest ?!
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2016 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Pinkeltest positiv ist, geht es auf jeden Fall direkt zur Blutprobe.

Wird kein oder weniger als 0.5 ng/ml aktives THC nachgewiesen, gibt es kein Strafverfahren.

Wird THC-Carbonsäure nachgewiesen, teilt die Polizei dem Straßenverkehrsamt mit, dass du Cannabis kosumiert hast.

Nach §14 der FeV (Fahreignungsverordnung) muss das Straßenverkehrsamt dann überprüfen, ob von dir eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht.

Dazu fordert dich (zumindest in D, in Österreich läuft es anders) das Straßenverkehrsamt irgendwann auf, binnen weniger Tage, höchtens 1 Woche, ein verkehrsmedizinisches Gutachten vorzulegen, ob du konsumierst und wenn ja, ob du Kiffen und Fahren sicher trennen kannst.

Bei einem Wert von über 50ng/ml THC-Carbonsäure wird angenommen, dass du regelmäßiger Konsument bist und das nicht kannst. Dann ist die Fleppe weg und du bekommst sie erst nach 1 Jahr Abstinenznachweis + MPU zurück.

Geh davon aus, dass du höchstens 1-2x/Monat konsumieren darfst, wenn du diesen Wert einhalten willst - und zwar höchstens 0.5-1g!

Die Aufforderung wegen des Gutachtens kommt irgenwann, ich habe schon mal erlebt, dass die erst nach einem Jahr(!) kam.

Bis dahin ist sicherheitshalber Abstinenz angesagt...

LG

Praxx
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