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MrMax Anfänger
Anmeldungsdatum: 06.05.2016 Beiträge: 14
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Verfasst am: 6. Mai 2016 15:10 Titel: Polizeikontrolle was kommt jetzt auf mich zu? |
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Hallo,
bin neu hier und hätte mal eine wichtige Frage.
Vor 3 Woche wurde ich von der Polizei rausgezogen weil ich etwas schnell unterwegs war, der Polizist fragte mich nach Drogenkonsum den ich verneinte und leuchtete mir in die Augen und meinte dann sie seien etwas rot, ob ich mit einem Urintest einverstanden wäre, dem ich zustimmte.
Es kam raus das ich positiv auf morphin war, hab am Abend zuvor (also ca. 24 vor der Kontrolle) 50 mg Codein gegen Reizhusten genommen was wahrscheinlich schuld an dem positiven Ergebnis war.
Jedenfalls haben sie mich daraufhin mit zur Blutkontrolle genommen und gemeint sie wollen den Morphinwert bestimmen lassen und schauen ob es wirklich nur Codein war und der Konsum wirklich einen Tag zurück liegt.
Was ich nicht gesagt habe, am Tag zuvor hab ich auch eine 2,5 mg Tavor genommen die ich als Bedarfsmedikament gegen eine Angststörung verschrieben bekommen habe.
Der Arzt meinte ich könne am Tag danach wieder fahren, aber habe jetzt gelesen das Tavor eine Halbwertszeit von 14-20 h hat und somit zum Zeitpunkt der Kontrolle auch noch in meinem Blut war.
Außerdem hatte ich letztes Jahr nach einem Unfall Tilidin verschrieben bekommen, habe es Monate nicht genommen, aber 2 Tage vor der Kontrolle 100 mg eingenommen.
Kürzlich hat mich die Sachbearbeiterin angerufen und meinte Morphin war negativ, aber das Blut wird noch auf Medikamente getestet und das könne dauern.
Auf welche Medikamente wird dort getestet?
Was für Konsequenzen können auf mich zu kommen, wenn ich positiv auf Benzodiazepine bin.
Habe mich an alle Angaben von meinem Arzt gehalten und nur verordnete Medikamente eingenommen, doch habe jetzt seit der Kontrolle starke Angst meinen Führerschein zu verlieren.
Was ich noch hinzufügen will ist, dass die Polizei meinte ich wäre nicht auffällig gefahren (nur zügig) und auch die Ärztin bei der Blutentnahme meinte nach ein paar test ich sei komplett unauffällig.
Ich bedanke mich schonmal für Antworten
mit freundlichen Grüßen MrStorm123 |
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JenLes Bronze-User

Anmeldungsdatum: 22.04.2016 Beiträge: 26
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Verfasst am: 7. Mai 2016 10:00 Titel: |
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Hallo MrMax,
das mit der Polizeilichen Untersuchung und der Weiterleitung an die Führerscheinstelle ist leider wie eine Pralinenschachtel...man weiß nie was man kriegt
Gut ist, daß du die Tabl vom Arzt bekommen hast und dieser das auch bestätigen kann, das kann dir den Hintern retten!
Dann spielt auch eine Rolle ob du früher schonmal in richtung "Drogen" auffällig warst (nicht nur in Zusammenhang mit Autofahren).
Falls du auf Benzos positiv bist, wird das i.d. R. zur Führerscheinstelle weitergeleitet. Wenn nur ein medizinisches Gutachten vom Arzt verlangt wird ist das ein Klacks. Medizinisch-Psychologisches-Gutachten (MPU) wird schon stressiger und vorallem teuer. In diesem Fall empfehle ich dringend eine Vorbereitung zur Prüfung mitzumachen, da die Fragen manchmal sehr zweideutig sind und man sonst schnell durchrasseln kann.
Tilidin gehört nicht zur Gruppe der Benzodiazepine, Tavor schon.
Möglich wäre auch eine Anordnung über einen gewissen Zeitraum Urinproben unter Aufsicht abgeben zu müssen.
Aber ich würde mich jetzt mal nicht verrückt machen Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen.
Ich weiß, du sitzt jetzt wahrscheinlich wie auf Kohlen. Auch wenn du Schwierigkeiten bekommen solltest, sind diese in deinem Fall sehr gut zu regeln. Ich kann mir aber nicht vorstellen daß in deinem Fall so schweres Geschütz aufgefahren wird.
Trotzdem habe ich dir mal folgenden Artikel zur Ansicht gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Diazepham-%28Benzodiazepine%29-im-Strassenverkehr---f262202.html
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück, berichte dochmal was rausgekommen ist!  |
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Yez Platin-User

Anmeldungsdatum: 20.04.2016 Beiträge: 2974
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Verfasst am: 7. Mai 2016 11:34 Titel: |
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Hallo MrMax ,
habe Jahre lang , 80-80-80mg Oxycodon vom Arzt ,
verschrieben bekommen.
Durfte, nach Eingewöhnung , immer Auto fahren .
Bin zwar nie , auf Drogen , getestet worden ,
hätte , aber , nach einer Drogenkontrolle ,
keine Konsequenzen, zwecks Führerscheins bekommen.
Laut Aussage , meines Arztes .
Wünsche dir viel Glück
Yez |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 7. Mai 2016 12:27 Titel: |
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Hallo MrMax,
Drei Möglichkeiten:
Punkt 1: Beide Substanzen (Lorazepam und Codein) wurden vom Arzt verschrieben und die Blutkonzentration liegt unter den sogenannten "Entscheidungsgrenzen". Dann gilt der sogenannte "Verschreibungsvorbehalt" und das ganze bleibt folgenlos (bis auf den Geschwindigkeitsverstoß)
Punkt 2: Beide Substanzen (Lorazepam und Codein) wurden vom Arzt verschrieben und die Blutkonzentration liegt über den sogenannten "Entscheidungsgrenzen". Dann hast du trotz Fahruntauglichkeit (Verkehrsverstoß!) ein Kfz geführt, näheres findest du hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/autofahren-unter-medikamenteneinfluss-kann-schlimme-folgen-haben_032464.html
Punkt 3: Die Codeintropfen lagen von irgendwann früher zuhause herum und du hast keine aktuelle Verschreibung darüber. Dann gilt der Verschreibungsvorbehalt NICHT und du hast das Codein UNERLAUBT besessen und eingenommen. Dann schlägt das Strassenverkehrsgesetz erbarmungslos zu.
Du solltest auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, um unangenehme Folgen zu vermeiden. Jede unüberlegte Angabe kann sich fatal auswirken, du musst dich beraten lassen.
LG
Praxx |
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MrMax Anfänger
Anmeldungsdatum: 06.05.2016 Beiträge: 14
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Verfasst am: 7. Mai 2016 12:49 Titel: |
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Ne, also ich bin zuvor noch nie polizeilich auffällig, weder bei Drogen oder sonstigem.
Ich hab auch noch in ner Apotheke gefragt und die meinten am Tag nach der Lorazepam Einnahme dürfe man wieder Auto fahren, so sagen sie es auch allen Kunden. Und selbst wenn man direkt nach der Einnahme Auto fährt hat man laut denen wenn man nicht auffällig ist und keinen Unfallverursacht keine Straftat oder OWI begangen,es gibt keine genau Regelung zu diesen Medis..., ist da was dran? |
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JenLes Bronze-User

Anmeldungsdatum: 22.04.2016 Beiträge: 26
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Verfasst am: 7. Mai 2016 13:34 Titel: Der Justiz ausgeliefert |
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Das ist oft alles so eine schwarz/weiß Grenze wo keiner weiß was jetzt eigentlich stimmt. Meiner Meinung nach ist das auch alles ein bißchen von der Willkür der zu Bearbeitung bestimmten Person abhängig. Traurig aber wahr, vieles wird wirklich im Einzelfall entschieden.
Spannende Frage: hast du einen toleranten Sachbearbeiter erwischt oder nicht?
Nein Spaß bei Seite...
Die Ausführung von Praxx find ich sehr hilfreich.
Mit dem Anwalt würde ich noch warten was überhaupt rauskommt, vorher kann der auch nichts machen u. kostet nur Geld.
LG |
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Engel-CM Silber-User

Anmeldungsdatum: 09.03.2016 Beiträge: 230
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Verfasst am: 7. Mai 2016 14:40 Titel: Re: Der Justiz ausgeliefert |
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JenLes hat Folgendes geschrieben: | Das ist oft alles so eine schwarz/weiß Grenze wo keiner weiß was jetzt eigentlich stimmt. Meiner Meinung nach ist das auch alles ein bißchen von der Willkür der zu Bearbeitung bestimmten Person abhängig. Traurig aber wahr, vieles wird wirklich im Einzelfall entschieden.
Spannende Frage: hast du einen toleranten Sachbearbeiter erwischt oder nicht?
Nein Spaß bei Seite...
Die Ausführung von Praxx find ich sehr hilfreich.
Mit dem Anwalt würde ich noch warten was überhaupt rauskommt, vorher kann der auch nichts machen u. kostet nur Geld.
LG |
Leider ist das so!
Bei meinem Partner, da ging es allerdings um das Substitut, haben Arzt und sogar Richterin klar gesagt er könne bei der Dosis noch sicher Auto fahren.
Die Hoheitsgewalt hat aber die Führerscheinstelle, die entschied Führerschein weg!
Also, da keine genaue Regelung, der Willkür ausgesetzt.
Wollte dich nicht kirre machen, kann auch garnichts kommen, mal locker abwarten!
Dir viel Glück!
Engel |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 7. Mai 2016 20:36 Titel: |
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Hallo Engel,
bei Substitutionsmitteln hat das mit Willkür nichts zu tun. Das ist ganz einfach:
Wer BtM-abhängig ist, ist per Gesetz nicht "fahrgeeignet". Das hat mit "fahrtauglich" nichts zu tun!
Und Substitutionsmittel dürfen nur an Menschen veschrieben weden, die abhängig von BtM und damit auch NICHT "fahrgeeignet" sind.
Autofahren unter Einfluss eines Substitutionsmittels ist keine Straftat oder Odnungswidrigkeit, totzdem wird vom Straßenverkehrsamt der FS eingezogen, wenn der Umstand dort bekannt wird. Ausnahmsweise kann bei der MPU dennoch auf "fahrtauglich" erkannt werden - bisher angeblich in ca 100 Fällen.
Die "Fahreignungsverordnung" lässt der Behörde da keinen Emesenssspielraum.
LG
Praxx |
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Engel-CM Silber-User

Anmeldungsdatum: 09.03.2016 Beiträge: 230
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Verfasst am: 7. Mai 2016 22:20 Titel: |
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Hallo Praxx,
danke für die ausführliche Erklärung!
Ich kam zu dem Schluss "Willkür", da ich es auch schon erlebte, dass ein anderer mit 4ml Metha nach der Kontrolle den Führerschein behalten durfte, wie es uns ja sogar von der Richterin auch gesagt wurde.
Dachte es liegt keine genaue Regelung vor, bin nun ja von Dir belehrt worden.
Lieben Gruß
Engel |
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Yez Platin-User

Anmeldungsdatum: 20.04.2016 Beiträge: 2974
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Verfasst am: 7. Mai 2016 23:39 Titel: |
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Hallo Praxx ,
mit dem BtM , Fahrverbot , das irritiert mich ein wenig .
Durfte zu mindest , laut Aussage meiner Ärzte ,
immer fahren , mit Oxy .
Ist das grundsätzlich so ?
Würde mich echt interessieren.
Liebe Grüße. Yez |
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nebukadnezar Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015 Beiträge: 4294
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Verfasst am: 8. Mai 2016 06:54 Titel: |
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Das ist recht einfach , yez.
Als Substituierter stehst du auf verlorenen Posten, hast du meist deine Daseinsberechtigung z.g.T. eingetauscht gegen Versorgungssicherheit .
Als Schmerzpatient bleibst du Mensch mit allen Rechten.
z.B. beide nehmen das gleiche verordnete Medikament, der Schmerzpatient darf Auto fahren, der Substi nicht , etc.etc.etc.
LG N |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 8. Mai 2016 12:52 Titel: |
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Ein Schmerzpatient darf Auto fahren (solange er sich nicht fahruntauglich ans Steuer setzt), weil er sich mit dem BtM nicht berauscht.
Bei Abhängigen wird vom Gesetzgeber unterstellt, dass sie jederzeit einen "Kontrollverlust" erleiden und sich trotzdem in fahruntauglichen Zustand ans Steuer setzen könnten - oder zusätzlich andere Rauschmittel (THC, AMP, Coca, BZD, Alkohol) konsumieren oder ihr Substitut "bestimmungswidrig verwenden".
Drogen-, Alkohol- oder Arzneimittelabhängige (und -"Missbraucher"!) gelten daher als "dauerhaft nicht fahrgeeignet" und dürfen deshalb keine "Fahrerlaubnis" erhalten bzw. behalten - es sei denn, sie beweisen über einen ausreichend langen Zeitraum, dass sie mit ihrem Substitutionsmittel ähnlich zuverlässig umgehen, wie es bei Schmerzpatienten angenommen wird und der MPU-Gutachter eine Rückfallgefahr weitgehend ausschließen kann.
Übrigens: Auch Schmerzpatienten können Probleme mit der FS-Behöde bekommen, da auch bei ihnen zweifellos eine "Einnahme von BtM vorliegt (§14, Nr 1 Ziff 2 FeV).
LG
Praxx |
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Yez Platin-User

Anmeldungsdatum: 20.04.2016 Beiträge: 2974
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Verfasst am: 8. Mai 2016 13:12 Titel: |
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Hallo Praxx ,
vielen lieben Dank ,
für deine , ausführliche Beschreibung .
Bin jetzt beruhigt ,
hatte schon , die Befürchtung , die ganzen Jahre ,
ohne Fahrerlaubnis , unterwegs gewesen zu sein .
Ohne dich und roch , würden wir hier echt , Unwissend bleiben !
Ein ganz liebes Dankeschön nochmals .
Liebe Grüße. Yez |
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JenLes Bronze-User

Anmeldungsdatum: 22.04.2016 Beiträge: 26
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Verfasst am: 8. Mai 2016 14:03 Titel: Sehr wohl fahrtauglich bei Substitution! |
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Hallo,
daß man als Substitutionspatient nicht Auto fahren darf STIMMT SO NICHT.
Deshalb muss ich mich in diese Diskussion nochmals einmischen.
Bei mir hat die Polizei (nicht bei der Autofahrt) erfahren, daß ich Methasubst. bin damals sogar noch 6 od 8ml und einen Führerschein habe. Pflichtbewusst wie sie sind haben sie das gleich an die Führerscheinstelle gemeldet. Hab mich bei diesen Instituten wo sie auch MPU machen erkundigt u. die haben auch gesagt, ich hätte keine Chance mein F-Schein zu behalten bzw. wird sehr schwer.
Ich hab Panik geschoben ohne Ende, ein Leben ohne Auto, mit Arbeit, Urlaub fahren usw. unvorstellbar für mich! Bin zum Anwalt f. Vehrsrecht, der hat gesagt, mal ganz locker bleiben. Das wäre alles nicht mehr so streng wie früher.
Muss allerdings anmerken, daß ich was Beigebrauch angeht ein absolutes Musterbeispiel bin: UK Kontrollen beim Arzt immer negativ
Kriterien sind: du musst lange stabil im Programm sein, mind. 1 Jahr od. länger kein pos. UK, stabiles soz. Umfeld. und Opiatdosis sollte eigentlich gering sein.
Es wurde dann ein medizinisches Gutachten (keine MPU!) von einem Arzt gefordert und im Labor eine Haarprobe.
Diese Haarprobe hab ich gedacht rettet mir auf jeden Fall den Ar... weil ich wirklich dachte da ich lange Haare habe wird das auch einige Jahre zurückreichen und dann sehen sie daß ich mich immer "gut benommen" habe.
Umso erstaunter war ich, daß sie trotz meiner schulterlangen Haare nur ca. 1 Jahr zurückgerechnet wurde (oder wäre eine weitere Rückdatiereung kostenaufwendiger gewesen?)
Ok, der Arzt (muss ein spezieller sein der solche Gutachten macht) war absolut nett hat mir Fragen gestellt wie ich schlaf, wie ich mich fühl, und eine körperliche Untersuchung gemacht. Er hat mir viel Mut gemacht. Und was der Gutachter entscheidet ist sozusagen RECHT, danach muss sich die FS-Stelle richten. Und voila, musste dann zur FS-Stelle (hab wohl nen guten Eindruck gemacht) auf jeden Fall hab ich dann schriftlich bekommen daß ich trotz Methaprogamm fahren darf!
Ohne Auflagen wie z. B. Urinkontrollen bei einer Behörde. War so erleichtert u. happy. Mein erster Gedanke war: Hoffentl. werd ich mal polizeilich kontrolliert, denen kann ich dann den St...finger zeigen und meinen Wisch vor die Nase halten!
Also lasst euch nicht kirre machen, von wegen daß das generell verboten ist unter Substitution ein Auto zu führen! |
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