Vorübergehendes Fahrverbot

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Yez
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Anmeldungsdatum: 20.04.2016
Beiträge: 2974

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2016 14:14    Titel: Vorübergehendes Fahrverbot Antworten mit Zitat

Hallo , an alle .


Weiß jemand darüber Bescheid, ob Behörden in Kenntnis gesetzt werden,
wenn man vorübergehend kein Fahrzeug führen darf ? ( aus gesundheitlichen Gründen)


Gruß Yez
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dimoh
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 21.12.2015
Beiträge: 528

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2016 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Yez,
wissen tu ich es auch nicht, würde nur erstmal denken, warum schlafende Hunde wecken?
Solange Du trotz Verbots nicht am Steuer erwischt wirst, ist doch alles okay.
Oder meinst Du, wegen Deiner Firma?

Gruß dimoh
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2016 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

kommt drauf an und nennt man denn amtshilfe!

du musst ja sowieso abwarten und gucken, was passiert und dabei würde ich das auch erstmal belassen!

graham
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mikel015
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2016 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

hi Yez,
habe nur mal gehört das bei Psychopharmaka Einnahme
in einem solchen Fall auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann.
Liegt aber am Arzt ob er die Info auch weitergeben darf,ich meine nicht, da ärztliche Schweigepflicht herrscht!

l.g.
mikel
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Seppel 4
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2015
Beiträge: 1593

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2016 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach geht es niemanden was an, wenn das aus Gesundheit-

lichen Gründen ist und man sich auch dran hält.

Nach dem Gesetz der Verhältnismässigkeit muss erst was passieren ( beim

Fahren gegen den ärztl. Rat/Anweisung ), bevor das Amt involviert wird.

Liebe Grüsse

von

Sepp
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mesut976
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2016 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Selten soviel gelacht, ein Arzt der Fahrverbote erteilt, heheheee Smile Smile
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2016 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi yez,

lachhaft ist deine Frage ganz sicher nicht, geht es doch um einen erheblichen Anteil deiner Profession.
Wenn ich mich richtig erinnere, hattest du einen epilept. Anfall während deiner berufl. Tätigkeit als Kraftfahrer.
Sollte RTW u. Polizei dabei gewesen sein, ist es durchaus möglich bis wahrscheinlich, dass die Behörde informiert wurde.
Als Substituierter oder mit Opiat behandelter Patient wird die Behörde nat. nicht informiert.

LG N
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Yez
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 20.04.2016
Beiträge: 2974

BeitragVerfasst am: 16. Jun 2016 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben ,

vielen Dank, für eure Antworten.

Ich halte mich selbstverständlich, an das mir ausgesprochene , vorübergehende Fahrverbot.
Hat mich nur interessiert, ob die Behörde Bescheid weiß.

Nebu , Polizei war nicht da . Aber mit RTW ins Krankenhaus.

Liebe Grüße und eine angenehme Nacht.

Yez
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mesut976
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dann darf bestimmt auch eine Krankenschwester entscheiden,ob ich mit der Bahn fahren darf oder nicht . . . .
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Haschgetüm
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist gar nicht so abwegig. Ich hab auch mal mitbekommen, das Psychiater angeblich Meldung machen, wenn man Medis nimmt, unter denen man nicht fahren darf. Ist dann aber letztendlich nicht passiert und habe ich damit als Mythos abgetan.
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George
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 26.01.2016
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 03:39    Titel: Antworten mit Zitat

Yez hat Folgendes geschrieben:
Ich halte mich selbstverständlich, an das mir ausgesprochene , vorübergehende Fahrverbot.

Das ist in meinen Augen die klügste und einzige Lösung.
Ich denke mal, das ist ähnlich wie beim Fahren unter Alkohol:
Man kann zwar mühelos die gewohnten Verhaltensweisen im Straßenverkehr abspulen und fühlt sich sicher - aber wenn etwas Unerwartetes geschieht und blitzschnelle Reaktion gefragt ist, können Zehntelsekunden entscheidend sein.
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 05:34    Titel: Antworten mit Zitat

George hat Folgendes geschrieben:
Yez hat Folgendes geschrieben:
Ich halte mich selbstverständlich, an das mir ausgesprochene , vorübergehende Fahrverbot.

Das ist in meinen Augen die klügste und einzige Lösung.
Ich denke mal, das ist ähnlich wie beim Fahren unter Alkohol:
Man kann zwar mühelos die gewohnten Verhaltensweisen im Straßenverkehr abspulen und fühlt sich sicher - aber wenn etwas Unerwartetes geschieht und blitzschnelle Reaktion gefragt ist, können Zehntelsekunden entscheidend sein.


Dann dürfte ja kein Schmerzpatient oder stabil Substituierter Auto fahren?
Als Opiat erfahrener und stabil eingestellter Patient reagierst du genau so schnell wie jeder anderer im Strassenverkehr. Probleme könnte es höchstens geben, wenn die Wirkung der Opiate nachlässt und die Schmerzen/ Entzugsersch. den Fahrer ablenken.

LG N
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mikel015
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Genau Neb, auf Opis bin ich
auch viel konzentrierter!Natürlich nicht wenn ich bis obenhin zugeballert bin sondern wenn ich meinen "normalen " Level intus habe.

l.g. mikel
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dimoh
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 21.12.2015
Beiträge: 528

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, Yez,
ich habe das missverstanden.
Dachte, DU wolltest das an die Behörden melden.

Gruß dimoh
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Yez hat Folgendes geschrieben:
...

Nebu , Polizei war nicht da . Aber mit RTW ins Krankenhaus.

...

Yez


...dann geh mal davon, dass deine Akte beim STVA sauber ist...bist ja auch kein pöhser junkie...

LG N
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