Maßregelvollzug § 64

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Salva54
Anfänger


Anmeldungsdatum: 30.06.2016
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2016 11:49    Titel: Maßregelvollzug § 64 Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Sohn sitzt zur Zeit in eine JVA wegen Drogen, ab Februar 2017 muss er eine Maßregelvollzug nach § 64 antreten.
Meine Frage, kann jemand mir eine gute Anstalt empfehlen,
wo mein Sohn seine Therapie machen kann ohne viele Probleme.
Denn was ich überall lese, macht mir doch etwas Angst das mein Sohn es nicht
aushält, und dann seine volle Strafe absitzen muss.

Würde mich sehr freuen wenn jemand Tipps geben könnte.

Gruß
Salva
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Soltau
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 06.11.2014
Beiträge: 1628

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2016 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wusste gar nicht, dass die Auswahl frei ist. Ich dachte es wird ein Bezirkskrankenhaus zugewiesen und dort MUSS man hin.

In welchem Bundesland wohnt ihr?

Soltau
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Salva54
Anfänger


Anmeldungsdatum: 30.06.2016
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2016 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mich mit dem Staatsanwalt in Verbindung gesetzt.
Es heißt nicht das es klappt, aber ich soll es versuchen.

Wir wohnen in Rheinland-Pfalz.

Gruß
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Soltau
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 06.11.2014
Beiträge: 1628

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2016 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Persönliche Erfahrung habe ich keine, ich habe nur einen Erfahrungsbericht von einem guten Freund, der hat in der Forensischen Psychatrie Ansbach gute Erfahrungen gemacht, liegt in Bayern. Ist ein neues, modernes Haus, soll den Umständen entsprechend dort recht angenehm und gut aushaltbar sein.

Wie gesagt, jeder wird seine Erfahrungen selbst machen müssen und es liegt an der Person selbst, was sie dort erreichen will, dieser Freund ist seit 5 Jahren clean und lebt ein geordnetes Leben, das jedoch war sein persönliches Ziel.
Ohne eigenständiges Ziel, wird es keiner schaffen, egal wo er einsitzt.

Wie sieht das bei deinem Sohn aus?

Vielleicht hat noch wer anders Erfahrungen.

Soltau
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dakini
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 07.04.2015
Beiträge: 3361

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2016 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Salva,

Weinsberg (zw Heilbronn und Stuttgart) fand ich ganz gut. Hab da jemanden besucht, ist aber schon ein paar Jahre her.

Ich wünsche Deinem Sohn alles Gute auf seinem weiteren Weg!
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Salva54
Anfänger


Anmeldungsdatum: 30.06.2016
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2016 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hat jemand mit eine Anstalt in Brandenburg Erfahrung?
denn wenn es nicht klappen sollte, werde ich ihn hier bei mir anmelden.

Bedanke mich für eure Antworten.

Gruß
Salva
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Soltau
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 06.11.2014
Beiträge: 1628

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2016 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wollte nochmals fragen Salva, welche Ziele hat dein Sohn, was will er erreichen?

Soltau
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2016 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Salva,
du kannst die forensischen Kliniken deines Bundeslandes mit den Stichorten "Bundesland" und "Maßregelvollzug" einfach googlen.
Aber hör dich erst mal um, welchen Ruf die Häuser haben! Seit 2003 hat sich die "Verweildauer" im Maßregelvollzug fast verdoppelt!

LG

Praxx
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Alles Lüge
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 24.06.2016
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 5. Jul 2016 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

in RLP gibts für 64er eigentlich nur eine Anstalt: "Nettegut" in Weißenthurm. Dann noch in Hadamar 64er für Frauen (...und Männer/Alkohol(?) - bin mir aber nicht sicher).

Nettegut war früher mal extrem, da will ich Dir gar nix vormachen.
Soll seit einigen Jahren aber lockerer geworden sein (dank "Berühmtheit" haben irgendwann halt 90% aller 64er direkt bei Ankunft abgebrochen... vermutlich deshalb).

Mir ist das Vergnügen bisher erspart geblieben, ich kann Dir also nichts genaues dazu sagen - mir wär aber auch mir neu daß man sich in RLP die Anstalt aussuchen kann.
Bist Du sicher, daß der Staatsanwalt da nix durcheinandergeworfen hat, evtl Wechsel auf § 35 o.Ä.?
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 5. Jul 2016 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem Maßregelvollzugsgesetz RP

§ 4
Einrichtungen und Fachaufsicht

(1) Die Unterbringung erfolgt in Einrichtungen des Landeskrankenhauses - Anstalt des öffentlichen Rechts - und des Pfalzklinikums für Psychiatrie und Neurologie - Anstalt des öffentlichen Rechts -. Auf der Grundlage besonderer Vereinbarungen können Unterbringungen auch in Einrichtungen außerhalb des Landes durchgeführt werden; die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes finden insoweit keine Anwendung.

Die Auswahl ist also nicht besonders groß, und eine Zustimmung zur Verlegung in eine Einrichtung "auf Wunsch" ist sicher sehr schwierig.

Es ist einfacher, wenn nach der Aufnahme in die Einrichtung von dort aus die Verlegung in eine andere Einrichtung befürwortet wird.

Die Kosten für den Maßregelvollzug betragen etwa das dreifache der Haftkosten, dieser Faktor spielt insoweit eine nicht unerhebliche Rolle!

Allerdings hat das Landeskrankenhaus sehr viele Dependencen, so dass doch noch eine Auswahl verbleibt.

Die Standorte findest du hier http://www.landeskrankenhaus.de/standorte.html und da http://www.pfalzklinikum.de/home/

LG

Praxx
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mikel015
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 5. Jul 2016 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Maßregelvollzug nach Paragraph 64 hört sich deutlich besser als eine langjährige Gefängnisstrafe an.
Dennoch gibt es solche nicht wenige--, die es vorziehen, ihre Haftstrafe bis zum Ende abzusitzen
und dann in Ruhe gelassen zu werden...-



so Long
mikel
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rock
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 16.03.2015
Beiträge: 2481

BeitragVerfasst am: 5. Jul 2016 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

mikel015 hat Folgendes geschrieben:
Dennoch gibt es solche nicht wenige--, die es vorziehen, ihre Haftstrafe bis zum Ende abzusitzen und dann in Ruhe gelassen zu werden.


Das stimmt ! Nicht jeder kann mit Ansagen leben wie: "Wenn du nicht parierst, schicken wir dich in den Knast zurück."
Alle, ausnahmslos alle, die ich kenne, die Maßnahmenvollzug gemacht haben, sagen, daß sie damit massiv unter Druck gesetzt wurden.
Für eine Mütter stellt sich die Frage nicht, da ist der Maßnahmenvollzug DIE Variante.
Für einen Betroffenen sieht das zumeist ganz anders aus. In diesen Anstalten ist die Dichte derer, die in irgendeiner Form "machtgeil" sind, ungewöhnlich hoch. Klar, da kann man andere (in dem Fall hilflose) Menschen so richtig quälen ...
Wenn einer sein Schmalz abgesessen hat, dann ist's erledigt. Wenn jemand Maßnahmenvollzug macht, schwebt das Damoklesschwert Knast zumindest gefühlt ewig und einen Tag über ihm. Denn die Haftstrafe wird ja nicht getilgt. Schnell holt einen die Vergangenheit ein und dann hat man so richtig schön sein Fett weg - doppelt.
Knast ist eine einzigartige Erfahrung (muß man nicht machen, klar). Man kann unglaublich viel lernen dort, so viel, daß einem nie langweilig wird.
Nirgendwo kann man Menschen so gut kennenlernen, als wenn man 23 Stunden täglich mit ihnen zusammengepfercht ist.
Bei mir ist's ewig lang her, aber missen möchte ich den Knast nicht. Ich habe mehrere Sprachen gelernt (nicht aus Büchern) und viele andere praktische Dinge. Auch böse, wie der Kampf mit einem Stiletto zB. Hab' ich nie gebraucht, werde ich vermutlich nie brauchen, aber es war lustig mit dem Stiletto aus Pappe Wink
Das mit Abstand Wesentlichste ist aber der tiefe Einblick in die menschliche Psyche.
Das geht jetzt schon ins ot, sorry.
Cheers
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Haschgetüm
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 5. Jul 2016 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, da könnte man aber auch mal in ne Wohngemeinschaft ziehen, da kann man auch gut Menschen kennen lernen. Very Happy Aber ja ich stell mir Knast auch interessant vor, aber ich hätte Angst davor.
Das nettegut in Weißenthurm ist berüchtigt (ich wohn direkt um die Ecke) und würde ich niemandem empfehlen. Ich kenn jemanden der dort arbeitet und - ähm - naja also im Knast ist es lockerer.
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mikel015
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 5. Jul 2016 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

kann Rock nur voll zustimmen!
es ist ja auch so das man nicht nur mit 64'ziger zusammen ist auch die Menschen auf 63'ziger tummel sich dabei und ich muss ja nicht erzählen was das für Gestalten sind.Oder wollt ihr das wirklich wissen?
Im Knast hätten diese Typen keine Überlebenschance,vielleicht wenn sie von den anderen "normalen" Knackies abgesondernt werden!

so long
mikel
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mikel015
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 5. Jul 2016 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Viele der gemäß § 63 StGB untergebrachten Patienten leiden unter schweren Persönlichkeitsstörungen oder unter schwer behandelbaren sexuellen Abweichungen (Paraphilien) wie Pädophilie. Also Kinderschänder und Vergewaltiger!
Wenn du auf 64'ziger bist kommst du zwangsläufig mit diesen Typen zusammenund darauf haben auch Süchtels keinen Bock und es ist verdammt schwer dann gelassen und cool zu bleiben.Abgrenzung in der Psychatrie ist meistens nicht machbar bei der Überbelegung in den LKA's heutzutage.

so Long
mikel
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