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xarazsentixx Bronze-User

Anmeldungsdatum: 03.07.2016 Beiträge: 67
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Verfasst am: 22. Jul 2016 07:34 Titel: "Harte drogen" Konsum illegal? |
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Hallo,
Also bei Weed ist mir bekannt das wenn man jetzt von der Polizei kontrolliert wird und ist drauf hat aber nichts dabei können sie nichts machen außer natürlich man ist auto gefahren oder bei unter 18 jährigen Eltern verständigen
Aber wie sieht das bei anderen drogen aus? Wenn ich z.B auf xtc bin hab aber keine mehr einstecken können sie dann was machen? |
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Lillian Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 22.05.2013 Beiträge: 3894
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Verfasst am: 22. Jul 2016 07:38 Titel: |
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Du meinst, wenn Du auf xtc bist, welche dabei hast und sie nicht rechtzeitig wegschmeißt? |
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xarazsentixx Bronze-User

Anmeldungsdatum: 03.07.2016 Beiträge: 67
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Verfasst am: 22. Jul 2016 07:48 Titel: |
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Lillian hat Folgendes geschrieben: | Du meinst, wenn Du auf xtc bist, welche dabei hast und sie nicht rechtzeitig wegschmeißt? |
Nein angenommen ich habe keine mehr und lauf drauf auf der Straße Rum und die Bullen kontrollieren mich |
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Gregory Gold-User

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 22. Jul 2016 09:43 Titel: |
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Der Konsum jeglicher Substanzen, ob Hart, Weich,
legal oder illegal ist in Deutschland nicht strafbar
und kann nicht verfolgt werden.
Das ist geschützt durch das Grundgesetz, nachdem
, zusammengefasst die Verfügbarkeit über den
eigenen Körper bei jedem selbst liegt und man
eben nicht dafür verfolgt oder bestraft werden
kann was man mit dem eigenen Körper anstellt.
Andererseits gabs da mal ein Urteil des Bundes-
gerichtshof nachdem es wohl kein Recht auf
Rausch gibt. Was das nun genau bedeuten soll,
wissen die Werten Herren/ Damen Richter
warscheinlich selbst nicht. |
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Gregory Gold-User

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 22. Jul 2016 10:09 Titel: |
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...ach und wenn du, wie von dir beschrieben, zu
Fuß, auf der Straße von der Polizei kontrolliert
wirst, dann erkundige dich zuallererst nach dem
Grund für die Kontrolle. Bei Durchsuchungen ganz
besonders. Als Antwort könnte dann. kommen,
das du dich gerade in einem Stadtgebiet befindest
mit erhöhtem Kriminalitätsaufkommen, in dem
Fall musst du das über dich ergehen lassen.
Ansonsten darf die Polizei, entgegen der land-
läufigen Meinungen, nicht ohne Grund durch-
suchen.
Wenn man dich dann allerdings fragt ob du mit
einem Drogenschnelltest einverstanden wärst,
dann musst du in jedem Fall ablehnen. Das muss die Polizei dann so akzeptieren.
Es sei denn deine Durchsuchung steht mit einem
Tatverdacht gegen dich in Verbindung. Den würde
ich mir aber dann auch konkretisieren lassen.
Ansonsten ablehnen, den sonst wird bei positivem
Ergebnis, die Führerscheinstelle informiert und
der Lappen ist erstmal weg oder kann ohne vor-
herige MPU auch nicht begonnen werden. |
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WOTAN Silber-User


Anmeldungsdatum: 18.07.2016 Beiträge: 277
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Verfasst am: 22. Jul 2016 11:11 Titel: |
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Gregory hat Folgendes geschrieben: | Der Konsum jeglicher Substanzen, ob Hart, Weich,
legal oder illegal ist in Deutschland nicht strafbar
und kann nicht verfolgt werden.
Das ist geschützt durch das Grundgesetz, nachdem
, zusammengefasst die Verfügbarkeit über den
eigenen Körper bei jedem selbst liegt und man
eben nicht dafür verfolgt oder bestraft werden
kann was man mit dem eigenen Körper anstellt.
Andererseits gabs da mal ein Urteil des Bundes-
gerichtshof nachdem es wohl kein Recht auf
Rausch gibt. Was das nun genau bedeuten soll,
wissen die Werten Herren/ Damen Richter
warscheinlich selbst nicht. |
Kann ich bestätigen.
Hab aufjedenfall in gefangebensammelstelle/JVA wegen positiver UK kein Ermittlungsverfahren bekommen früher. |
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Gregory Gold-User

Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 22. Jul 2016 14:14 Titel: |
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...ja der Konsum ist legal.
Nur um konsumieren zu können muss man ja
zwangsläufig zumindest was besessen haben,
im Regelfall sogar erworben.
beides ist strafbar, lässt sich nach restlosem
Konsum aber nicht mehr nachweisen.
Völlig unpraktikabel das ganze, was haben die
sich dabei nur
gedacht ?  |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 22. Jul 2016 14:18 Titel: |
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Schon richtig - der KONSUM ist straffrei.
Allerdings: Wer konsumiert hat, steht automatisch (und zurecht!) im Verdacht, auch erworben und besessen zu haben - und Konsum rechtfertigt damit weitere Ermittlungen.
BtM-Konsumenten werden zudem als potenzielle Gefährder ins "POLIS" eingetragen, auch schnöde "Gefährderliste" genannt.
Für POLIS gibt es erstaunlicherweise keine automatische Löschung oder ähnliches.
Eigentlich wäre ja die Polizei verpflichtet, bei Kontrollen darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an irgendwelchen Hampel- und Pinkeltests freiwillig ist und die bloße Weigerung keinen Verdacht rechtfertigt.
Da ist übrigens ganz besondere Vorsicht angezeigt, manche Länderpolizeien (zB HH) beschäftigen sogenannte "Drogenerkenner", die sich anmaßen, drogenbedingte Ausfallerscheinungen zu erkennen - dann wird trotz negativem Pinkeltest eine Blutentnahme veranlasst und der Führerschein beschlagnahmt, du hast dann Fahrverbot bis der Akt aufgehoben wird. Aussicht auf Schadenersatz: 0,00!
Bei Verkehrskontrollen ist im Fall von obskurem "Drogenverdacht" der Willkür Tür und Tor geöffnet, und die Gerichte decken das in aller Regel... "Gefahr im Verzug" rechtfertigt beinahe alle Polizeimaßnahmen. Bis vor wenigen Jahren war man in D wenigstens einigermaßen vor dem erschossen werden sicher - inzwischen (Bayern) wird auch das von der Justiz gedeckt, wenn es darum geht, einen "Drogenkonsumenten" zu überprüfen...
LG
Praxx |
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Lillian Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 22.05.2013 Beiträge: 3894
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Verfasst am: 22. Jul 2016 15:19 Titel: |
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xarazsentixx hat Folgendes geschrieben: | Lillian hat Folgendes geschrieben: | Du meinst, wenn Du auf xtc bist, welche dabei hast und sie nicht rechtzeitig wegschmeißt? |
Nein angenommen ich habe keine mehr und lauf drauf auf der Straße Rum und die Bullen kontrollieren mich |
Der Konsum ist nicht verboten. Jedoch der Besitz und Erwerb. Wie soll man konsumieren, ohne es vorher erworben und somit auch besessen zu haben? Eine Logik die mir fehlt. |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 22. Jul 2016 15:40 Titel: |
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Hallo Lillian,
wenn du zu Fuß unterwegs bist und dich nicht völlig daneben benimmst, wirst du allenfalls gefilzt und das wars...
Drogentest oder Blutprobe setzen eine Straftat voraus - die ist da weit und breit nicht in Sicht.
LG
Praxx |
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Lillian Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 22.05.2013 Beiträge: 3894
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Verfasst am: 22. Jul 2016 16:20 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | Hallo Lillian,
wenn du zu Fuß unterwegs bist und dich nicht völlig daneben benimmst, wirst du allenfalls gefilzt und das wars...
Drogentest oder Blutprobe setzen eine Straftat voraus - die ist da weit und breit nicht in Sicht.
LG
Praxx |
Aber seine Frage bezog sich darauf, auffallend durch die Gassen zu laufen. |
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Oxynaut Gold-User


Anmeldungsdatum: 31.01.2012 Beiträge: 725
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Verfasst am: 22. Jul 2016 23:59 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | - dann wird trotz negativem Pinkeltest eine Blutentnahme veranlasst und der Führerschein beschlagnahmt, du hast dann Fahrverbot bis der Akt aufgehoben wird. Aussicht auf Schadenersatz: 0,00!
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Nicht ganz.
Nach der verweigerten UK und der Blutentnahme bekommt man ein 24 stündiges Fahrverbot. Erst wenn die Bluttests sich dann als positiv erweisen, wird der FS eingezogen. Hat bei mir noch einige Wochen gedauert. Eigene Erfahrung in NRW. |
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xarazsentixx Bronze-User

Anmeldungsdatum: 03.07.2016 Beiträge: 67
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Verfasst am: 23. Jul 2016 07:47 Titel: |
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ja klar musst du um zu konsumieren was besessen haben bist aber nicht verpflichtet zu sagen wo du es gekauft hast oder irgendwas zu sagen wie gesagt ich hab mal bei einen dieser Fernsehsendungen bsp: Auf streife gesehen wie sie einen kontrolliert haben der zugegeben hatte was geraucht zu haben dann haben sie ihn durchsucht er hatte aber nichts mehr dabei also durfte er gehen fertig aber meine frage wurde ja bereits beantwortet danke dafür erstmal |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 23. Jul 2016 13:47 Titel: |
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Oxynaut hat Folgendes geschrieben: |
Nicht ganz.
Nach der verweigerten UK und der Blutentnahme bekommt man ein 24 stündiges Fahrverbot. Erst wenn die Bluttests sich dann als positiv erweisen, wird der FS eingezogen. Hat bei mir noch einige Wochen gedauert. Eigene Erfahrung in NRW. |
Hallo Oxy,
mein Post bezog sich auf einen Fall in Hamburg. Da hat eine sogenannte "Drogenerkennerin" "Fahren unter Drogeneinfluss" konstatiert und den Führerschein BESCHLAGNAHMT. Die Beschlagnahme (und das damit verbundene Fahrverbot) wurde erst aufgehoben, nachdem das negative Ergebnis der Blutprobe vorlag und der Staatsanwalt geruhte, das Strafverfahren einzustellen!
Da wird einfach davon ausgegangen, dass ein besonders geschulter Polizist erkennen kann, dass eine drogenbedingte Fahruntauglichkeit vorliegt - und zwar besser als ein Arzt!
Zwar nachvollziehbar angesichts der zahllosen "Legal Highs" - aber eben durchaus willkürlich. Die "Drogenerkennerin" haftet ja nicht für eine falsche Einschätzung!
LG
Praxx |
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Oxynaut Gold-User


Anmeldungsdatum: 31.01.2012 Beiträge: 725
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Verfasst am: 24. Jul 2016 12:26 Titel: |
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Hmkay, kommt wohl auf die Laune der Trachtentruppe in dem Moment an... |
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