Spinnen die Müncher denn komplett?

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Stein
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 20. Sep 2016 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Abe es steht ja dabei, dass die 0,1 g ein Bruchstück von e i n e r Tablette sind. Vielleicht wiegen sie die ganze Tablette und nicht den Wirkstoff (was ja nicht geht).

Ich kläre das morgen und gebe dann mal Bescheid.
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Hardcore
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 25.03.2014
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 20. Sep 2016 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

1mg ist 0,001g
100mg sind 0,1g

100 mg Buprenorphin wären ohne passendes Rezept schon eine ordentliche Menge.
Es ist und bleibt halt ein Betäubungsmittel und wird ohne ärztliche Verschreibung wie z.B Heroin behandelt.

Aber 1800€ ist schon echt ne Hausnummer...

Vg
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Oxynaut
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.01.2012
Beiträge: 725

BeitragVerfasst am: 20. Sep 2016 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Denke auch, daß da ein Fehler in der Übermittlung der Menge stattgefunden hat.

Hab aber auch schonmal in BaWü 750€ für 2g Pep bezahlt. Ziemlich uncool.
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rock
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 16.03.2015
Beiträge: 2481

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen den Bescheid berufen und gleichzeitig hochoffiziell beantragen, daß die Ware untersucht wird. Da mußt Du einen eigenen Antrag stellen, in einem Nebensatz erwähnt bringt das nichts.
Dann haben sie ein Problem - das Zeug zu finden, denn das ist bestimmt längst schon nicht mehr greifbar. Nur die Götter und die Bullen wissen, wie das geht, daß Asservaten so rasch und vor allen Dingen unbürokratisch verschwinden.
Laut Gesetz müßte alles ganz bestimmten Vorschriften folgend vernichtet, idR also verbrannt werden. In einer Müllverbrennungsanlage zB. Da stehen dann irgendwelche Bullen herum, um das Ganze zu kontrollieren ...
Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist - ist es nicht, wenn du berufen kannst - muß das corpus delicti aufbewahrt bleiben !
Auf diesem Wege wurde die Justiz schon mehrmals richtiggehend ausgehebelt Wink Keine Ware, keine Strafe ! Solange nicht wirklich untersucht wurde, welche Substanz, welche Potenz, dürfte es eigentlich keine Strafe geben.
Also stell' Dich auf die Füße und wirf ihnen ihren Schrieb zurück, berufe gegen die Strafe (generell, nicht gegen die Höhe) und verlange, daß das Zeug gewogen und untersucht wird. Das steht Dir zu ! Punkt !
Alles Gute.
Cheers
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Stein
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Habe gerade beim Gericht angerufen. Die sagen, ich müsse Einspruch erheben. Das Problem: Ich muss die Zugreise zahlen, den Anwalt und und und.

Gilt das als Versicherungsbetrug, wenn ich jetz eine Rechtschutzversicherung anmelde?

Im Protokoll steht: "ein Bruchstück (0,1 Gramm) einer Subutextablette"

Eigentlich müsste der Verhalt doch klar sein?
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Stein hat Folgendes geschrieben:
Habe gerade beim Gericht angerufen. Die sagen, ich müsse Einspruch erheben. Das Problem: Ich muss die Zugreise zahlen, den Anwalt und und und.

Gilt das als Versicherungsbetrug, wenn ich jetz eine Rechtschutzversicherung anmelde?

Im Protokoll steht: "ein Bruchstück (0,1 Gramm) einer Subutextablette"

Eigentlich müsste der Verhalt doch klar sein?


Hi stein,

dann siehts doch gar nicht schlecht aus, oder gibt´s Subu Tabes deren Bruchstück 0.1g enthalten kann? Ich glaube doch nicht! Da haben die Beamten mal wieder schusselig gearbeitet. Passiert ja durchaus öfter, sind ja auch nicht immer die hellsten!

Eine Rechtschutzversicherung greift nicht für Angelegenheiten, die vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschuss passiert sind, kannste dir dafür sparen.

Aber so wie es aussieht, hast du doch gute Möglichkeiten!

LG N
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Stein
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Aber was, wenn die gar nicht den Wirkstoff ermitteln, sondern das Gesamtgewicht? So steht es da.
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Bin ja auch kein Jurist, aber aus eigener Erfahrung weiss ich , dass das Gewicht für sich allein nicht aussagekräftig ist.
Bin damals in München mit einigen gramm H festgenommen worden und entscheidend für die Strafbemessung war u.a. insbesondere der Reinheitsgehalt der sore...der war leider sehr hoch Evil or Very Mad

LG N
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Stein
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werde auf jeden Fall Einspruch erheben! Falls mein Einspruch nicht relevant ist, kommt es ohnehin nicht zur Verhandlung ...

Eine Frage noch:

Im Strafbefehl steht:

"unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln gemäß § 1 Abs. 1 BtmG i.V.m. Anlage III zum BtmG, §§ 3 Abs. 1 Nr.1, 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtmG"

Was bedeutet das? Ist die Einfuhr ins fremde Land auch dabei? Habe nämlich nicht in Österreich gekauft, sondern in Deutschland.

Jetzt schreibe ich erstmal meinen Einspruch, am Dienstag dann zur kostenlosen Gerichtsberatung, und dann schicke ich den Einspruch ab.

A.C.A.B habe ich mir als junger Mensch tätowiert - bis heute kein Stück bereut Very Happy
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ast
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 14.03.2012
Beiträge: 3305

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

ye, entscheidend ist immer die Menge des enthaltenen Wirkstoffs...selbst, wenn Du z.B. mit einem Kilo shit abgegriffen wirst, in dem aber so gut wie kein THC enthalten ist, hast Du nichts zu befürchten.
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rock
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 16.03.2015
Beiträge: 2481

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Stein hat Folgendes geschrieben:
Habe gerade beim Gericht angerufen. Die sagen, ich müsse Einspruch erheben. Das Problem: Ich muss die Zugreise zahlen, den Anwalt und und und.


Um Einspruch zu erheben, mußt Du ja nicht hinfahren.
Brief - Einspruch gegen blahblah
Begründung - es wurde der Gehalt an BtM der beschlagnahmten Menge [sollte man unter Anführungszeichen setzen, denn Menge klingt in dem Fall fast absurd] nicht festgestellt und konnte so bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt werden.
Da kannst Du, glaub' ich, gleich beantragen, daß der Strafbescheid aufgehoben wird, die "Menge" untersucht wird - es könnte sich ja auch um was Anderes handeln, es ist ja nicht einmal sicher, ob's Subutex ist, das steht ja nicht mal d'rauf Wink
Stelle jedenfalls zur Vorsicht in Abrede, daß es Subutex ist. Auch wenn Du zuvor selbst gesagt hast, es handle sich darum. Du bist Dir halt nicht sicher.
Darum ist es ihre Pflicht - darauf kannst Du wortwörtlich hinweisen - die Substanz zu bestimmen. Und deren Menge ebenso.
Ich hab' was da, das sogar altgediente Junkies als Braunes identifizieren. Es sieht danach aus, schmeckt auch so, der Geruch ist neutral ('s gibt genug Braunes, das gut ist und nicht nach Essig riecht). Trotzdem ist's Tannin und mitnichten Heroin.
Findet man das bei mir - es sind ein paar Gramm, auch eine geringe Menge also - könnte man meinen H gefunden zu haben. Hat man aber nicht. Darum müßte das Zeug untersucht werden ... Kostet natürlich Wink
Also knall' ihnen den Einspruch hin und VERLANGE (das ist Dein Recht !), daß die Substanz untersucht wird. Damit ist das Ganze zu 99% erledigt - auch ohne Anwalt*) - und Du hast Deine Ruhe.
Hinfahren ist völlig unnötig ! Das geht schriftlich mit eingeschriebenem Brief.
Cheers

*) Wenn Du einem Anwalt sagst, es geht um ein Bruchstück einer Tablette und um eine Strafe von 1.200 Euronen, dann erledigt er das Ganze für Dich umsonst, denn SO was von Rekordfund hat noch kein Anwalt gesehen und damit auch nicht bearbeitet.
Buch der Rekorde - der kleinste, mit Strafe bedachte Drogenfund der Geschichte ! Wo ? In München, beim Seehofer, der die Weisheit mit dem großen Schöpflöffel gefressen hat. Und bei seinem Schatten, dem "Generalsekretär", der seine Seele dem Teufel verkauft hat und der den Blick vor lauter Bewunderung nicht von seines Meisters Seehofer Mund losbekommt ...
München war mal liberal und offen, wenn ich an die Alte Münze denke, wo man auf der Straße nur tief Luft holen mußte, um cannabisschwangeren Rauch zu inhalieren, obwohl das Lokal einen Stock höher war.
Oder Augsburg, Mann war da was los ! Die Bullen kamen immer nur, weil sie mußten. Es reichte, das Rauchgerät auf die Seite zu legen, und man wurde nicht behelligt.
Schön war's, und die Gesellschaft ist damals nicht untergegangen, obwohl extrem viel gekifft wurde, und nicht nur das natürlich.
Und jetzt wird man für ein Bruchstück - das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen - einer Tablette gebusted UND bekommt eine Strafverfügung über einen vergleichsweise Horrorbetrag !
Bezieht man das mit ein, erübrigt sich das Gerede über "gute alte Zeiten". In dem Fall waren sie wirklich gut, jedenfalls besser als die aktuelle Zeit und Situation.
Stein, mach' den Einspruch, dazu brauchst Du keinen Anwalt, das bekommst Du auch hin. Sie müssen ihn auch so annehmen und bearbeiten ! Ob Du über's Telefon diktieren kannst, bezweifle ich. Vor Ort müssen sie einen Einspruch auch als Diktat aufnehmen ! Wissen die Wenigsten, ist aber eine Ohrfeige für die Herrschaften Wink Hab' ich schon gemacht - die hätten mich am Liebsten auf den Mond geschossen ! War das ein Spaß ! Herausgekommen ist nichts, ich vermute, man hat das Ganze unter den Tisch fallen lassen, um sich nicht zu blamieren, wenn da steht "Diktat von Herrn rock" Wink
Cheers
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mikel015
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Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Irrsinn der deutschen Justiz!
Als ich damals an der schweiz-deutschen Grenze mit einer nicht unerheblichen Menge H hochgenommen worden bin,bekam ich Monate später Post vom Zoll in den Knast.
Da ich das H nicht verzollt hatte sollte ich eine Menge Kohle wegen unerlaubter Einfuhr berappen! Shocked
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich müsste mal in meine damalige Akte schauen - wenn ich sie noch hätte - aber
ich bin mir ziemlich sicher, das bei der Bemessung des Strafmaßes, auch ein nicht
unerheblicher Teil " Steuerschuld" mit ´reingeflossen ist. Und ich habe
keine Grenzen überschritten...zumindest keine Landesgrenzen.

Ist das denn immer noch so?

LG N
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Soltau
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 06.11.2014
Beiträge: 1628

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kam es dazu Stein, dass die dich überhaupt gefilzt haben? Warst du am Hauptbahnhof unterwegs? Mir ist es noch nie passiert, dass mich die Bullen durchsucht haben oder irgendwas in der Art, aus dem Alter bin ich sowieso wahrscheinlich raus Wink
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Phencyclidin
Anfänger


Anmeldungsdatum: 21.09.2016
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 21. Sep 2016 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich mir ehrlich nicht vorstellen.

Erstens fällt das nur unters AMG und zweiten werden solche Anzeigen eigestellt und fallen lassen.

Frag da nochmal nach und zahl ja nicht.

Hattest ja nicht mal ne Gerichtsverhandlung, wer soll die Geldstrafe ausgesprochen haben? Die BH macht sowas nicht.
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