schweigepflicht...gibt es schlupflöcher?

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hammerhart1984
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 23.08.2012
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 28. Okt 2016 00:45    Titel: schweigepflicht...gibt es schlupflöcher? Antworten mit Zitat

Moin leute,
bin zu später stunde auch mal hier unterwegs.
habe mir gerade die aktuellen themen durchgelesen und anbei ´ne frage.
und zwar liegt das jetzt ein paar monate zurueck, ich glaube im juni war das, und zwar war mein hausarzt im urlaub.
ich brauchte, da ich schmerzpatientin bin, rezepte; u.a. fuer oxycodon.
bin also hin, habe einen mediplan und originalpackungen mit dosisaufkleber auf dem mein name notiert war vorgezeigt und habe die benötigten rezepte auch bekommen.
so, wochen später erfahre ich von der ma vom jugendamt, dass genau diese praxis mich gemeldet haben soll wegen v.a. sucht.
so weit so gut, ich weiss, dass diese dame es mit der wahrheit nicht so genau nimmt und ihre entscheidungen willkürlich sind.
nachdem mir das an den kopf geworfen wurde, fiel mir ein, dass ich an dem tag wo ich dort war, auch meine ehemalige familienhilfe mir über den weg lief. sie fragte mich auch noch ganz scheinheilig ob es mir denn nicht gut ginge...bla bla bla.
jedenfalls hing sie die ganze zeit bei der anmeldung rum, und hat auch mitbekommen, was ich verordnet bekommen habe.
was meint ihr, ob tatsächlich die arztpraxis(zumal der arzt gar nicht persönlich mit mir sprach) mich irgendwo gemeldet hat?
es soll ja auch so etwas wie schweigepflicht geben...
lg, hammerhart1984.
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Olafbennsen
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 28.10.2016
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 28. Okt 2016 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Alter mal ohne mist, hab das auch mitbekommen...

Da waren 3 ausserirdische, gets ohne mist...

Die haben das bei Edeka gemeldet.
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RobTyner
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 16.05.2016
Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 28. Okt 2016 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung wie es dazu gekommen sein kann, aber manchmal fragt man sich schon wie so gewisse Informationen zu amtlichen Stellen gelangen.
Bei mir war es so, das ich für eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst vom A-Amt meine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden sollte. Für mich kein Problem, da es dabei "nur" um körperliche Sachen ging. Das ich in Substitution bin habe ich gegenüber dem A-Amt nie erwähnt und bin auch gut damit gefahren. Nur bekam ich dann, vor der Untersuchung beim Medizinischen Dienst, die Aufforderung meinen Substitutionsarzt zu nennen und auch den von der Schweigepflicht zu entbinden. Dabei war mein Arzt nicht namentlich genannt und auch schrieben sie etwas von Substitution mit Methadon. Zu dem Zeitpunkt habe ich aber schon zwei Jahre gar keins mehr bekommen, sondern Subu. Natürlich habe ich meinen Arzt nicht genannt und auch ihn von nix entbunden!
Wann ich wem über meine Sucht informiere, das entscheide ich selber! Die Mitarbeiterin der Drobs, zu der ich regelmäßig gehe ua PSB, war total entsetzt wie das A-Amt an die Information gekommen ist.
Sorry dafür das ich hier nur meine Erfahrung dazu erzählen konnte und dir sonst nichts hilfreiches dazu schreiben kann.
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Stadtnixe
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 23.08.2016
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 28. Okt 2016 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß zwar natürlich auch nicht wie die Info weitergekommen ist, allerdings stellen sich mir da gleich noch ein paar Fragen.

Wenn sich ein Mitarbeiter vom Jugendamt bei dir gemeldet hat muss ja die Person, die die Infos weitergegeben hat wissen, dass du irgendwas mit dem Jugendamt zu tun hast (vermutlich Unterhalt/Sorgerecht?).

Das steht ja nicht auf deiner Krankenkassenkarte, das heißt die Mitarbeiterin bei der Anmeldung kann das ja gar nicht wissen.

Ich würde auf die Dame von der Familienhilfe tippen. Entweder sie hat das gemeldet oder sie hat die Arzthelferin dazu aufgefordert.

Ist natürlich ne miese Nummer jemanden anzuschwärzen ohne die genauen Umstände zu kennen.

Zum Thema Schweigepflicht:
Ganz so einfach ist es nicht. Wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht muss diese gemeldet werden (Meldepflicht!, da sonst im schlimmsten Fall Körperverletzung/Totschlag durch Unterlassen drohen).
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 28. Okt 2016 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss sind Personen, die innerhalb ihrer Tätigkeit an eine Schweigepflicht gebunden sind, nur in bestimmten, zwingenden, genau definierten Situationen von ihrer Schweigepflicht entbunden, wie z.b. Führen eines KFZ trotz verschriebener Medikamente und klarer Anweisung durch den Doc oder deutliche Hinweise für Misshandlung Schutzbefohlener, usw.
Wenn man in einem best. Zusammenhang selbst die Schweigepflicht aufhebt, gilt das ja nur für diesen speziellen Fall und nicht grundlegend für alle Zeiten und Behandlungen etc.

LG N
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 28. Okt 2016 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wer eine Meldung beim Jugendamt macht, geben die im Allgemeinen nicht bekannt. Hat die Arztpraxis einen Verdacht auf Vorliegen einer Suchtkrankheit, macht sie sich mit dem Ausstellen des Rezepts sogar schon strafbar.

Eine Arzthelferin darf ÜBERHAUPT nichts dergleichen machen, da wäre allenfalls der Chef dazu befugt.
Im Rahmen des Kinderschutzes dürfte ein Arzt die Schweigepflicht "nach Rechtsgüterabwägung" durchbrechen - aber er muss dann im Zweifel auch für eine Falschmeldung gerade stehen.
"Ich habe den Verdacht, dass da eine Suchtkrankheit vorliegen könnte" genügt keinesfalls für eine solche Aktion.

Ich würde dringend dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen und auf jeden Fall den Arzt anzeigen und auf Schmerzensgeld/Schadenersatz verklagen.

Der ist nämlich auch dafür verantwortlich, dass Dritte nicht mitbekommen, wer was warum verordnet bekommt - und auch für die Verschwiegenheit seiner Angestellten.

Wenn noch dazu das Jugendamt schriftlich oder vor Zeugen die Arztpraxis als Quelle benannt hat, wird sich jeder Anwalt um diesen unverlierbaren Fall reissen.

Das weitere ist ganz einfach: Der Arzt hat dein Patientengeheimnis grob fahrlässig nicht ausreichend geschützt, die ehemalige "Familienhelferin" hat unerlaubt erlangte Kenntnisse vorsätzlich und rufschädigend weitergegeben (nach dem Betreuungsende gehst du diese Dame nichts mehr an!).

Du kannst dich also in absehbarer Zeit über einige Tausend Euronen auf deinem Konto freuen!

LG

Praxx
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Kullerbunt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 28. Okt 2016 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

nebukadnezar hat Folgendes geschrieben:
Soweit ich weiss sind Personen, die innerhalb ihrer Tätigkeit an eine Schweigepflicht gebunden sind, nur in bestimmten, zwingenden, genau definierten Situationen von ihrer Schweigepflicht entbunden, wie z.b. Führen eines KFZ trotz verschriebener Medikamente

Das interessiert mich jetzt genauer. Angenommen, ein Substi-Arzt sieht seinen Patienten ins auto steigen und losfahren, MUSS das bei der Führerscheinstelle melden? Nee, oder? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Mein Substi-Arzt weiß von einigen, dass sie Auto fahren. Manche kommen auch mit ihrem Motorradhelm in die Praxis Rezept abholen. Da wird nichts gesagt.
Gab nur mal den Fall, dass jemand dicht in die Praxis kam mit einem Fahrradhelm. Da hat der Doc versucht demjenigen klarzumachen, dass er besser laufen soll. Hat sich alles an der anmeldung abgespielt, da der Patient ein ziemliches Fas aufgemacht hat. Deshalb hab ich es mitbekommen.
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nebukadnezar
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 28. Okt 2016 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi kuller,

bei meiner Substitution wars ähnlich. Mein Doc wusste, dass ich Auto fahre und es war ok für ihn. Er hat auch bestimmte Patienten dabei unterstützt, den FS wieder zu erlangen. Andererseits erzählte er mir auch, dass er bei best. Leuten, die nicht stabil in der Sub waren, BK hatten oder angetrunken zur Vergabe kamen und von denen er wusste ( wer quatscht mehr als so mancher junk), dass sie Auto fahren, das er in dem Fall nicht nur seine Schweigepflicht brechen darf, sondern sogar dazu verpflichtet ist, praktisch auch als Selbstschutz.

LG N
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 2. Nov 2016 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arzt hat ja nicht nur eine "Verschwiegenheitspflicht", sondern auch ein "Schweigerecht".
Ein Arzt darf zB "zur Abwendung einer Gemeingefahr" die Schweigepflicht durchbrechen - ich habe auch schon die Polizei informiert, als eine mit 2.0 Promille angeschickerte Dame trotz meines Verbots losfuhr.
Wenn ein dementer Opa immer wieder mit dem Auto vorfährt und das Fahren trotz Aufforderung nicht unterlässt und auch die Angehörigen das nicht unterbinden können, darf ich das Amt informieren - MUSS aber NICHT!
Wer stabil substituiert ist und Auto fährt - das juckt niemand, nicht mal die Cops. Aber mit dauerndem Alk- und Benzo-BK ins Auto steigen - das darf ich nicht dulden, zum Schutz der Allgemeinheit.

LG

Praxx
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