Probleme mit Synth. Bestellung

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TheHardestTry
Anfänger


Anmeldungsdatum: 25.11.2016
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2016 18:36    Titel: Probleme mit Synth. Bestellung Antworten mit Zitat

Hallo erstmal, ich habe jetzt seit September bei einer Seite die ais Spanien versendet immer mal wieder (insgesamt 5 mal) für knapp 900 € Räuchermischungen bestellt. Und nein es war nicht alles für mich.
Bei der letzten Bestellung ist jetzt seit 3 Tagen nichts passiert seitdem sie in DE angekommen ist. Meine Vermutung ist jetzt das der Zoll die Sendung aufgeriffen hat. Jetzt ist natürlich die Frage wie geht die Sache weiter. Steht mir eine HD bevor oder doch nur ein Brief wo ich dann Stellung beziehen muss?

Danke schon mal
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persephone
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 27.07.2016
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2016 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an was du bestellt hast und ob es hierzulande bereits verboten ist.
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TheHardestTry
Anfänger


Anmeldungsdatum: 25.11.2016
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2016 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bud Factory,New Trippy Top und Wasted(Da stande aber was von neuer US-Version) wo ich davon ausgegangen bin das es was anderes ist wie das früher
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2016 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach - seit der letzten BtMG-Verschärfung ist alles BtM, was als Rauschdroge verkauft wird. Es ist nicht mehr nötig, genau zu beweisen, dass da was Verbotenes drin ist. "Legal Highs" gibt es nicht mehr!
Wenn der Zoll die Sendung hat, kriegst du wahrscheinlich gleich einen Strafbefehl, in Bayern bestimmt auch ne HD. Kommt wahrschenlich auf die Menge an. Sobald die beweisen können, dass du für andere mitbestellt hast, bist du wegen unerlaubter Überlassung dran.

LG

Praxx
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andy1977
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010
Beiträge: 3101

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2016 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,

alles abstreiten , nur weil du als Empfänger drauf stehst , heißt das noch lange nicht , das du irgendwie was damit zu tun hast.

evtl. hast du glück , das neue npsg ist zwar beschlossen aber noch nicht in kraft getreten.

zu viel material sollte man sowieso nicht zu hause haben , könnten ja andere drogensüchtige dich überfallen , da muss die Polizei schon aufpassen ,hi,hi


lg andy
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Kullerbunt
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2016 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
Ganz einfach - seit der letzten BtMG-Verschärfung ist alles BtM, was als Rauschdroge verkauft wird.

Deswegen werden doch solche Substanzen doch als "nicht für den Konsum geeignet" verkauft. Ich habe vor Jahren ab und an mal Duftkissen bekommen.
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Lillian
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 3894

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal ne Räuchermischung namens Dirty Devil geraucht und echt nur 2 Züge genommen. Das war ein Trip, da war LSD ein Spaziergang gegen. Ich dachte die ganze Zeit ich krepiere und mit Denken war dann nicht mehr viel.

Abnsolut nicht zu empfehlen !
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Schlaumeier
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 1931

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 02:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kullerbunt hat Folgendes geschrieben:
Praxx hat Folgendes geschrieben:
Ganz einfach - seit der letzten BtMG-Verschärfung ist alles BtM, was als Rauschdroge verkauft wird.

Deswegen werden doch solche Substanzen doch als "nicht für den Konsum geeignet" verkauft. Ich habe vor Jahren ab und an mal Duftkissen bekommen.
Na dann werde ich meinen Freunden emfehlen Ihr Koka expliziet als Duftkissen deklariert zu kaufen/ schmuggeln. Was war ich fuer ein Trottel, mit Deiner "Raffinesse" waere ich damals nicht wegen Drogenschmuggels / Dealerei in den Knast gewandert. Rolling Eyes


Zitat:
alles abstreiten , nur weil du als Empfänger drauf stehst , heißt das noch lange nicht , das du irgendwie was damit zu tun hast.

Nur weil Du eine Straftat verleugnest, ist sie ja nicht "nicht passiert". Und glaube mir, wenn Du diese so offentsichtliche "Tat" vor einem Richter, sofern es soweit geht, abstreitest, gibts nochwas oben drauf. *Meine Vermutung, Staatsanwaelte handeln genauso. Ich schreibe aus gerichtlicher Erfahrung, Meiner und von Kumpels. Wink
Noch wichtiger ... vor Gericht, Guter Anwalt.

MMn gilt grundsaetzlich "bei der Polizei grundsaetzlich keine Aussage machen".


*Meine Vermutung, Staatsanwaelte handeln genauso.
Waere ich Staatsanwalt, waere der Fall fuer mich Klar. Dir wurde das Paket geliefert, ergo hast DU bestellt. Im uebrigen kann ich mir weitere gespeicherte Postsendungen dubioser Haendler vorstellen die ich mir als Staatsanwalt locker ranziehe.. Die wuerden dann, sofern gefunden, dazu reichen Dir Dealerei und ganz andere Mengen nachzuweisen.
Ich wuerde Dir bei persoenlichen "Einraeumen der Tat" eineOrdnungsstrafe schenken. Bei Verleugnung wuerde ich die Tat wegen Dreistheit und weil ich mich persoenlich verarscht fuehlen wuerde das Ding vor Gericht bringen in der Hoffnung Dir einen Einlauf zu machen. Das wuerde mir gelingen, weil ich bei Deinem letzten Zulieferer Lieferdaten einholen wuerde. Nach der Verhandlung gaebs dann nen Belohnungsjoint bei nem Longdrink. Wink

Mein persoenlicher Tip, guten drogenerfahrenen Anwalt konsultieren. Das Geld ist bestimmt gut angelegt. Cool
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Gregory
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 15.03.2010
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

...selten so einen Käse gelesen.
In Deutschland muss eine Straftat immer noch
einwandfrei nachgewiesen werden.
Stichwort Unschuldsvermutung!
Für Hausdurchsuchungen brauchts nen Beschluss
und der kann nur bei dringendem Tatverdacht
erteilt werden. Wie soll das gehen?
Ich könnte ja auch einfach mal in deinem Namen
eine Bestellung aufgeben.
Oder liege ich falsch?
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Gregory
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 15.03.2010
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

...und an Händlerdaten kommt man ebenfalls nur
mit Beschluss. Sitzt der aber im Ausland kommt man gar nicht an die Daten.
So einfach ist das alles nicht.
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