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Haschgetüm Platin-User
Anmeldungsdatum: 26.03.2015 Beiträge: 2502
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Verfasst am: 26. Nov 2016 21:17 Titel: Anzeige Hehlerei |
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Hi ihr Lieben!
Es geht um eine Anzeige wegen Hehlerei.
Beschuldigt wird eine Person, bei der ein geklautes Handy gefunden wurde.
Die Person war zu dem Zeitpunkt rotzevoll.
Sie hat mit der Polizei gesprochen und den Sachverhalt erklärt:
Das Handy hat sie von jemandem gekauft, mit der sie sich zu der Zeit in einer Klinik befunden hat. Sie kann einen Zeugen benennen, der das mitbekommen hat (allerdings nur vom Hören-Sagen zu der Zeit).
Sie hat laut eigener Angabe keine Aussage unterschrieben, das Handy wurde beschlagnahmt (was sie quittiert bekommen hat)
Nun hat sie Post bekommen.
Strafanzeige wegen Hehlerei.
Der Polizist hat ihr geraten den Sachverhalt zu schildern, hat ihr versichert, man würde ihr glauben - allerdings hat sie jetzt die Anzeige am Back.
Ich habe ihr erst Mal geraten, die Aussage zu verweigern.
Ich raff nicht so ganz was da abgegangen ist (sie war halt voll).
Ich habe besagte Strafanzeige auch nicht gesehen.
Nehmt es mal so wie ich es schreibe - Ratschläge?
Ist das nicht alles etwas unstimmig? |
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Marle Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 06.10.2016 Beiträge: 3309
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Verfasst am: 26. Nov 2016 21:53 Titel: |
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Prinzipiell mal zum Strafbestand der Hehlerei:
Die Strafbarkeit wegen Hehlerei setzt voraus, dass der Täter irgendwie über die rechtswidrige Beschaffung der Sache Bescheid weiß. Es genügt auch, wenn er mit der Möglichkeit einer Vortat rechnen muss, die in fremdes Vermögen eingegriffen hat.
D. h. wenn er das Handy zu einem Preis erworben hat, der "normalerweise" nahelegt, dass da etwas faul sein muss, dann macht er sich strafbar.
Die Aussage zu verweigern, nun ja, u. U. spricht so ein Verhalten für die ermittelnden Behörden eher gegen einen unbescholtenen Kauf.
Das Handy ist aber in jedem Fall weg.
Ich nehme an, dass die Person nicht zu einem Anwalt gehen möchte?
LG
Marle |
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olafbensen Silber-User
Anmeldungsdatum: 14.06.2016 Beiträge: 189
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Verfasst am: 26. Nov 2016 21:54 Titel: |
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Ach Leute trinkt erst mal ne Flasche Schnaps und die Helerei ist vorbei oder? |
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Haschgetüm Platin-User
Anmeldungsdatum: 26.03.2015 Beiträge: 2502
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Verfasst am: 26. Nov 2016 22:07 Titel: |
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Hm...
Anwalt ist leider keine Option.
Aber ok es wäre dann schlüssig, dass eine Anzeige erfolgt, wenn es schon reicht, dass man es ahnen müsste ^^
Würde es was nutzen, wenn sie sagt, man hätte ihr zugesagt, dass sie noch eine Rechnung erhält? Diese dann aber nie erhalten hat? ^^
(so war das bei mir mal, ich bin interessanter Weise nie drauf gekommen, dass mein 50-euro-Iphone geklaut sein könnte! lol) |
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Haschgetüm Platin-User
Anmeldungsdatum: 26.03.2015 Beiträge: 2502
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Verfasst am: 26. Nov 2016 22:10 Titel: |
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Welche Strafe könnte einen erwarten? |
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Marle Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 06.10.2016 Beiträge: 3309
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Verfasst am: 26. Nov 2016 22:16 Titel: |
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Ignorantia legis non excusat ...
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Soll heißen: Bei Deinem 50 Euro IPhone kann man schon davon ausgehen, dass heutzutage ein Durchschnittsbürger weiß, dass da etwas nicht koscher ist.
Kommt natürlich auch sehr stark auf den Staatsanwalt an.
Wieso sollte Anwalt keine Option sein? Der Betroffene kann doch Rechtshilfe beim Amtsgericht beantragen.
...In Angelegenheit des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt, keine Vertretung.
D. h., er wird kostenlos beraten, was er tun soll/kann.
LG
Marle |
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Marle Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 06.10.2016 Beiträge: 3309
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Verfasst am: 26. Nov 2016 22:20 Titel: |
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Wegen Strafe:
Die Höhe der Strafe ist in der Regel davon abhängig, ob man schon straffällig wegen einschlägiger Delikte geworden ist und wie groß der verursachte Schaden ist.
Das geht von Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit über Geldstrafe bis hin zu 5 Jahren Knast. |
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Haschgetüm Platin-User
Anmeldungsdatum: 26.03.2015 Beiträge: 2502
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Verfasst am: 26. Nov 2016 22:30 Titel: |
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Ist halt keine Option, ich werds dennoch vorschlagen.
Joar ich hab wohl Glück gehabt, hat keiner geortet.
und ja hätte ich von ausgehen können, bin ich aber nicht.
Man mag mich naiv nennen aber so wars halt.
Auch in diesem Falle hat die Betroffene keine Ahnung gehabt. Weiß aber auch nicht was sie bezahlt hat.
Nun denn ich werd das mal so weiter geben.
Danke schon mal.
Falls noch einer was weiß, kann er sich gerne melden. |
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Seppel 4 Platin-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2015 Beiträge: 1593
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Verfasst am: 27. Nov 2016 09:03 Titel: |
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In Dubio pro Reo! In Dubio maximo pro reo maximalosibus; ergo: Quot licet
Yovi non licet Bovi! Quod erat demonstrandum in vino veritasque!
Sepp
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Lillian Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 22.05.2013 Beiträge: 3894
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Verfasst am: 27. Nov 2016 09:54 Titel: |
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Wie kam das Ganze denn überhaupt raus? Und wegen EiNEM Handy so ne Welle zu verursachen finde ich wahrlich lächerlich. Die Bullen halt. Haben nix besseres zu tun, als uns armene Schweinen das Leben noch schwerer zu machen. |
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Schlaumeier Platin-User
Anmeldungsdatum: 05.06.2015 Beiträge: 1934
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Verfasst am: 27. Nov 2016 10:31 Titel: |
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Lillian hat Folgendes geschrieben: | Wie kam das Ganze denn überhaupt raus? Und wegen EiNEM Handy so ne Welle zu verursachen finde ich wahrlich lächerlich. Die Bullen halt. Haben nix besseres zu tun, als uns armene Schweinen das Leben noch schwerer zu machen. | Stimmt. Ich finde jedes "arme Schwein" wie Lillian sollte in einen Telefonladen gehen koennen und ein iPhone klauen duerfen ohne mit Konsequenzen rechnen zu muessen. Hat nicht jeder Mensch das Recht auf ein iPhone?
Zu der besoffenen Freundin. Das ist nun mal persoenliches Pech wenn mann entweder keinen Alk vertraegt oder soviel saeuft das mann nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Ich persoenlich kann nicht beurteilen ob die HandyverkaeuferIn auch Besitzer oder Dieb war. Das sollte aber einfachst zu ermitteln sein, denn (gestohlene) iPhones sind idR registriert. Und neben "in Dubio pro Reo" gilt in Deutschland "mitgefangen, mitgehangen" und "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht".
Meine persoenliche Erfahrung bestaetigt auch die Aussage "Polizisten sind hintervotzige Aersche" Die machen Versprechungen um naive Kleinkrimminelle am besten zu Lebensgestaendnissen zu motivieren, wie hier anscheinend auch geschehen.
Aber im Ernst, was kuemmerts Dich, Haschi. Vieleicht waere es besser wenn die Frau Ihre Lehre aus dem Vorfall zieht anstatt andere damit zu belaestigen. Oder bist Du Anwalt der "armen Schweine"?
So dramatisch ist der Fall nun wirklich nicht. Die (wenn ueberhaupt) zu erwartende "Massregelung" wird auch eher ertraeglich sein. |
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Lillian Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 22.05.2013 Beiträge: 3894
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Verfasst am: 27. Nov 2016 10:33 Titel: |
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Schlaumeier hat Folgendes geschrieben: | Lillian hat Folgendes geschrieben: | Wie kam das Ganze denn überhaupt raus? Und wegen EiNEM Handy so ne Welle zu verursachen finde ich wahrlich lächerlich. Die Bullen halt. Haben nix besseres zu tun, als uns armene Schweinen das Leben noch schwerer zu machen. | Stimmt. Ich finde jedes "arme Schwein" wie Lillian sollte in einen Telefonladen gehen koennen und ein iPhone klauen duerfen ohne mit Konsequenzen rechnen zu muessen.: |
Was habe ich dir getan, das Du ständig auf mir rumhackst? Ich habe eine ganz klare Frage gestellt. |
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Haschgetüm Platin-User
Anmeldungsdatum: 26.03.2015 Beiträge: 2502
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Verfasst am: 27. Nov 2016 11:24 Titel: |
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Das dürft ihr mir überlassen warum ich mich dafür interessiere.
Eure Beiträge haben mich nun wirklich kein Stück weiter gebracht, aber das war wohl auch nicht in eurem Sinne. |
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Haschgetüm Platin-User
Anmeldungsdatum: 26.03.2015 Beiträge: 2502
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Verfasst am: 27. Nov 2016 11:29 Titel: |
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Lillian:
Das ganze kam wohl durch Zufall raus bei einer Personenkontrolle am Bahnhof.
Das war allerdings wirklich persönliches Pech.
Warum man das Bedürfnis hat sich jetzt hier so auszulassen, ist mir wieder mal ein Rätsel.
Ich schrieb ja bereits, dass die Betroffene weder der Dieb war, noch das sie wusste, das es gestohlen war und das ausgerechnet im suchtforum jetzt so abwertend über jemand betrunkenes geschrieben wird, ist schon sehr interessant.
Um ein iPhone ging es auch nicht.
Aber gut, Marle hat mir ja bereits die wichtigsten Infos gegeben. |
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wolfenstein Silber-User
Anmeldungsdatum: 22.01.2016 Beiträge: 276
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Verfasst am: 27. Nov 2016 11:54 Titel: |
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erstmal Einspruch innerhalb 1 Woche einlegen, sonst ist es vorbei.
Wenn kein Geld vorhanden, beim Amtsgericht nach einem Beratungsschein oder Pflichtverteidiger anfragen.
Ohne Anwalt geht in diesem Fall gar nichts mehr, habe ich mirgerade von einer Fachfrau erklären lassen. Wichtig ist wie gesagt die Frist, die auf dem Formular steht,wenn die abgelaufen ist, geht nichts mehr. |
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