Mitnahme von Betäubungsmitteln ins EU-Ausland

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QyX
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 19. Apr 2017 12:21    Titel: Mitnahme von Betäubungsmitteln ins EU-Ausland Antworten mit Zitat

Guten Tag,

heute habe ich diese Formulare von der Bundesopiumstelle ausgefüllt und von meiner Ärztin unterschreiben lassen.

Jetzt muss ich damit noch zum Gesundheitsamt.

Meine Frage: muss ich in der Stadt wo ich zum Gesundheitsamt gehe gemeldet sein oder ist das egal?

Ich bin hier nicht gemeldet und habe Angst, dass das nun auffliegt.

Oder kommt es einfach nur darauf an, dass Arzt und Gesundheitsamt im selben Bezirk / Stadt sind?

Oder würden die beim Gesundheitsamt gar nicht prüfen, ob ich hier gemeldet bin?

Wer weiß was bzw. hat sichere Informationen?

Danke
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lämmchen
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3754

BeitragVerfasst am: 19. Apr 2017 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo QyX,


als ich 2013 nach London flog, musste ich mit meinem Btm auch zum Gesundheitsamt. Der Arzt dort fragte mich nicht, wo ich gemeldet war. Ich bekam den Stempel, seine Unterschrift und ein paar nette Hinweise für den Urlaub in GB.

Was sollte bei Dir denn auffliegen?


Beste Grüße von Lämmi
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 19. Apr 2017 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verfahren beim Gesundheitsamt ist völlig unkompliziert... es wird nur überprüft (zB anhand der Rezeptkopie) ob du das BtM rechtmäßig bekommst und ob die Bescheinigung richtig ausgefüllt ist.
Nicht vergessen: Für Schmerzpatienten gelten die selben Bestimmungen!

Übrigens steht eine Änderung der BtMVV an: Die 30-Tage-Regel soll künftig auch für Urlaub im Inland gelten!

LG

Praxx
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QyX
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 19. Apr 2017 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:


Übrigens steht eine Änderung der BtMVV an: Die 30-Tage-Regel soll künftig auch für Urlaub im Inland gelten!



Was bitte bedeutet das denn?

Muss ich dann zum Gesundheitsamt und mir wieder alles beglaubigen lassen wenn ich z.B. in den Semesterferien für 40 Tage nach Hause fahre?

Diesen Zettel muss man ja pro Fertigarzneimittel ausfüllen. Bei mir sind das 5 verschiedene und pro Zettel kostet das in Berlin 5 EUR.

1 x Morphin 30 mg (0 - 1 - 0)
1x Morphin 60 mg (0 - 0 - 1)
1x Oxycodon 60 mg (nehme davon jeweils nur eine halbe pro Tag)
1x Targin 20/10 (nehme ich an manchen Tagen als Alternative wegen Stuhlgang)
1x Jurnista 8 mg (Basismedikation, 1 x täglich)

Für das Ausfüllen heute in der Praxis hab ich bestimmt 15 Minuten benötigt. Und dann bezahle ich 25 EUR.

Jetzt muss ich das auch machen wenn ich innerhalb von Deutschland verreise oder wie ist das mit den 30 Tagen überhaupt zu verstehen?

Ich bin Student und für so etwas 25 EUR ausgeben zu müssen ist echt fies. Reden wir mal nicht über Rezeptgebühren und kosten für Privatrezepte und privat bezahlte Psychotherapien weil so nix zu bekommen ist bzw. die Wartezeiten ewig sind und ich dann niemanden finde, der zu mir passt.

Wie soll das denn geregelt werden? Ist das schon Urlaub, wenn ich mal für 2-3 Tage in eine andere Stadt fahre. Muss ich da jedes mal sowas ausfüllen?

Bisher wurde ich noch nie mit Betäubungsmitteln erwischt. Das Risiko für mich in eine Kontrolle zu kommen ist ja eher gering.

Soll jetzt überwacht werden wie sich BTM-Patienten in Deutschland mit ihren Medikamenten bewegen? Das wäre doch ein bürokratischer Irrsinn. Sollen sie lieber einen sicheren BTM-Ausweis für Patienten einführen die solche Medikamente langfristig benötigen.

Mit 27 habe ich angefangen zu schlucken, bin jetzt 32 und außer Ärzten die manchmal schon wütend wurden nur weil ich solche Medikamente nehme hatte ich bisher noch keine größeren Probleme. Manchmal komische Blicke in der Apotheke und einmal ein junger PTA der zu dem Rezept meinte: "BOAH, das ist aber ganz schön viel" aber sonst kann ich mich nicht beklagen, weder hier in Berlin noch in Baden-Württemberg.

Und jetzt soll sowas echt kommen?

Was ist denn mit Leuten die beruflich viel unterwegs sind? Alle 30 Tage eine neue Erlaubnis ausstellen lassen?

Wahnsinn!
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nebukadnezar
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 19. Apr 2017 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Übrigens steht eine Änderung der BtMVV an: Die 30-Tage-Regel soll künftig auch für Urlaub im Inland gelten!


Zitat:
Jetzt muss ich das auch machen wenn ich innerhalb von Deutschland verreise oder wie ist das mit den 30 Tagen überhaupt zu verstehen?


...ich geh doch mal ganz schwer davon aus, dass diese Regel ledgl. für Substitutionspatienten greift. Es stehen ( oder standen) ja auch andere Änderungen im Raum. Bisher gab es ja ( zumindest nach BtMVV) nur die 30 T Verschreibung für´s Ausland, für Innlandreisen gab´s die 7 Tage Mitgabe i.d. R. und man musste sich vorort um eine( Weiter-) Vergabe kümmern. Irrsinn!

LG N
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QyX
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 19. Apr 2017 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

nebukadnezar hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Übrigens steht eine Änderung der BtMVV an: Die 30-Tage-Regel soll künftig auch für Urlaub im Inland gelten!


Zitat:
Jetzt muss ich das auch machen wenn ich innerhalb von Deutschland verreise oder wie ist das mit den 30 Tagen überhaupt zu verstehen?


...ich geh doch mal ganz schwer davon aus, dass diese Regel ledgl. für Substitutionspatienten greift. Es stehen ( oder standen) ja auch andere Änderungen im Raum. Bisher gab es ja ( zumindest nach BtMVV) nur die 30 T Verschreibung für´s Ausland, für Innlandreisen gab´s die 7 Tage Mitgabe i.d. R. und man musste sich vorort um eine( Weiter-) Vergabe kümmern. Irrsinn!

LG N


Ich hab jetzt gegoogelt und erstmal nichts gefunden was den Urlaub im Inland und die 30 Tage betrifft.

Für Substitutionspatienten soll sich aber etwas ändern. In bestimmten Ausnahmefällen sollen auch 30-Tages Take-Home Verordnungen möglich sein.
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Cariote
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Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 19. Apr 2017 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

30 Tages Take Home? Endlich! Ist das schon sicher oder nur im Gespräch? Wer bekommt die Ausnahme? Alle berufstätige die Beikonsumfrei sind?
Hast du bitte einen Link? Danke!

Ich habe es so verstanden dass der Arzt nun auch bei Inlandsurlaub 30Tage mitgeben kann und das das nicht nur fürs Ausland zählt.
Keine neuen Bescheinigungen Wink
Oder? Praxx?

LG Caro

Na in Kiel ist eher nichts für mich da nicht Clean. Die Treffen sich die aber super. War einige Jahre bei NA obwohl ich konsumierte, also in Substi war.
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2017 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Cariote hat Folgendes geschrieben:
30 Tages Take Home? Endlich! Ist das schon sicher oder nur im Gespräch? Wer bekommt die Ausnahme? Alle berufstätige die Beikonsumfrei sind?
Hast du bitte einen Link? Danke!

Ich habe es so verstanden dass der Arzt nun auch bei Inlandsurlaub 30Tage mitgeben kann und das das nicht nur fürs Ausland zählt.
Keine neuen Bescheinigungen Wink
Oder? Praxx?

LG Caro


praxx schreibt
Zitat:
...steht eine Änderung der BtMVV an...
, d.h. sie ist noch nicht durch und in der letzten Gesetzesänderung v. 29.3.17 ist alles so , wie gehabt, eben bis zu 30 Tage / Auslandsreise/Jahr , Inland 7 Tage bei TH.
Die DGS hat diese Vorschläge zur Änderung der Richtlinien innerhalb der Sub schon vor Jahren eingebracht. Die Entscheidungen treffen aber nun mal andere.
Auch das 30 T TH ist schon ewig ein Thema, die Vorr. , wenn es mal in Kraft tritt, werden sicherlich u.a. 100% ige BK Freiheit über einen sehr langen Zeitraum sein, auch nicht nen paar Cola/Whisky Dösken an einigen Tagen der Woche Wink, mal ganz abgesehen von dem Arzt, der durch die Gesetze ja zu nichts verpflichtet wird,ausser sie in ihren Grenzen einzuhalten.
...ansonsten liegt es in seiner Beurteilung...

LG N
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Wu Zi Mu
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.09.2015
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2017 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Am 15.3. beschlossen.

bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017/1-quartal/btmvv-kabinett.html

Hoffe der link funktioniert, sonst mal "btmvv Pressemitteilung bmg" googlen.

Muss noch durch den Bundesrat,soweit ich weiß.
Entscheidend wird aber sein, was die Bundesärztekammer daraus macht. Angeblich werden die Richtlinien momentan überarbeitet.
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2017 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo QyX

Inhalt, Form und amtliche Bestätigung der Atteste bei grenzüberschreitender BtM-Mitnahme ist ja durch internationale Drogenabkommen grundsätzlich vorgeschrieben und wurden nur für den Schengen-Raum gesondert vereinheitlicht.
Im Inland ist das ganz sicher nicht notwendig!

Wird die normale Take-home-Höchstdauer bei der Substi bei Auslandsurlaub außerhalb des Schengen-Raums überschritten, muss das zuständige Gesundheitsamt formlos darüber unterrichtet werden. Für den Patienten reicht üblicherweise der Substi-Ausweis bzw eine Rezeptkopie, um sich als "rechtmäßiger Eigentümer" der Substitutionsmittel auszuweisen.

Ein 30-Tage Take-home wird es trotz vielfachen Wunsches sicher nicht geben, wir rechnen aber wenigstens mit einer künftig möglichen 2-Wochen-Verschreibung.

LG

Praxx
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Yez
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 20.04.2016
Beiträge: 2974

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2017 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß von euch jemand ,
wie lange ein Opiat-Ausweis gültig ist ?
Bezw. erneuert werden muss .?

Meinen habe ich seit September letzten Jahres und möchte im Oktober eine Woche Urlaub machen .

Liebe Grüße

Yez
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mikel015
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Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2017 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:


Ein 30-Tage Take-home wird es trotz vielfachen Wunsches sicher nicht geben, wir rechnen aber wenigstens mit einer künftig möglichen 2-Wochen-Verschreibung.

LG

Praxx



muß ich das jetzt verstehen...
habe die letzte Zeit im Programm immer von meinem Sub-Doc ein Rezept über Methadicct über 2 Wochen bekommen und das ist schon Jahre her...
oder zählt jetzt Methadicct etwa nicht mehr zur Substitution...

so long
Mikel
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QyX
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2017 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Yez hat Folgendes geschrieben:
Weiß von euch jemand ,
wie lange ein Opiat-Ausweis gültig ist ?
Bezw. erneuert werden muss .?

Meinen habe ich seit September letzten Jahres und möchte im Oktober eine Woche Urlaub machen .

Liebe Grüße

Yez


Einen von einer Behörde ausgestellten Opiat-Ausweis gibt es doch gar nicht, nur einen, den man sich praktisch selber erstellt und dann vom Arzt unterschreiben lässt.

Was es da an Vorlagen zu Opiat-Ausweisen zum Download gibt ist ja nichts offizielles sondern ein Service der Pharmaindustrie oder Selbsthilfegruppen.

Damit haben die Ausweise wenig beweiswert. Ein umfangreicher Befund vom Arzt oder einer Klinik mit Angabe der Opiat-Medikation mit Indikation hat sicher mehr Beweiswert, wenn man belegen möchte, dass man aus medizinischen Gründen auf Opiate angewiesen ist.

Ansonsten muss man sich eben vom Gesundheitsamt die Verordnung beglaubigen lassen. Kostet hier in Berlin 5 EUR pro Fertigarzneimittel. Nimmst du also z.B. Oxycodon in zwei verschiedenen Dosierungen zahlst du 10 EUR.
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2017 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

mikel015 hat Folgendes geschrieben:
Praxx hat Folgendes geschrieben:


Ein 30-Tage Take-home wird es trotz vielfachen Wunsches sicher nicht geben, wir rechnen aber wenigstens mit einer künftig möglichen 2-Wochen-Verschreibung.

LG

Praxx



muß ich das jetzt verstehen...
habe die letzte Zeit im Programm immer von meinem Sub-Doc ein Rezept über Methadicct über 2 Wochen bekommen und das ist schon Jahre her...
oder zählt jetzt Methadicct etwa nicht mehr zur Substitution...

so long
Mikel


...mit Einführung der gesetzl. regulierten Sub, war das eigentlich ...ääh `riskant` für den doc, aber es gab / gibt ja einige , die 2,3,4 Wochen TH haben/hatten, war bei mir auch so und ich denke praxxy machts bei 1-3 langj. Patienten nicht anders...

LG N
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nebukadnezar
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2017 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
bei 1-3 seiner langj. Patienten nicht anders...


...scheiss fehlende edit funktion...
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