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musikera Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013 Beiträge: 928
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Verfasst am: 13. Mai 2017 19:05 Titel: Bundesrat genehmigt Änderung des Substitutionsgesetzes. |
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Hab die Änderungen und Gesetzestext durchgeackert und muss sagen:
DANKE.
Endlich sind 30 Tage Verschreibungen möglich ( Arzt entscheidet )
Ländlicher Raum wird versorgt bzw. kann versorgt werden über Gesundheitsämter, Hospize, Pflegeeinrichtungen u n d Apotheken. Konsilarmodell: nicht mehr drei Patienten vom Arzt OHNE Suchtschein sondern zehn Patienten
Ärzte werden endlich juristisch entlastet und sind nicht mehr strafbewehrt.
Und und und...lest es selber...
Ich ahne das viele Ärzte es gar nicht wissen das es Änderung gab. Ich ahne aber auch das AbkassierDocs ( wenn ich das mal so sagen darf ) nicht mal so froh sind weil nun der Arzt ne Menge Arbeit und Verpflichtung gar nicht mehr hat ( und er dafür auch nicht kassieren kann ). Kurzum die Praxen werden entlastet...so steht es im Gesetztext. Es ist ne Menge anders, lest es selber.
Ich hab nen Ausdruck den ich meinem Doc bring. Bin gespannt. Er hört ja nächstes Jahr auf und dosiert alle monatlich ohne zu fragen runter. Das ist bedenklich Suchtpatienten runterzudosieren nachdem man sie jahrelang teilweise hochdosierte und als willigen ABO Patient abkassierte ...
Hab auch schon mit einer Schwerpunktpraxis Kontakt aufgenommen. Die ist zwar 150 Km weit weg aber mit Zug sehr gut erreichbar. Mit der Konzilarmethode werde ich plus neuer Substiregelung hier im Nordschwarzwald eine Lösung finden
Einmal im Quartal müsste ich dann zur Schwerpunktpraxis mich vorstellen. Das ist für mich akzeptable Lösung. Besonders mit der 30 Tage Verschreibung für Patienten in stabiler Seitenlage hahahah...und ohne Beikonsum. Das hab ich schriftlich seit Jahren nicht gesündigt.
Was denkt ihr über die neue Gesetzgebung? |
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Cariote Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015 Beiträge: 1134
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Verfasst am: 13. Mai 2017 20:48 Titel: |
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Musikera, vielen herzlichen dank für die Infos. Ich habe die Erneuerumgen nicht gefunden. Hast du bitte einen Link?
Ich habe nur die 39 allgemeine neuen Gesetze vom Bundesrat gefund.
Danke und viele Grüsse!
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musikera Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013 Beiträge: 928
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 13. Mai 2017 22:30 Titel: |
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Wie immer kommt der Dämpfer auf dem Fuße...
das neue Gesetz ist nur heiße Luft, bis der "Gemeinsame Bundesausschuss" die für Kassenärzte verpflichtende Richtlinie an die veränderte Gesetzeslage angepasst hat Bis dahin ändert sich nichts... der Vorgang ist recht kompliziert, nach der Geschäftsordnung des GbA müssen dazu diverse Stellungnahmen eingeholt werden - Krankenkassen, Ärztekammer, Arzneimittelkommission, Patientenverbände... danach wird beraten und der Beschluss dem Ministerium zur Prüfung vorgelegt - erst DANACH dürfen Kassenärzte des neue Recht anwenden
Das gilt besondes für die Veränderungen bei der PSB und dem Umgang mit Beikonsum.
Nur die strafrechtliche Situation der Ärzte wird schon sofort ein bißchen entschärft...
LG
Praxx |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 14. Mai 2017 12:15 Titel: |
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Hier ist das jetzt etwas genauer:
Zitat: | §18 - Übergangsvorschrift
(1) Die Bundesärztekammer hat die Richtlinie nach § 5 Absatz 12 Satz 1 bis 3 und Absatz 14 Satz 3 dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31.8.17 [ letzter Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats] zur Genehmigung vorzulegen. Das Bundesministerium für Gesundheit macht die genehmigte Richtlinie unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt.
(2) Bis zur Bekanntmachung der Richtlinie gemäß Absatz
1 Satz 2 findet die Verordnung in ihrer bisher geltenden Fassung weiter
Anwendung.“ |
Erst wenn die Richtlinie der Bundesärztekammer vorliegt, ist der gBA mit seiner eigenen Richtlinie für die Vertragsärzte dran.
Es kann also bis Anfang des nächsten Jahres dauern, bis auch die gesetzlich versicherten Substitutionspatienten in den Genuss der neuen Regelungen kommen, bis dahin bleibt alles beim Alten
LG
Praxx |
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Cariote Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015 Beiträge: 1134
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Verfasst am: 14. Mai 2017 18:09 Titel: |
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Vielen Dank für deine Links! Und auch dir Praxx, danke für deine Infos. Die Änderungen zählen also noch nicht ausser einige? Welche genau...(?) Könntest du bitte Bescheid sagen ab wann die Gesetze in der Praxis umgesetzt werden können?
Ich würde das gerne ausdrucken und mit in die Arztpraxis nehmen. Mein Doc nutzt das Internet nicht und erfährt Erleichterungen erst recht spät.
Auch meine Apotheke...da gibt es Formfehler...
Gibt es harte Strafen wenn Take Home in 1Flasche abgefüllt wird anstatt in Einzel- Tagesflaschen? Ich glaube schon, dass wissen sie gar nicht...
Oder das auf dem Take Home Rezept auch mit die Einzeldosis vor Ort mit aufgeführt wird? Das weiss meine Praxis evtl auch nicht dass da 2Rezepte erforderlich sind...
Sind die Strafen dafür eher gering oder hoch? Ich möchte denen das sonst sagen aber wäre besser schriftlichen Ausdruck mitzunehmen. Letzteres steht in BTMVV . Aber ersteres? Ab wann die Erleichterungen nun wirklich gelten und das mit in 1Flasche abfüllen? Wo finde ich das?
Ich möchte unbedingt dass meine Apotheke und Arzt keinen Fehler macht...sonst stehe ich nachher ohne da...
Ich sehe gerade dass es genauer gepostet wurde. Vielen Dank!
LG Caro und schönen Sonntag! |
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Wu Zi Mu Bronze-User

Anmeldungsdatum: 22.09.2015 Beiträge: 64
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Verfasst am: 14. Mai 2017 18:22 Titel: |
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Der weitere Zeitablauf laut DGS:
Zitat: | Der weitere Zeitplan 2017/2018
April 2017: Vorstellung und Diskussion des Entwurfs der neuen BÄK-RL, anschließend Überarbeitung als Vorlage zur Beschlussfassung im Vorstand der Bundesärztekammer (am 27./28.4.2017 verabschiedet).
Beratung der 3.BtMVVAEndV im Gesundheitsausschuss des Bundesrates (mit 16:0 Zustimmung zur Abstimmung an den Bundesrat verwiesen).
Mai 2017: Bundesratssitzung, Verabschiedung der 3.BtMVVAEndV (Sitzung am 12.05.2017).
Bei Änderungen ggf. Überarbeitung der BÄK-RL. Berücksichtigung der Stellungnahme des GBA – Gemeinsamer Bundesauschuss (das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) zu den wissenschaftlichen Inhalten der 3.BtMVVAEndV.
Juli/August 2017: BÄK-Vorstandsbeschluss zu den RL. Anschließend Genehmigung der BÄK-RL durch das BMG.
September 2017: Inkrafttreten des neuen Substitutionsrechts.
2017/2018: Überarbeitung der MVV – Methoden vertragsärztlicher Tätigkeit (Abschnitt Substitutionsbehandlung) des GBA. Aktualisierung des EBM. |
Den kompletten (ganz interessanten) Text gibt es hier nachzulesen (Ohne Leerzeichen im Link):
h ttp ://www.dgsuchtmedizin.de/vorstandsnews/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=176&cHash=3c05670cc8bbd5374bda05cb6b0906f1
Ergänzend zum Schildoewr Kreis kann ich nochmal "Forum-Substitutionspraxis" als Informationsquelle empfehlen. Ist zwar bisschen schlecht aufgebaut, aber die tragen wirklich viele Infos zusammen, auch neue Studien usw.
Der Newsletter vom Schildower Kreis ist aber auch sehr interessant, wenn auch etwas cannabis- und philipinenlastig, in letzter Zeit.
@Musikera
Denke das ist politisch auf jeden Fall ein Fortschritt und wird hoffentlich langfristig zu einer Normalisierung der Behandlung beitragen. Was sich tatsächlich verbessert, für uns Patienten, wird man sehen müssen. Erfahrungsgemäß werden unsere Interessen eher nicht im Mittlpunkt stehen, wenn die Bundesärztekammer ihre Richtlinien anpasst...
Kenne hier vor Ort z.B. einige Drobsen die schon um ihren Stellenplan bangen, falls die PSB nicht mehr verpflichtend sein sollte. Die möchten allein aus finanziellen Gründen, dass es so bleibt wie früher.
Aber zumindest sollte sich für uns nichts verschlechtern. |
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Lillian Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 22.05.2013 Beiträge: 3894
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Verfasst am: 14. Mai 2017 18:26 Titel: |
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Jedes Mal als ich in Substi war, bin ich nur am Anfang ( beim ersten Mal) einige wenige Male bei der PSB gewesen.
Sonst gar nicht und mein Arzt hat NIE etwas gesagt. |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 14. Mai 2017 23:28 Titel: |
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Hallo Lillian,
in der BtMVV ist (bisher) die PSB eigentlich nur als zulässige Alternative neben einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung aufgeführt, in den Richtlinien des GBA zur vertragsärztlichen Behandung dagegen zwingend vorgeschrieben. Die PSB-Stelle entscheidet darüber, ob und in welcher Frequenz PSB erforderlich ist.
Dein Arzt macht sich nicht strafbar, wenn er dich ohne PSB behandelt, solange er eine "psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung" bei dir durchführt - Facharzt ist nicht vorgeschrieben...
Aber er riskiert, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert, wenn der Nachweis der PSB-Teilnahme fehlt. Die sagen dann "eine Substitutionsbehandlung im Sinne der Richtlinien ist nicht erfolgt - zahle also bitte dein Honorar und die Kosten für das Substitu zurück"
Die Apotheke dagegen hat eindeutige Vorschriften, wie take-home-Verordnungen "konfektioniert" werden müssen. Wenn die pfuschen, gibt es höchstens eine Ermahnung von der Amtsapotheke und das wars...
Wie streng das alles aus überprüft wird, hängt vom Bundesland bzw von der KV ab - Nordrhein ist da zB sehr streng, was die PSB angeht
LG
Praxx |
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musikera Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013 Beiträge: 928
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musikera Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013 Beiträge: 928
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Verfasst am: 15. Mai 2017 07:19 Titel: |
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Danke Praxx,
Für die Einlassungen. Es ist aber Wurst ob es bis Herbst oder Anfang 2018 noch geht. Wir haben zwanzig Jahre gewartet da ist ein halbes Jahr auch noch zu verkraften.
Es wird natürlich gefeilscht und das auf dem Buckel von UNS. Ich finde die österreichische Handhabung am besten. Man geht zum Arzt oder gar Amtsarzt und der gibt ein Papier mit dem man dann in die Apo geht und sein Medi holt.
Das wäre bei uns im ländlichen Raum die beste Lösung. Was nützt mir alles mögliche an Ausgabestellen wenn aber KEIN Arzt da ist mit dieser unseligen SuchtscheinDINGENS.
Wohl aber könnte auf dem Gesundheitsamt ein Arzt ein Art Dauerrezept ausstellen das dann in der Apo deponiert ist bis es widerrufen wird. Man kann ja trotzdem zu UK geladen werden und Gesprächen und das Gedöhns. Wichtig ist doch:
Nicht wöchentlich rumkurven und Diskussionen mit gestörten Arzthelferinnen und Ärzten die es besser wissen. Es muss endlich unterschieden werden zwischen Akut
Leuten ( Szene und Aids und Fixerstubenleuten ) und Patienten die sozial gefestigt mit Arbeit und Familie ohne Beikonsum usw. Substituiert werden. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Wenn einer stirbt ist es halt so. Auch Säufer sterben und Raucher sterben aber wird deswegen Alk verboten?
Bis denne
Gruß |
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MausiMaus Platin-User

Anmeldungsdatum: 01.07.2015 Beiträge: 2176
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Verfasst am: 15. Mai 2017 08:36 Titel: |
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Hallo,
freut mich, dich zu "sehen", musikera,
grüsse,
und einen entspannten Tag,
Karin |
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musikera Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013 Beiträge: 928
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Verfasst am: 15. Mai 2017 15:27 Titel: |
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Danke Praxx,
Für die Einlassungen. Es ist aber Wurst ob es bis Herbst oder Anfang 2018 noch geht. Wir haben zwanzig Jahre gewartet da ist ein halbes Jahr auch noch zu verkraften.
Es wird natürlich gefeilscht und das auf dem Buckel von UNS. Ich finde die österreichische Handhabung am besten. Man geht zum Arzt oder gar Amtsarzt und der gibt ein Papier mit dem man dann in die Apo geht und sein Medi holt.
Das wäre bei uns im ländlichen Raum die beste Lösung. Was nützt mir alles mögliche an Ausgabestellen wenn aber KEIN Arzt da ist mit dieser unseligen SuchtscheinDINGENS.
Wohl aber könnte auf dem Gesundheitsamt ein Arzt ein Art Dauerrezept ausstellen das dann in der Apo deponiert ist bis es widerrufen wird. Man kann ja trotzdem zu UK geladen werden und Gesprächen und das Gedöhns. Wichtig ist doch:
Nicht wöchentlich rumkurven und Diskussionen mit gestörten Arzthelferinnen und Ärzten die es besser wissen. Es muss endlich unterschieden werden zwischen Akut
Leuten ( Szene und Aids und Fixerstubenleuten ) und Patienten die sozial gefestigt mit Arbeit und Familie ohne Beikonsum usw. Substituiert werden. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Wenn einer stirbt ist es halt so. Auch Säufer sterben und Raucher sterben aber wird deswegen Alk verboten?
Bis denne
Gruß |
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musikera Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013 Beiträge: 928
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Verfasst am: 15. Mai 2017 15:28 Titel: |
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MausiMaus hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
freut mich, dich zu "sehen", musikera,
grüsse,
und einen entspannten Tag,
Karin |
Danke Mausi |
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Quasimodus Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.02.2015 Beiträge: 1804
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Verfasst am: 15. Mai 2017 19:37 Titel: |
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Substituierte junkies werden niemals von der Kette gelassen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Alternativen
1. erschiessen lassen, 2 Schüsse mitten ins Gehirn
2. abturnen von dem Dreck |
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