Was passiert wenn ich mich privat Versichere in Substi

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Freder
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 09.07.2016
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 5. Sep 2017 18:32    Titel: Was passiert wenn ich mich privat Versichere in Substi Antworten mit Zitat

Diese Frage geht hauptsächlich an Praxx aber wenn sonst jemand was dazu weiß immer raus damit.
In einem andere Thema habe ich darüber gelesen das es als Versicherter mehrere "Probleme" geben kann wenn man mit F12.2 bescheinigt ist und dies einen ein Leben lang verfolgt.
Meine erste Frage ist was sind dies für welche?
Leider habe ich mich über dieses Thema garnicht informiert als ich die Substi vor ein paar Jahren angefangen habe.

Die zweite ist: Bekommt eine neue Versicherung, wenn ich mich entscheide nun privat Versichert zu sein, von der alten Versicherung diese F12.2 mitgeteilt oder dürfen die sowas nicht weiterleiten?

Vielen Dank!
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Freder
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 09.07.2016
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 5. Sep 2017 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage habe ich vergessen.
Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich als privat Versicherter dies geheim halten möchte.
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Ambivalenzia
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 17.01.2014
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 5. Sep 2017 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei jeder privaten Krankenversicherung werden Fragen gestellt. Diese sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Da deine Diagnose jetzt bereits besteht, wird keine private Krankenkasse dir mehr anbieten als den Basistarif. Dort gibt es einen sog. Annahmezwang und dir muss ein solcher Tarif angeboten werden.

Verschweigst du deine Erkrankung absichtlich, kann die Krankenversicherung dich rausschmeissen und dir bisher gezahlte Leistungen, die in irgendeiner Art und Weise Bezug zur Diagnose haben, in Rechnung stellen.
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Freder
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 09.07.2016
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 5. Sep 2017 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Sowas in der Art habe ich schon befürchtet...
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 5. Sep 2017 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Genau genommen ist es so:
1.) die meisten Versicherer schließen Leistungen bei Suchtkrankheiten von vorneherein aus
2.) Voraussetzung für eine Substitutionsbehandlung ist "Abhängigkeit" - diese Diagnose darf erst gestellt werden, wenn die Abhängigkeitsmerkmale 1 Jahr bestanden haben. Einstieg in eine Substi ist also erst deutlich ein Jahr nach Versicherungsbeginn möglich, wenn überhaupt (siehe Ziff 1)
3) Ärzte sind nicht verpflichtet, zum "Basistarif" überhaupt zu behandeln!

LG

Praxx
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Freder
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 09.07.2016
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 6. Sep 2017 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

danke Praxx.
zu 2. ich bin ja schon in Substi.

Würde sich daran irgendwas ändern wenn ich nachgewiesenermassen ein paar Jahre clean (z.b. Naloxon Implantat) bin oder Suchtkrank ist Suchtkrank egal wie lange clean?
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Ambivalenzia
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 17.01.2014
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 7. Sep 2017 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf die Fragen der jeweiligen Versicherung an. Manche fragen ausschließlich nach den letzten 10 Jahren. Manche fragen aber auch, ob jemals eine Suchterkrankung diagnostiziert bzw. behandelt wurde.
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sickgirl
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 28.01.2015
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 8. Sep 2017 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

F 12 ist doch nur Cannabis. Woher kommt dann die Substi?
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rock
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 16.03.2015
Beiträge: 2481

BeitragVerfasst am: 8. Sep 2017 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

sickgirl hat Folgendes geschrieben:
F 12 ist doch nur Cannabis. Woher kommt dann die Substi?

Richtig !
Und es lohnt sich, die entsprechende Liste mal zu lesen: http://icdscout.de/ICD2010/F12
Da gibt es eine Abhängigkeit von Cannabis Sativa und eine von Cannabis Indica und viele mehr bis hin zu Maconha und Dagga ...
Hier sieht man, wo die dämlichen Fragen von sogenannten Experten wie Amtsärzten kommen Wink
Sind sie nun abhängig von Bhang, Hemp, Indischem Hanf oder vielleicht sogar Kiff ? Wie macht sich das Entzugssyndrom nach Gebrauch von Cannabinoiden bemerkbar ? Sie haben kein Entzugssyndrom ? Dann haben sie weder Bhang, noch Hemp, noch Indischen Hanf und schon gar keinen Kiff konsumiert ! Sie hätten sonst ein Entzugssyndrom !
Haleluja Sad
Cheers
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 8. Sep 2017 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

F12.2 heist aber Abhängigkeits Sydrom,kein Entzugssyndrom...

Das ist ein riesen Unterschied...
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simbalabum
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 13.10.2015
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13. Sep 2017 03:54    Titel: Antworten mit Zitat

Freder hat Folgendes geschrieben:
Eine Frage habe ich vergessen.
Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich als privat Versicherter dies geheim halten möchte.


also du meinst, Substitution selbst zahlen?
ich gehe als Selbstzahler (aus genau den Gründen).
wenn ich dich richtig verstanden hab, kann ich mal meine Erfahrungswerte herposten.
es ist zumindest billiger als der Stoff von der Straße...
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Freder
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 09.07.2016
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 15. Sep 2017 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ups dann hab ich da was falsch verstanden wenn es da nur um Cannabis geht. Dachte Abhängigkeit generell... Welches steht dann für Abhängigkeit von Opioiden oder mehreren Substanzklassen?
Simbalabum das würde mich schon intressieren!
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Freder
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 09.07.2016
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 15. Sep 2017 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

gerade gesehen das es 11.2 ist... Sorry!
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simbalabum
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 13.10.2015
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 15. Sep 2017 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

theoretisch kostet eine Privatkonsultation/"Beratung" ca 11-12€, also so ein Sprechstundenbesuch beim Allgemeinmediziner.
Substitution rechnet sich aber irgendwie wieder anders ab - praktisch läuft es im Monat auf rd. 150€ raus.
(eine einzelne Konsultation hat nur der Vertretungsarzt abgerechnet, bei dem ich mal eine Woche auswärts überbrückt habe. den hab ich aber auch nur genau einmal aufgesucht, er hat sich meine Überweisung angeschaut, zur Sicherheit UK, bisschen geschwatzt mit mir, wie die Sub bei mir in der Stadt läuft so im Vergleich, Rezept und go)
soviel zum Arzt.

diffiziler wird's beim Substitutionsmittel. die sind an sich gar nicht teuer.
ich wollte erst von meinen Einzelerfahrunge mit meinen Dosen erzählen, hab aber inzwischen was besseres gefunden:
Die Hilfstaxe: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/rahmenvertraege/hilfstaxe/AM_Anlagenuebersicht_zur_Hilfstaxe_gueltig_ab_01032016.pdf ab Anlage 4/PDF-Seite 24
Da steht schon mal alles drin außer Substitol - das ist allerdings noch heiß teuer. Die N3/120St. 200mg haut mit sage und schreibe 385€ rein, pro Pille reiner Verkaufspreis gut 3€, und dann dürfen die Apos fürs Auseinzeln mW noch 100% aufschlagen Shocked (was derzeit auch das Medizinalcannabis so übel verteuert, sofern ich da alles richtig verstanden hab an der Gesetzlage (§ 4 Abs 1 AMPreisV))

aber unterm Strich: billiger als Straßenstoff ist es allemal...

Zitat:
Welches steht dann für Abhängigkeit von Opioiden oder mehreren Substanzklassen?

Opiatabhängigkeit ist F11.2, von mehreren Substanzklassen sollte man korrekerweise auch jede einzeln kodieren.
Es gibt auch F19.2, "Polytoxikomanie", die hat aber noch mehr Voraussetzungen als nur den abhängigen Gebrauch mehrerer Substanzen, nur weil jmd zB Opiate und Kokain abhängig konsumiert, rechtfertigt das mMn noch keine 19.2.
Diesbezüglich hat mich Praxx letztens auch bestätigt, als ich genau danach gefragt hab (19.2 steht auf meiner Rechnung), und er mir antwortete, dass die Diagnose in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt ist und ich da durchaus die Löschung verlangen kann.

[ size=11:4e6ffd92ba]zur ICD noch, die Kodierung geht da von vorne nach hinten:
F**.** : Psychische/Psychiatrische Erkrankugen
*1*.** : Substanzbedingte Störungen
**x.** : Substanzbezeichnung (0=Alkohol, 1=Opiate, 2=Cannabis usw.)
***.x* : Störungsgrad (zB 1=schädlicher Gebrauch, 2=Abhängigkeit usw.)
***.*y : genauere Def. des Störungsgrads, da kann man zB "unkontrollierte" Abhängigkeit von Straßenstoff von 'kontrollierter' in Substitution unterscheiden
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Freder
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 09.07.2016
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 16. Sep 2017 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Da ich Bup bekomme wären des dann ca 4x 40€ + 150€ = 310€ finde ich dann doch schon heftig.
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