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graffi Anfänger
Anmeldungsdatum: 20.02.2016 Beiträge: 5
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Verfasst am: 2. Dez 2017 16:05 Titel: Ärztliches Gutachten Führerschein |
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Hallo
ich habe vor ca. 2 Monaten den Antrag auf meine Führerscheinprüfung gestellt. Die nette Beamtin, welche den Antrag annahm meinte, dass die Bearbeitungszeit ca. 3 Monate sein wird.
Habe die Zeit davor noch täglich gekifft, aber ca 2 Wochen vor dem Antrag aufgehört, da ich letztes Jahr April eine BtM-Anzeige wegen 1 Gramm Cannabis kassiert habe und mir nicht sicher war ob ich deshalb zum ärztlichen Gutachten geschickt wurde.
Habe zwischenzeitlich einmal mal einen geraucht und wurde außerdem vor 1 Monat mit 1,3 Promille auf dem Fahrrad von Cops angehalten wurden, welche zu mir auch so wie ich es im Gedächtnis habe meinten, dass dies auch zur Führerscheinstelle geht.
Allerdings habe ich seitdem auch noch keine Post von der Polizei bezüglich dieser Ordnungswidrigkeit oder auch von der Fsst bekommen.
Erwartet mich noch ein ärztliches Gutachten? Ich habe bis jetzt im Internet gelesen, dass die Führerscheinstelle einen Hinweis zumindest für gelegentlichen Konsum bräuchte oder darauf dass ich Rausch und Straßenverkehr nicht trennen kann.
Wie sieht das nun aus mit der Kombination aus BtM-Anzeige und Trunkenheitsfahrt?
Zu Silvester und Weihnachten und würde dann gerne mal wieder ein wenig rauchen.
Wie würde das mit einem ärztlichen Gutachten zusammenpassen? Gelegentlicher Konsum scheint ja nicht so das Problem zu sein, solange man nicht "unter Cannabiseinfluss" im Straßenverkehr auffälllig geworden ist.
Falls jemand von euch schon Erfahrung mit so einem Gutachten hat, wäre es nett mal seine Erfahrungen bezüglich dessen ein wenig zu erläutern. |
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ast Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 14.03.2012 Beiträge: 3322
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Verfasst am: 2. Dez 2017 16:44 Titel: |
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für die FSS ist jeglicher Konsum ein Problem.
bis zur Prüfung würde ich die Füße ganz still halten und möglichst keine schlafenden Hunde wecken.
vor allem nichts konsumieren...
alles weitere liegt allein im Ermessen der FSS bzw. ob sie 1+1 zusammen zählen können.
die Anforderung eines Gutachtens o.ä. ist jedenfalls nicht auszuschließen. |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 2. Dez 2017 21:53 Titel: |
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Genau genommen sieht es so aus:
§14 FeV:
Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
1. die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2.zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt, oder
3.wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nummer 2 Buchstabe b bleibt unberührt.
Daraus folgt: Der Alkoholverstoß nach §24 zusammen mit dem unerlaubten Besitz von Cannabis führen zwingend zur Anordnung einer MPU vor der Erteilung der Fahrerlaubnis. Allerdings ist es so, dass für Radfahrer die 0.5- bzw 0.8 Promille nicht gilt und nur die Verkehrsteilnahme im Zustand der "absoluten Fahruntüchtigkeit" bei 1.6 Promille relevant ist.
Die Straßenverkehrsämter sind gehalten, bei BtM-Verstößen (auch Cannabis) rigoros vorzugehen.
LG
Praxx |
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graffi Anfänger
Anmeldungsdatum: 20.02.2016 Beiträge: 5
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Verfasst am: 3. Dez 2017 00:29 Titel: |
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Danke für eure Antworten
Also könnte noch eine ärztliche Durchsuchung angeordnet werden so wie es aussieht
Mit einer MPu ist aber nicht zu rechnen wenn ich das richtig verstanden habe?
Ich werde nächste Woche mal zur Fahrschule gehen und mich dort erkundigen was die mir noch sagen können |
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