Verfasst am: 1. Apr 2018 16:05 Titel: rechtliche Lage bei Medikamentenmissbrauch
Hallo liebes Forum:
Folgender hypothetischer Fall:
Mister X kriegt von seinem Arzt Alprazolam Tabletten mit 1mg/Tablette verschrieben. (normales Rezept, kein BTM)
Mister X verarbeitet dieses Tabletten mittels eines Moersers zu Pulver.
Dises Pulver packt er in einen (Schnupf-)Dosierer, also so ein Teil, das man normalerweise zum schnupfen von Koks oder Speed benutzt, wenn man unterwegs ist.
Nun wird X mit diesem Teil von der Polizei kontrolliert.
Er hat den Stoff, also das Alprazolam von seinem Arzt verschrieben bekommmen, aber natuerlich nicht um es so zu gebrauchen bzw. offensichtlich zu missbrauchen.
Gibt es irgendeine strafrechtliche Regelung fuer so einen Fall, also unsachgemaesen gebrauch von verschreibungsflichtigen Arzneimitteln?
Hallo Suboflex,
mit für den eigenen Gebrauch verschriebenen Nedikamenten kannst du machen was du willst
Allerdings sind einige BZD als BtM gelistet und nur von der BtM-Rezeptpflicht ausgenommen.
Du hast zwar keine Straftat begonnen, aber reichlich Anhaltspunkte dafür, dass du die Substanz missbrauchst und davon abhängig bist. Kann dich also im Zweifelsfall zur MPU bringen,
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