BVerwG-Urteil: Lappen bleibt bei Erstvergehen!

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Nooria 24
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Anmeldungsdatum: 12.03.2016
Beiträge: 699

BeitragVerfasst am: 12. Apr 2019 15:28    Titel: BVerwG-Urteil: Lappen bleibt bei Erstvergehen! Antworten mit Zitat

Moin,

ob man das BVerwG-Urteil jetzt als eine Lockerung mit Signalwirkung für eine weitere Entkriminalisierung beim Cannabis-Konsum verstehen darf, bleibt abzuwarten, aber auch winzige Schritte sollte man positiv bewerten. . .

https://hanfjournal.de/2019/04/12/urteil-kein-fuehrerscheinentzug-bei-erstmaligem-vergehen/

Ein entspanntes Wochenende wünscht

Nooria
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Marle
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3309

BeitragVerfasst am: 12. Apr 2019 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist aber eine sehr … ungewöhnliche Interpretation des BVG-Urteils:

Schließlich geht daraus hervor, dass zwar der Schein nicht "eingezogen", ein Fahrverbot aber trotzdem zulässig ist - bis mittels MPU der Nachweis erbracht wurde, dass der Erwischte, zum Führen eines Kfz befähigt ist.
In der Praxis sieht es dann so aus: Da wohlwollend "einmalige" Vermischung von Konsum und Teilnahme am Verkehr unterstellt wird, darf der Kandidat die nächsten 12 Monate zur UK oder Haarkontrolle, um nachzuweisen, dass der Vorgang "einmalig" war.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 13. Apr 2019 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtslage bleibt unverändert: FeV, §14: Die Fahrerlaubnisbehörde muss zur Klärung von "Eignungszweifeln" ein ärztliches Gutachten anordnen, wenn jemand unerlaubt BtM besessen oder konsumiert hat, zur Klärung der Frage, ob jemand Fahren und Cannabiskonsum sicher trennen kann, ist ggfs eine MPU erforderlich...
Wenn jemand mit mehr als 1.0 Nanogramm/ml Blut aktivem THC am Steuer erwischt wird, liegt eine Straftat vor, bei der die Anordnung eines Führerscheinentzugs - und damit eine MPU vor Wiedererteilung - zwingend vorgeschrieben ist...
Gerade bei Cannabis ist das FS-Recht als bizarres Zusatzstrafrecht gut mit dabei.

LG

Praxx
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