wie is das in deutschland mit pilzen und kiffen?

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Agathon
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Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 21. Feb 2009 21:11    Titel: wie is das in deutschland mit pilzen und kiffen? Antworten mit Zitat

ich wollt schon lange mal wissen wies bei euch in deutschlan eigentlich mit pilzen und kiffe so aussiet.

stimmt es das man in einigen teilen dl bis zu 10 gr gras bei sich haben darf.

ist es auch wahr das shrooms legal sind?

wie is es mit den ekligeren sachen wie holzrosen und spice? (was meiner meinung nach kompletter schrott is. hab blos kopfweh bekommen)Evil or Very Mad
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Tobi Tobsen
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 21. Feb 2009 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

pilze waren mal frei als duftkissen zu kaufen...
genauso wie dopesamen mal "frei" erhältlich warn...wie viele andere sachen.
weed is verboten und das mit den 10gr stimmt nicht, klar geht man beispielsweise in hamburg lockerer um wie zb in bayern(wird eher mal ein auge zugedrückt) aber generell besteht die 0,0000 grenze

edit:
holzrosen weiss ich net, spice fällt seit letztes jahr unters btmg

aus welchem land kommsu? nur mal interessehalber...

gruss tobsen
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Agathon
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 21. Feb 2009 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

ösiland Laughing

mir hat nur mal n freund aus dl erzählt, dass man in berlin bis zu 10g mit sich füren darf... war nur mal intr zu wissen. dann wärs ja eigentlich schon legal...
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Zornbrocken
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 24. Feb 2009 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

naja, es iss wohl so, dass dein kumpel vllt. eher die auslegung für eigenbedarf meinte?

und da gibt es tatsächlich keine einheitlichen gesetze, in jedem bundesland sieht das anders aus und richtig wichtig ist es in dem sinne auch gar nicht, denn wenn man damit erwischt wird, nehmen die bullen es weg, so oder so und ganz egal, wieviel man einstecken hat.

der wichtige unterschied ist eher rechtlich, nämlich wird man weniger hart oder auch gar nicht richterlich bestraft wenn man nur eigenbedarf mit sich führte als wenn man "nicht geringe mengen" dabei hat, denn das legen die einem dann leicht mal als dealerei aus.

also in sachsen-anhalt war es wohl früher mal so, dass man mit 5g rauche in der tasche noch unter eigenbedarf wegkam und keine anzeige bekam oder die ermittlungen dann eingestellt wurden (weiss nich genau), aber wie diese höchstgrenzen in den einzelnen bundesländern nun heute sind, weiss ich ehrlich gesagt nicht, aber das findet man sicher mit google auch selbst raus Smile
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