Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
333 Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.02.2009 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 14. Dez 2009 13:30 Titel: Methadon & Fahrausweis |
|
|
Habe eine Frage,
Wenn ein Pazient im Methadonprogramm ist, also täglich vom Arzt eine Methadondosis erhält und derjenige einen Fahrausweis besitzt kann es da Probleme geben ?
z.B.
fragt der Arzt überhaupt danach ?
ist der Arzt verpflichtet dies den Behörden zu melden, oder steht er unter Datenschutz ?
Frage weil ich einen Kumpel habe der sich in dieser Sitution befindet, glaube er erzählt mir nicht ganz die Wahrheit.
Gruss 333 |
|
Nach oben |
|
|
Norbert Bronze-User
Anmeldungsdatum: 13.12.2009 Beiträge: 46
|
Verfasst am: 14. Dez 2009 13:39 Titel: |
|
|
Hi 333,
Der Arzt hat eine Schweigepflicht und macht sich sogar Strafbar, wenn er irgend etwas an anderen weiter gibt.
Wenn aber die Polizei deinen Freund aufhält und ihn zur Blutabnahme mitnimmt, ja dann kann er sich von seinem Führerschein verabschieden.
Norbert |
|
Nach oben |
|
|
drofxo Gold-User
Anmeldungsdatum: 02.06.2009 Beiträge: 424
|
Verfasst am: 14. Dez 2009 13:44 Titel: |
|
|
Hallo 333,
soweit ich weiß gibt es Grundsätzlich keine Probleme.
der Arzt ist auf keinen Fall verpflichtet die Behörden (Landratsamt o. ähnliches) zu informieren.
du wirst beim Gespräch aufgeklärt das du unter Einfluß von BTm kein Fahrzeug führen darfst.
wenn man einen Unfall baut und die Polizei kommt dazu und stellt fest das man unter Drogeneinfluß gefahren bist hat man auf jeden Fall ein Problem und wahrscheinlich ist auch die Pappe weg...
bestimmt auch ohne Unfall wenn man nur kontrolliert wird und auffällig ist... |
|
Nach oben |
|
|
drofxo Gold-User
Anmeldungsdatum: 02.06.2009 Beiträge: 424
|
Verfasst am: 14. Dez 2009 14:38 Titel: |
|
|
war keine Absicht... |
|
Nach oben |
|
|
333 Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.02.2009 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 14. Dez 2009 15:27 Titel: |
|
|
Alles klar, danke Jungs.
mfg 333 |
|
Nach oben |
|
|
Gwendoline Silber-User
Anmeldungsdatum: 06.05.2009 Beiträge: 288
|
Verfasst am: 15. Dez 2009 01:41 Titel: |
|
|
In diesem Standard-"Behandlungsvertrag zur Substitutionsbehandlung" steht übrigens unter Punkt V.Aufklärung dazu folgendes:
"Der Patient ist darüber informiert, dass ein KFZ unter Substitutionsbehandlung nicht geführt werden darf".
Allerdings ist das meines Wissens nach nicht (mehr) so absolut geregelt, habe schon öfters gehört, dass es auf die individuelle Dosierung des Substituts ankommt und dass es auch gesetzliche Grenzen geben soll, bis zu welcher Dosierung man noch fahren darf, habe in diesem Zusammenhang mal i-was von 5 ml gehört, aber sicher bin ich mir diesbezüglich nicht, wollte so wie so mal meinen (neuen) Substi-Arzt dazu interviewen, werde dann nochmal hier in diesem Topic dazu posten, was mein Arzt dazu gesagt hat. |
|
Nach oben |
|
|
YanoTed Bronze-User
Anmeldungsdatum: 12.04.2009 Beiträge: 96
|
Verfasst am: 16. Dez 2009 23:44 Titel: ja bitte |
|
|
Das wär echt mal interessant zu erfahren obs hier eine Regelung gibt.
Kenne jemand aus Kufstein (Austria), ist aber Deutscher und der darf mit Erlaubnis der Subsitution und des -Landratsamtes- Auto fahren. Doch nur mit Subutex (8mg). Außerdem darf natürlich absolut kein Beigebrauch da sein. Dies wird Sichprobeweise kontrolliert von der Substi.
Mit Methadon hab ich gehört nur mit positiver Beurteilung des behandelnden Substiarztes (verantwortl. Umgang mit Medik.) und auch sonstiger Verhaltensweisen o.s.ä. und nur bis 3 ml ?! Keine Ahnung obs so ist. |
|
Nach oben |
|
|
drofxo Gold-User
Anmeldungsdatum: 02.06.2009 Beiträge: 424
|
Verfasst am: 17. Dez 2009 12:59 Titel: |
|
|
YanoTed,
da hast du recht wäre wirklich interessant ist wie so vieles in unserem komplizierten Rechtssystem da gibt es so viele Ausnahmen und Sonderregelungen da wirst du nie eine eindeutige Antwort bekommen.
hinzu kommt das die Landratsämter ja bei den Führerscheinen eh machen können was sie wollen, kenne selber 2 die wegender Pappe das Bundesland gewechselt haben mit Erfolg... |
|
Nach oben |
|
|
M3V4L0T1 Silber-User
Anmeldungsdatum: 17.08.2009 Beiträge: 296
|
Verfasst am: 17. Dez 2009 14:37 Titel: |
|
|
es gibt in Deutschland tatsächlich eine Sonderregelung, habe ich hier irgendwo rumfliegen, finde ich nur nicht auf die Schnelle.
Darin stand, dass der Substi-Arzt eine Beurteilung, Empfehlung schreiben muss. Der Patient muss 6 Monate auf einer stabilen Dosis sein, kein Beigebrauch haben.
Wer die Sondergenehmigung erteilt, Füherscheinstelle oder Landratsamt, kA... |
|
Nach oben |
|
|
YanoTed Bronze-User
Anmeldungsdatum: 12.04.2009 Beiträge: 96
|
Verfasst am: 19. Dez 2009 11:54 Titel: guter Wille |
|
|
YO H!
nun,denke man könnte es so 1 Jahr versuchen von Amt zu amt, von doc zu doc zu laufen bis man so eine Bescheinigung bekommt. !
Aber dann fällt denen doch immer wieder was ein was Sie einen in den Weg legen.
"Die" da hinter den Schreibtischen wollen ja nicht das wir Kranke, Schmerzpat., Suchtis, User , etc. am normalen Leben teilhaben.
daher
bleibt eigentlich nur noch Schwarzfahren. Mit Opel C-Kadett oder so , ( /8 wär auch ft )
war mal mit einem auf Zelle der wurde 8mal erwischt beim "Schwarzfahrn" und musste dafür dann 9 Mon. absitzen in München Stadelheim.
Rechte einfordern - wird eh so werden. Ciao und bleibt brav in Substi |
|
Nach oben |
|
|
pepe1411 Anfänger
Anmeldungsdatum: 10.12.2009 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 19. Dez 2009 19:43 Titel: |
|
|
hallo an alle; Nach Bmtg gihbt es schon die Möglichkeit.Ich selber tuhe es. Erstens musste ich ein Antrag bei meiner zustandige Führascheinstelle stellen,dan folgte eine auskunft aus Flensburg das mann keine Punkte wegen BTM und Alkohol eingefahren hat.Dan komt eine Speziele MPU an der dein Sub-Artz beteilig ist,du muss mind.drei Jahr im Program sein und Beikonsum frei so wie keine Straftaten in verbindung mit dem Substitu-Medikamente,heist verantvortungsvollerr umgang hier mit.Wenn das alles erledig ist , genehmigt und natürlich bezahlt (ca 1300Euro) dan gihbt es eine Ausnahmegenemigung die über all güldigkeit hat.Aber wehe,sie könen diese jeder zeit wiederuffen.Stichprobeweise mus du zum Amstartz zu Blutabnahme und und.Eigentlich alles fur den arsch den die konnen mit uns machen was die wollen.Den es ist ein KANN und es gihbt kein muss. |
|
Nach oben |
|
|
Rote Zora Platin-User
Anmeldungsdatum: 28.05.2009 Beiträge: 1041
|
Verfasst am: 20. Dez 2009 01:31 Titel: |
|
|
Hmm,das sind ja mal präzisere Angaben als üblich...3 Jahre in Substi sein?...*grübel*
Gott sei Dank hab ich meinen FS noch
Gruß Zora |
|
Nach oben |
|
|
spiönchen Bronze-User
Anmeldungsdatum: 18.07.2009 Beiträge: 29
|
Verfasst am: 16. Jan 2010 21:29 Titel: |
|
|
Hi,
unsere Drogenberatung hat sich noch nicht lange her mal schlaugemacht beim Landratsamt (für BW): im ganzen Bundesland scheint es nur einen einzigen zu geben, der es geschafft hat, trotz laufender Methadonsubsti seinen Führerschein wiederzukriegen. Die oben beschriebene Prozedur scheint so zu stimmen, nur weiss ich was von einem Jahr statt 3, die man im Programm sein bzw Beikonsumfreiheit nachweisen muss - je nach Bundesland vielleicht.
Für Leute, die ihren Führerschein noch haben, gilt vor allem eines: nicht auffallen, keinen Unfall bauen, anständig fahren und wenn möglich jede Verkehrskontrolle zu meiden.
Der Arzt meldet nichts weiter, die Drobse auch nicht. Wenn man aber erwischt wird (vorausgesetzt, die Substi wird irgendwie bemerkt dabei) ist der Lappen weg.
Grüße, |
|
Nach oben |
|
|
Arena31 Bronze-User
Anmeldungsdatum: 22.01.2010 Beiträge: 25
|
Verfasst am: 23. Jan 2010 16:01 Titel: Re: Methadon & Fahrausweis |
|
|
333 hat Folgendes geschrieben: | Habe eine Frage,
Wenn ein Pazient im Methadonprogramm ist, also täglich vom Arzt eine Methadondosis erhält und derjenige einen Fahrausweis besitzt kann es da Probleme geben ?
z.B.
fragt der Arzt überhaupt danach ?
ist der Arzt verpflichtet dies den Behörden zu melden, oder steht er unter Datenschutz ?
Frage weil ich einen Kumpel habe der sich in dieser Sitution befindet, glaube er erzählt mir nicht ganz die Wahrheit.
Gruss 333 |
Grüß Dich, will auch mal meinen Senf dabei tun, unter Methadon darf man auf keinen Fall Auto fahren, ein absolutes No-Go - der Arzt hat Schweigepflicht, darf es NICHT den Behörden melden!
Jenachdem in welcher Stadt man lebt, darf man nach Eignungstest auf eigene Kosten bei einer Dosis, die nicht höher liegt als 2ml/Tag Autofahren, das ist aber eine Ausnahme und keinesfalls die Regel! Gruß Andreas |
|
Nach oben |
|
|
JPMsyringe Anfänger
Anmeldungsdatum: 21.01.2010 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 25. Jan 2010 17:01 Titel: |
|
|
Nur zur Info, falls es wen interessiert, wies bei uns aussieht:
Ich bin Österreicher und lebe in Wien. Im Juni 2009 habe ich mit der Substitution begonnen und zwar mit 12 mg Suboxone (=Buprenorphin/Naloxon) sublingual. Musste mittlerweile auf 2mg reduzieren, weil ich bei der höheren Dosis ziemliche Probleme hatte (Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung). Habe einen Ausweis bekommen, auf dem meine Dosis immer vom Arzt aktualisiert wird. Den muss ich immer bei mir haben. Mir wurde gesagt, wenn ich den Ausweis immer auf dem aktuellen Stand halte, so wie es eben gedacht ist, würde selbst im Falle eines Autounfalls, der mein Verschulden war, es so gehandhabt, als würde ich gar nicht in Substitution sein. Weil zumindest bei meinem Medikament der Führerschein behalten und gefahren werden darf.
Von einem ehemaligen Freund weiß ich auch, dass er mit Substitutol auch den Führerschein behalten durfte. Aber nur in Wien, er sagte, in Niederösterreich hätte er ihn abgeben müssen. Also offenbar ist das Ländersache und wie es bei Methadon aussieht, weiß ich überhaupt nicht. |
|
Nach oben |
|
|
|