Verfasst am: 15. Feb 2010 13:16 Titel: Re: Zimmerdurchsuchung in der BWG
Natürlich ist das zulässig. Betreutes Wohnen ist etwas anderes als ein normales Mietverhältnis für eine Wohnung. Auch in einer Entzugsklinik oder in Therapie gibt es Anforderungen die für normale (gemeint sind einfache) Kranke so nicht gelten.
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